*Sehr kompliziert* - bitten um schnelle Hilfe -

16. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
ThomasXx27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
*Sehr kompliziert* - bitten um schnelle Hilfe -

Hallo erstmal. Wir wenden uns an euch, da wir auf wissens-fundierte Antworten hoffen, welche uns wirklich weiter helfen.

Erst einmal die Situation,
meine Freundin (17Jahre) bekommt im Mai unser gemeinsames Kind.
Ihre Eltern sind geschieden, haben allerdings das gemeinsame Sorgerecht.
Derzeit lebt sie bei der Mutter.
Auf Grund einer speziellen Form der Migräne, hat meine Freundin Pflegestufe 1 (Pflegegeld wird bezahlt --> läuft aber Ende Mai aus).
Die meiste Zeit lebt meine Freundin bei mir (27, voll berufstätig).

Jetzt wo es auf die Geburt zugeht, stellt sich die zukünftige Oma aber immer mehr quer. Sie möchte unbedingt das Sorgerecht für die Enkelin haben (von uns nicht erwünscht).
Wollten gerne "gemeinsame Sorgeerklärung" abgeben, damit ich der Vormund bin, bis meine Freundin 18 ist.
Allerdings müssen dafür ihre beiden Elternteile zustimmen. Die Oma will dies aber nicht?!
1.Kann man da was machen?
2.Möchte ich die Vaterschaft (natürlich) anerkennen. Auch da müssen beide Elternteile zustimmen. Auch hier WEIGERT sich die Mutter.
Kann man da was machen? (kann ja nicht angehen, nur weil sie nicht will, darf ich nicht der Vater sein???!!!)

Zur Not haben wir uns schon entschlossen den Vormund "einfach" dem Jugendamt zu überlassen.
Zum nächsten:
Meine Freundin fühlt sich bei der Mutter (nicht nur nach diesen Sachen) sehr unwohl. Ständig Streit etc. Sie möchte daher komplett zu mir ziehen.
Die Oma aber weigert sich und droht sogar damit den Kontakt zu mir zu verbieten.
Zu dem Vater kann sie auch nicht gehen, da er sich Sorgen macht, da sie ja eine Pflegestufe hat:
3. Was ist denn da zu beachten? Kann eine Pflegestufe Schwierigkeiten machen, wenn sie zur ihrem Vater will?

4.Was sind ihre Rechte Grundsätzlich, was den Auszug betrifft? Sie würde bei mir in ein gesichertes Umfeld ziehen. Was kann gemacht werden?
Erstmal weigern nach Hause zu gehen und das Jugendamt einschalten?

Jeder weitere Tag dort wäre für sie nicht erträglich. (Auch für mich nicht, da die Oma anfängt Intrigen zu spinnen...)

Wäre echt klasse, wenn hier jemand kompetent antworten könnte!
PS: Natürlich setzen wir uns so oder so mit dem Jugendamt in Verbindung (falls der Tipp kommt).
Aber Erfahrungen würden weiterhelfen.
Vielen Dank
Thomas

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-- Editiert am 16.04.2011 21:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Meine Erfahrung, ich hab häufiger mit schwangeren Minderjährigen zu tun: Reden Sie mit dem Jugendamt. Auch wenn Sie das hier gerade nicht lesen wollten, die arbeiten prima mit einem zusammen, wenn sie wissen, worum es geht. Und mischen sich auch ungern ein, das macht nur Arbeit. Die Vormundschaft merkt man oft kaum.

Der Willen der Eltern der werdenden Mutter ist einfach zweirangig, wenn die Verhältnisse ansonsten geklärt sind.

Per Gericht kann man jede Willenserklärung ersetzen lassen.

Deshalb ist es wirklich die beste Idee, mit dem Jugendamt zu reden.

"Erstmal weigern nach Hause zu gehen und das Jugendamt einschalten?" Kann durchaus zweckmäßig sein. Dann muß das JA sofort aktiv werden und kann nicht auf Zeit spielen.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Genau: Sie zieht bei dir ein. Ihr könnt das vorsichtshalber noch der Polizei melden, dann müssen die nicht so lange suchen, wenn die Mutter eine Vermisstenanzeige aufgibt. In dem Fall kommt ein meist netter Polizist nach der Anzeige einmal vorbei, stellt fest, dass das Mädchen freiwillig bei dir ist, und zieht wieder ab, weil der Rest Zivilrecht ist und ihn nicht betrifft.
Ansonsten wie hamburgerin01 sagt. Ich arbeite zwar nicht in diesem bereich, kenne aber eine junge Frau (nicht schwanger) die das so gemacht hat und es lief für sie recht stressarm.

Eine Pflegestufe wegen Migräne hat nichts mit Vormundschaft zu tun, da kannst du beruhigt sein. Allerdings wird die werdende Oma kein Pflegegeld mehr bekommen und auch das Erziehungsgeld nach der Geburt wird wohl nicht über sie laufen. Das Kindergeld der werdenden Mutter solltet ihr auch abzweigen, eventuell noch Unterhaltszahlungen des Vaters bis zur Geburt (danach bist du ja unterhaltspflichtig). Mein erster Verdacht nach der Schilderung ist, dass Oma jeden dieser Punkte bekämpfen wir, mache also am besten alles so schnell wie möglich. Auch hier hilft das Jugendamt.

-- Editiert am 17.04.2011 04:28

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38424 Beiträge, 13999x hilfreich)

Wann wird die werdende Mutter denn 18? Wie alt ist dann das Kind?

wirdwerden

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