Selbstbehalt Herabsetzung nach neuer Herat und Steuerklassenwechsel

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nordstein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt Herabsetzung nach neuer Herat und Steuerklassenwechsel

Hallo, ich habe neu geheiratet und zahle für meine Kinder aus erster Ehe Unteralt, bis zu meinem Selbstbehalt von knapp 1100€. Jetzt habe ich es mehrfach gehört dass durch meine neue Ehe mein Selbstbehalt auf unter 1000€ herabgesetzt werden müsste, sodass ich mehr Kindesunterhalt zahlen kann, ist das richtig? Und da meine neue Frau wesentlich mehr verdient haben wir überlegt die Steuerklassen zu ändern, ich 5, sie 3. Es ist aber dann trotzdem so dass ich weiterhin Unterhalt bezahle wie bei Steuerklasse 4?
Liebe Grüße.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wenn Du ein Mangelfall bist (also nicht den Mindestunterhalt zahlst), dann kann in der Tat der Selbstbehalt herabgesetzt werden. Die Steuerklasse ist letztlich unerheblich, es wird immer von Steuerklasse 3 oder 4 ausgegangen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Nordstein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn Du ein Mangelfall bist (also nicht den Mindestunterhalt zahlst), dann kann in der Tat der Selbstbehalt herabgesetzt werden. Die Steuerklasse ist letztlich unerheblich, es wird immer von Steuerklasse 3 oder 4 ausgegangen.

wirdwerden
ja ich bin ein mangelfall. Wie ist denn dann der selbstbehalt wonach ich mich richten muss, jetzt nach der neuen heirat?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Selbstbehalt ist ein Pauschalwert, er kann entweder freiwillig oder per Gerichtsbeschluss auf einen angemessenen Wert herabgesetzt werden.

In der Regel errechnet man den von Dir zuzahlenden Mindestunterhalt für alle Kinder und prüft dann, ob es angemessen ist den SB so herabzusetzen das der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Geh mal so als Höchstsatz von rund 20% SB Reduzierung aus wenn Du ansonsten die Voraussetzungen der erhöhten Erwerbsobliegenheit erfüllst. Berechnet wird mit Steuerkl. III, egal für was Du Dich entschieden hast.

Die SB Herabsetzung ist gerechtfertigt weil der Verheiratete einen Teil der Generalkosten spart.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nordstein
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Selbstbehalt ist ein Pauschalwert, er kann entweder freiwillig oder per Gerichtsbeschluss auf einen angemessenen Wert herabgesetzt werden.

In der Regel errechnet man den von Dir zuzahlenden Mindestunterhalt für alle Kinder und prüft dann, ob es angemessen ist den SB so herabzusetzen das der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.
Geh mal so als Höchstsatz von rund 20% SB Reduzierung aus wenn Du ansonsten die Voraussetzungen der erhöhten Erwerbsobliegenheit erfüllst. Berechnet wird mit Steuerkl. III, egal für was Du Dich entschieden hast.

Die SB Herabsetzung ist gerechtfertigt weil der Verheiratete einen Teil der Generalkosten spart.

Berry
bislang läuft es bei uns außergerichtlich und ich zahle bis zu meinem Selbstbehalt oder etwas mehr an Unterhalt. An welchen Selbstbehalt kann ich mich denn dann jetzt nach meiner neuen heirat orientieren?

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Nordstein):
An welchen Selbstbehalt kann ich mich denn dann jetzt nach meiner neuen heirat orientieren?
Orientieren kannst Du dich an dem aktuell festgelegten.

Zäumen wir das Pferd mal von hinten auf.
Wieviele Euros fehlen den um nicht vom Mangelfall auszugehen und wären die leistbar - also Zahlung Mindestunterhalt.

Da du die Auswirkungen der erhöhten Erwerbsobliegenheit auch gedanklich nicht berücksichtigst, ist alles nur Spekualtion.

Berry

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Nordstein):
Und da meine neue Frau wesentlich mehr verdient haben wir überlegt die Steuerklassen zu ändern, ich 5, sie 3.

Wenn damit erreicht werden sollte, daß Sie weniger Unterhalt zahlen müssen, weil Sie ja weniger Geld netto herausbekommen, das wird nicht klappen. Den Gerichten sind solche Manöver nur zu bekannt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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