Selbstbehalt Kindesunterhalt

13. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)
Selbstbehalt Kindesunterhalt

Hallo liebe Foren Mitglieder,

mein Anliegen ist der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt. Dieser wird ja bekanntlich nach den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Meine Frage: Mir ist jetzt mehrfach zu Ohren gekommen das ansich jeder Unterhaltspflichtige die Möglichkeit hat dieses angemessen auf sich als Einzelperson prüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen.

Ist das korrekt ???

Beispiel eines Bekannten (beruht auf Hören/Sagen)
Er 40, 6 jähriges Kind, Eigenheim auf Mietkauf während der Ehe mit der Kindsmutter inkl. allen was dazu gehört Grundsteuer sowie Haus/ und Grundstücksversicherung etc., Kreditrate für Pkw Kauf und natürlich das fürs alltägliche. Normalerweiße sind das ja 291 € bei 100% Alterstufe 2, Gehaltsstufe 2. Nun soll der Kindsvater wohl angeblich nur knapp die hälfte also um die 150 € im Monat zahlen müssen.

Ist das möglich ???


Vor ein paar Jahren wurde mir von einen niedersächsichen Jugendamt mitgeteilt das in dem Selbstbehalt 365 € Warmmiete drin sind, sowie 15 % des Lohns für Fahrtkosten zur Arbeit min. 50€ und max. 250€.

Stimmt das so ??? Und ist der Strom bereits inbegriffen.

Wenn ja was kann man dagegen machen wenn das so garnicht passt ???

Mein Mann hat Fahrtkosten von min. 325 € bis knapp 525 € je nachdem wie oft er Arbeiten muss. Und wer ein Eigenheim hat weiß allein aufgrund der ganzen Versicherung das es da schwer wird mit 365 €. Zumal haben wir auch noch einen Heizöltank den wir Warten müssen der aber nur über Strom läuft sowie die Schornsteinfegerkosten und die Klärgrubenentleerung und Wartung.

Wenn ich grob hoch rechne kommt mein Mann auf rund 450€ Warmmiete zzgl. Strom von 125€ und durchschnittlich auf 425 € Fahrtkosten. Wenn obiges noch stimmt hat er ja 260 € mehr notwendige Auslagen als ihm zusteht.

Kann man da was machen ???



Danke im vorraus und Entschuldigt für den langen Text. Sllten noch Fragen sein um besser Antworten zu können, einfach stellen.


Lieb gegrüßt JayJay





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"Liebe Grüße JayJay1984"

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15 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der Selbstbehalt der DDT beinhaltet alle für notwendig erachteten Kosten des Lebens (Wohnen, Essen etc.)
Die berufsbedingten Aufwendungen (Fahrkosten etc.) werden vom Nettoverdienst abgezogen um ein bereinigtes Netto zu erhalten. Differenz zwischen bereinigtem Netto und Selbstbehalt ist für Unterhaltszahlungen verwendbar.
Wer höhere Ausgaben als in dem Selbstbehalt enthalten hat, muss zunächst sehen, wie er das ändert. Es gibt Einzelfälle in denen das Gericht einen höheren SB anerkennt (die DDT ist kein Gesetz). Allerdings ist es für den Unterhaltsberechtigten nicht hinzunehmen, dass der KV "auf seine Kosten" Vermögen bildet, in dem er ein Haus erwirbt und das unterhaltsmindernd geltend machen will.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo jayjay,

bei Deinem erstgenannten Fall spielt wohl die Besonderheit mit rein, dass alle Verbindlichkeiten die noch aus der Ehezeit resultieren, übernommen werden können.

Grundsteuer und Hausversicherungen aber nicht.

Die Fahrtkosten sind, s. amanko, eine Bereinigungsposition, und haben mit dem Selbstbehalt nichts zu tun.

quote:
Kann man da was machen ???
Ja, man könnte z.B. näher an den Arbeitsplatz ziehen, oder ein anderes Verkehrsmittel wählen. Muss man aber nicht, solange der Mindestunterhalt gezahlt wird.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke schon dinmal für die 2 Antworten.

Ich muss aber nochmal erwähnen das für das Haus ansich keine Rate anfällt da es eine Erbvorausschüttung war. Es ging lediglich um die normalen Nebenkosten, Betriebskosten und den wichtigen Versicherungen wie Haus - und Grundstücksversicherung ohne die man mal ganz schnell in den Ruine getrieben werden kann wenn was passiert.

Und wegen den Fahrkosten muss ich erwähnen die sind gering gehalten. Liegt an der Wochenendarbeit und Nachtschicht wo mein Mann nicht mit Bahn fahren kann was er sonst innerhalb der Woche aus Kostengründen tut. Der Arbeitsweg ist für eine Tour knapp 2 Stunden mit Bahn.

Jetzt mal ernsthaft ohne jemanden beleidigen zu wollen aber es ist doch unsinnig das mein Mann an seinen Arbeitsort zieht und dann doppelte Haushaltsführung hat, da er ja verheiratet ist und ein Eigenheim hat.

Bitte um weitere Antworten, da mir noch nicht alles zu meiner Zufriedenheit beantwortet wurde.

Nochmal danke im voraus an Alle.

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"Liebe Grüße JayJay1984"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Sorry habe noch was vergessen zu fragen.

Wie darf ich das mit den Fahrtkosten und bereinigtes und normales Nettoeinkommen verstehen.

Mein Mann hat laut Ddt einen Selbstbehalt von 1000 € mit einer Unterhaltspflicht von 272 € pro Monat. Laut Jugendamt ist da aber bereits der Maximalsatz von 250 € Fahrtkosten mit inbegriffen.

Bitte um eine detailierte Antwort ohne Fachausdrücke. Vielleicht mit Rechenbeispiel anhand meiner bereits angegebenen Zahlen. Das wäre echt super.

Vielen lieben Dank.



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"Liebe Grüße JayJay1984"

-- Editiert JayJay1984 am 13.06.2014 22:46

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo JayJay1984 .

Versuchen wir's doch mal andersrum.

Wie hoch ist sein durchschnittliches Nettoeinkommen?

Wie weit ist die einfache Entfernung zur Arbeit?

Wie hoch sind die Kreditzinsen?

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

hallo jayjay,

amanko hat es oben geschrieben und ich habe es in Folge wiederholt.

Fahrtkosten haben mit dem Selbstbehalt nichts zu tun.

Fahrtkosten sind, wenn sie anfallen, ein Betrag, den man wie andere Beträge auch, vom durchschnittlichen Brutto einkommen abzieht um so das unterhaltsrechtlich zu beachtende "bereinigte Nettoeinkommen" zu berechnen. Nachzulesen in der Leitlinie des örtlich zuständigen Oberlandesgericht, in der Ll des OLG Hamm z.B. unter Punkt 10.2.2.

272,00 € sind der Mindestunterhalt für ein Kind in der Altersgruppe von 6-11.

quote:
Vor ein paar Jahren wurde mir von einen niedersächsichen Jugendamt mitgeteilt das in dem Selbstbehalt 365 € Warmmiete drin sind, sowie 15 % des Lohns für Fahrtkosten zur Arbeit min. 50€ und max. 250€.

Stimmt das so ??? Und ist der Strom bereits inbegriffen.

Die Aussage ist in allen Punkten falsch. Auch was die Warmiete betrifft, wenn daraus geschlussfolgert werden soll, dass höhere Mietkosten immer zu einer Anpassung des SB führen.

Berechnungsbeispiel:

Jahresbruttoeinkommen (incl. Urlaubs und Weihnachtsgeld minus oder Plus Ergebnis der Lohnsteuererklärung
minus Sozialabgaben
minus Steuern
plus ggf. weiterer Einkünfte (z.B. Zinsen)
plus / minus ggf. weiterer anrechenbarer individueller Faktoren
Ergebnis durch 12 Monate teilen
davon ab die durchschnittlichen Fahrtkosten
davon ab ggf. weitere individuell abziehbare Positionen (z. B. sekundäre Altersvorsorge)--> in die Leitlinie schauen

ergibt das für die Unterhaltsbedarfsbemessung wichtige bereinigte Einkommen.

Für die Bedarfsbemessung spielt der Selbstbehalt also überhaupt keine Rolle.

Er wird erst wichtig, wenn es um die Prüfung der Leistungsfähigkeit geht.Die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten ist aber ein eigener Schritt.

Welche Werte/Fakten man kennen sollte, um den Unterhalt sachgerecht berechnen zu können, haben wir in einem anderen Forum mal zusammengestellt. Guckst Du Wichtig für die Unterhaltsberechnung


Die Leitlinien aller Oberlandesgerichte findest Du z.B. hier: Leitlinien

ich hoffe, dass das verlinken klappt.

Aus Deinem Text wird nicht deutlich, ob auch Dein Mann selbstgenutztes Eigentum hat. Falls ja, und falls dies erst nach Entstehen der Unterhaltspflicht angeschafft wurde, müssen in obige Rechnung noch einige Positionen wie z.B. der Wohnwert, die Zinsen ggf. auch bestimmte Abgaben (all die, die ein Mieter üblicherweise nicht zu zahlen braucht) eingefügt werden.

Für eine konkrete Berechnung bedarf es allerdings auch konkreter Zahlen von Dir. Für notwendig halte ich die Berechnung aber nicht, solange nur der gesetzlich geschuldete Mindesunterhalt gefordert und gezahlt wird.

Edit Ergänzung:

Zitat:
mein Anliegen ist der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt. Dieser wird ja bekanntlich nach den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Nein, derSelbstbehalt ist eigentlich eine feststehende Größe - aber ohne Rechtscharakter.

Zitat:
Mir ist jetzt mehrfach zu Ohren gekommen das ansich jeder Unterhaltspflichtige die Möglichkeit hat dieses angemessen auf sich als Einzelperson prüfen und gegebenenfalls ändern zu lassen.

Ist das korrekt ???
Nein, dass ist nicht korrekt. Der Selbstbehalt wird nur in zu begründenden Ausnahmefällen erhöht, kann aber, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird, unter Umständen abgesenkt werden.

SG

Berry



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-- Editiert Sir Berry am 14.06.2014 01:16

-- Editiert Sir Berry am 14.06.2014 01:21

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo und Danke nochmal für die weiteren Antworten,

einige von euch werden sich jetzt wohl aufregen, aber leider habe ich es noch immer nicht ganz verstanden.

Zu der letzten Antwort muss ich hinzufügen das Eigentum ist von meinen Mann nicht von mir. Er hat es vor der Ehe als Erbvorausschüttung bekommen.

Und ja Stückweise ging es mir um die Angelegenheit wie in der letzten Antwort geschrieben das man ja als Hauseigentümer ja andere Kosten als Mieter hat.
Wir haben zu zahlen Müll, Wasser, Heizöl, Fekaliengrubenentleerung und deren Wartung, Schornsteinfeger und dessen Wartung sowie Heizanlagenwartung, Haus- und Grundstücksversicherung, Grundsteuer. All das bringt meinen Mann auf Rund 450€ pro Monat.

Und was die Fahrtkosten angeht mein Mann muss an 22 Tagen im Monat arbeiten und hat einen Fahrweg von 60 km pro Einzelfahrt (kürzeste Strecke) das macht 1320 km. Was man so aber nicht pauschal berechnen kann da er ja wie oben genannt aus Kostengründen in der Woch zur normalen Tagschicht mit dem Zug fährt um Geld zu sparen. Hat er aber Nacht oder Wochendschicht funktioniert das nicht weil die Bahn dann nicht fährt. Und wenn ich jetzt die letzten Monate hoch rechne kommen wir auf rund 425€ Fahrtkosten im Durchschnitt.

Das Nettoeinkommen liegt bei 1450 € pro Monat, Brutto bei rund 2050 €.

1450€ Netto
- 272€ Unterhalt
- 450€ Unterkunft
- 425€ Fahrkosten Hin- und Rückweg sind es ja sogar 630€
__________________________

+303€

Bei dieser Summe haben wir aber noch nicht davon geredet das man bei einen heißen Sommer mehr Wasser brauch oder in einem kalten Winter mehr heizt, geschweige denn von einer monatlichen Rücklage für Reperaturkosten die man bei Eigenheim selbst zu zahlen hat. Und was ist mit der Kfz- Versicherung und den Kfz Steuern die sind auch noch nicht berechnet.

Vielleicht versteht Ihr jetzt warum ich genaueres wissen will über die Berechnung und die Möglichkeiten was alles als Anrechnung akzeptiert wird. In dem Sinne haben wir keinen Luxus und nix Unnötiges alles was muss und gebraucht wird.

Nur noch eine kleine Anmerkung an BERRY, wie kann es aber sein das mann von einer Dame der Unterhaltkasse solche Aussagen bekommt: Gehaltsstufe 1 bis 1500 € Nettoverdienst bleibt ein Selbstbedarf von 1000€ und wenn man fragt was darin enthalten ist bekommt man die Antwort 365€ Warmmiete zzgl. der Maximalsatz von 250€ Arbeitsaufwand (Fahrtkosten). Somit verbleibt einen 563€ und das wäre bei weitem Mehr als bei ALG II.

Ich würde gerne den Namen der Dame angeben, aber ich habe da doch bissel Angst das ich da Ärger kriege, auch wenn die Person um die es bei der Aussage geht sogar schriftlich verfasst hat.

Danke an alle angekommenen und kommenden Antworten.





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"Liebe Grüße JayJay1984"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
 All das bringt meinen Mann auf Rund 450€ pro Monat.


jetzt fehlt noch ein Aspekt: wohnst du auch da? Es klingt so.
Damit hat dein Mann aber nurnoch Kosten von 225€, und das ist weit unter dem von dir genannten Betrag.
Die andere Hälfte der Unterkunftskosten wird bei dir angerechnet..
Wenn du kein eigenes Einkommen hast, ist dein Mann dir natürlich unterhaltspflichtig. Aber bei minderjährigen Kindern bist du nachrangig, der Mindestunterhalt geht vor.
Da dein Mann ja offenbar auch Vermögen in Form eines schuldenfreien Hauses hat und beim Mindestbedarf Minderjähriger dieses zur Not einzusetzen ist, sehe ich hier keine Möglichkeit, den Mindestunterhalt zu kürzrn bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Damit erübrigen sich weitere Berechnungen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo JayJay1984 ,

Die Aussage vom Jugendamt (wenn auch oberflächlich) halte

ich gar nicht für so schlecht.


quote:
Wir haben zu zahlen Müll, Wasser, Heizöl, Fekaliengrubenentleerung und deren Wartung, Schornsteinfeger und dessen Wartung sowie Heizanlagenwartung, Haus- und Grundstücksversicherung, Grundsteuer. All das bringt meinen Mann auf Rund 450€ pro Monat.


Das sind dann 450€ Nebenkosten?

Vergleiche dies mal mit Mietwohnungen.

Wie viele m2 hat das Haus?

Bei deinen Schilderungen wird das Haus auf Dauer nicht zu halten sein.

lg
edy



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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9304x hilfreich)


Ich sehe hier im Ergebnis ziemlich genau 0,0 Chancen, unter den Mindestunterhalt zu kommen.

Zum einen weil die Fahrtkosten exorbitant hoch sind (hier: mehr als 20% des Bruttoeinkommens). Das kann nicht zulasten des Kindes gehen.

Und zum anderen, weil der Fragesteller ja anscheinend mietfrei in einem nicht kredit-belasteten Eigenheim lebt, so dass man sogar über einen erhöhend anzurechnenden Wohnwertvorteil nachdenken könnte.
Es sind halt "nur" die Nebenkosten zu zahlen. Und 450€ pro Monat für ein ganzes Haus sind jetzt auch nicht übermäßig viel, insbesondere wenn das Haus von mehreren Personen bewohnt wird.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo jayjay,

warum jemand so einen Quatsch schreibt (entschuldige Edy) kann ich natürlich nicht sagen. ich vermute mal, man wollte den Mindestunterhalt rechtfertigen. Quatsch ist es trotzdem.

Das Einkommen Deines Mannes ist noch um den Wohnwertvorteil zu erhöhen. Dieser errechnet sich aus den m² des Hauses mal der durchschnittlichen Miete. Davon abziehen kann man dann alle Kosten die ein Mieter üblicherweise nicht zu tragen hat. Davon hast Du nicht eine Position erwähnt. Bis auf die Fahrtkosten haben alle Kosten die du auflistetst, mit dem Unterhalt nichts zu tun. Die 450 € zählen nicht. Sie sind aus dem Restbetrag zu zahlen.

Bist Du der Meinung das Jugendamt sei neutral und müsste den U-Gläubiger richtig beraten? Vergiss es. Das Jugendamt vertritt nur die Interessen des Kindes. Der Name der Dame ist nicht wichtig.

Es geht Dir scheinbar darum, dass Dein Mann weniger als den gesetzlich geschuldeten Mindestunterhalt zahlt. Vergiss es. Obwohl es rechnerisch hinkommt.
Dann käme nämlich die Prüfung der erhöhten Erwerbsobliegenheit (bis zu 48 Wochenstunden Arbeit) und die des Vermögensverbrauchs (Hausverkauf) ins Spiel.

Ich denke, beides will er nicht.

In die Tiefen des Unterhaltsrechts und in die der Berechnung wird man Dich hier mit einigen Sätzen nicht bringen können. Dafür ist das Ganze zu komplex. Es müssen eine Vielzahl von Faktoren geprüft/beachtet werden.

So wie es jetzt ist, ist es rechtskonform. Dagegen anzugehen vermutlich vergebene Mühe.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

mal wieder ein Danke für die Antworten.

Ja ich wohne auch im Haus. Und nein ich habe keine Arbeit da dies aufgrund einer Not Op momentan nicht möglich ist. Wobei sich das ja lediglich auf Wasser und Heizöl auswirken würde, alles andere würde für meinen Mann ja gleich bleiben auch wenn er alleine leben würde.

Und das das Haus vermögenswirksam eingesetzt werden kann stimmt bei meinen Mann defenitiv nicht. Erklärungen dauern in diesen Fall etwas lange, aber gesagt sei soviel das an der Erbvorausschüttung Bedingungen geknüpft sind und das über Notar etc. abgesegnet ist.

Ich habe mal in den für uns maßgeblichen Leitlinien nachgeschaut so wie SirBerry es vorgeschlagen hat. Und siehe da, ich liege ja garnicht so flasch. Denn dort steht geschrieben vom Bruttoeinkommen alle normalen Abzüge Steuern, Sozialversicherung etc.plus evtl. Altersvorsorge abziehen, dann die Fahrtkosten runter die wie folgt zu berechnen sind die 1. 30 km 0,26 € danach 0,20 €, es gilt Hin - und Rückfahrt für alle nachweislichen Fahrten die kürzeste Strecke. Zumutbare Fahrtzeit liegt für Hin - und Rückweg bei 3 Stunden. Mein Mann ist sogar 4 Std.unterwegs. Macht Fahrtkosten von aufgerundet 568 €. Wenn ich jetzt also 1450 € minus Fahrgeld rechne wäre mein Mann bei einem sowie ihr sagt bereinigten Einkommen von 882 €. Und da dies bereits unter dem Selbstbehalt liegt, müsste er nix zahlen.

Um noch mal eins klar zu stellen, wir wollen dem Kind nix weg nehmen, wir haben ja auch kein Problem damit das wir das Geld vom Lohnsteuer Jahresausgleich abtreten müssen, wie gesagt er muss ja halt auch irgendwie zur Arbeit kommen und Leben.

An SirBerry, ja die Spritkosten sind hoch, aber er findet hier im Umkreis nix vergleichbares. Er könnte vielleich von 38 Std. auf 48 Std. aufstocken wenn die Firma mitspielt, aber wenn ich mir Monate mit Überstunden in der Höhe anschaue würde er Netto knapp 200€ mehr haben, so wäre er dann bei 1082€ bereinigtes Nettoeinkommen.

Danke dir noch mal persönlich SirBerry deine Antworten haben am meisten gebracht, vorallen durch die Links etc..



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"Liebe Grüße JayJay1984"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo jayjay,

gerne, aber alle antworten sind wichtig, selbst falsche.

Rechne noch den Wohnwertvorteil hinzu, und du wirst auf einen Plus-Betrag nahe dem Mindestunterhalt kommen. Dazu dann noch ein paar Mehrstunden, die sicher nicht nur mit Netto 5 € vergütet werden, und schon passt es wieder.

Argumentation mal ganz bewusst aus Sicht der Gegenseite.

Ich denke, dass bei den Fahrtkosten doch ein nicht unerheblicher Betrag bei der Steuer erstattet wird, oder?

Die privatrechtlichen Verpflichtungen der Hüte spielen hier auch nicht so sehr die Rolle. Das Vermögen ist da = Fakt.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9304x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ja ich wohne auch im Haus. Und nein ich habe keine Arbeit da dies aufgrund einer Not Op momentan nicht möglich ist. Wobei sich das ja lediglich auf Wasser und Heizöl auswirken würde, alles andere würde für meinen Mann ja gleich bleiben auch wenn er alleine leben würde. <hr size=1 noshade>

Also betragen die Kosten deines Mannes für das Haus "nur" 225€ (die Hälfte von 450€). Die andere Hälfte ist dein Anteil.

quote:<hr size=1 noshade>ich habe mal in den für uns maßgeblichen Leitlinien nachgeschaut so wie SirBerry es vorgeschlagen hat. Und siehe da, ich liege ja garnicht so flasch. <hr size=1 noshade>

Dann hast du ja auch den Absatz mit dem Wohnvorteil gelesen.
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltsrecht_Allgemein/wohnvorteil-und-wohnwert---mietfreies-wohnen_1361.php

D.h zum Nettoeinkommen wird der Betrag hinzugezählt(!) den ihr als Miete erspart habt (mietfreies Wohnen = Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts), während die 450€ Nebenkosten nicht, oder nur zu einem minimalen Teil abzugsfähig sind (Wasser, Abwasser, Müll, Heizung, Strom, Versicherung, Grundsteuer gar nicht - vom Rest eben nur die Hälfte des Mannes).

quote:<hr size=1 noshade>Rechne noch den Wohnwertvorteil hinzu, und du wirst auf einen Plus-Betrag nahe dem Mindestunterhalt kommen. Dazu dann noch ein paar Mehrstunden, die sicher nicht nur mit Netto 5 € vergütet werden, und schon passt es wieder. <hr size=1 noshade>

Da hat Sir Berry einfach recht.

Das deutsche Unterhaltsrecht ist hart für Ehepartner, da Kinder eben Vorrang haben. Es geht sogar so weit, dass du Sozialleistungen in Anspruch nehmen müsstest, wenn dein Mann durch die Unterhaltszahlungen an das Kind nicht mehr genug Geld hat, um dich zu versorgen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12322.02.2015 09:50:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke,

an alle die geantwortet haben.
Ich werd wohl doch mal einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen und dem alle Fakten auf den Tisch legen, damit er richtig rechnen kann etc..

Bye

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"Liebe Grüße JayJay1984"

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