Selbstbehalt Kürzung wegen Partner?

24. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbstbehalt Kürzung wegen Partner?

Hallo,

man liest das wenn der Unterhaltspflichtige einen Partner hat, dass der Selbstbehalt um 10% gekürzt werden soll.
Kann man sich dagegen wehren?
Weil Ersparnis ist ja dadurch nicht gerade viel da. Mieten dennoch teuer. Essen jeder getrennt und Partner verdient auch nur Knapp über dem Bürgergeld Niveau.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19054 Beiträge, 10278x hilfreich)

Naja.
Ein 2-Personen-Haushalt verbraucht weniger Strom und hat weniger Heizkosten als zwei 1-Personen-Haushalte. Weil man nur ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer heizen muss und nur einen Kühlschrank braucht.
Außerdem reicht ein Zeitungsabo, ein Internet-Anschluss ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 1x hilfreich)

Na das mag ich aber bezweifeln innerhalb der letzten 2 Jahre.
Weniger Strom nur indirekt.
Heizkosten jein, alleine lebt man ja kleiner. Und 1 Kühlschrank der macht keine 10% aus. Ebenso sind die Mieten so extrem das selbst zu 2t warm die 520 Wohnkosten knapp sind.
Ich frage mich, ob sich das aushebeln lässt anhand beweisen?
Bsp. Wir:
3 Personen wegen Kind 2 Jahre.
3 Raumwohnung 70m² 1000,- Warm normale Wohnlage statt
60 Strom
40 Internet
Somit bereits jeder über den 520.
Möchte jetzt jemand Argumentieren, Miete durch 3 Teilen, ist aber Quatsch. Woher soll Kind miete zahlen. Das bekommt ja kein UHV wie Kinder beim anderen Elternteil. Daher von Verteilermasse ausgehen auch Blödsinn, wenn Mangelfall.

Wirklich sparen würde man nur wenn man Beziehungsmodell 1900 lebt.
1 Zimmer, alle Mahlzeiten zusammen und alles zusammen machen. Aber das kann einen ja keiner vorschreiben. Ich finde das hoch denkwürdig in Grundrechte einschreitent.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39778 Beiträge, 6502x hilfreich)

Zitat (von opc555):
wenn der Unterhaltspflichtige einen Partner hat,
Wenn man alles liest, steht dort---> wenn man mit dem neuen Partner zusammen lebt...
Zitat (von opc555):
Ich frage mich, ob sich das aushebeln lässt anhand beweisen?
Wird dein Selbstbehalt wegen neuer Partnerschaft und Kind (Synergieeffekt) denn schon gekürzt?
Deine *Berechnung* verstehe ich nicht und im 3-Personenhaushalt zählen 3 Personen.

Erst mal lesen, wie die Chancen mit dem Aushebeln stehen:

-https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/16-neue-partnerschaft-mit-kindern-a-auswirkungen-auf-den-unterhalt-des-geschiedenen-ehegatten_idesk_PI17574_HI15190175.html
--https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-kindesunterhalt-bb-die-synergie-effekte-einer-neuen-partnerschaft_idesk_PI17574_HI15959504.html

Zitat (von opc555):
Wirklich sparen würde man nur wenn man Beziehungsmodell 1900 lebt.
Das schreibt keiner vor und braucht also nicht bewiesen werden.
Zitat (von opc555):
Ich finde das hoch denkwürdig in Grundrechte einschreitent.
In welche der Grundrechte schreitet jemand ein?

Ganz andere Idee:

Habt ihr schon mal über Wohngeld nachgedacht...oder gehts nur darum, die Selbstbehaltskürzung zu verhindern?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3375 Beiträge, 1125x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Na das mag ich aber bezweifeln innerhalb der letzten 2 Jahre.
Dieses Argument ist mMn nicht tragfähig. Gestiegene Preise hat ein 1-Personen-Haushalt genauso wie ein 2-Personen-Haushalt. Und deshalb haben zwei 1-Personen-Haushalte auch bei insgesamt höheren Kosten im Durchschnitt immer mehr Ausgaben als ein 2-Personen-Haushalt. Genauso wären zwei Mieten höher als eine Miete. Usw.

Zitat (von opc555):
Ich frage mich, ob sich das aushebeln lässt anhand beweisen?
Natürlich.

Zitat (von opc555):
Ich finde das hoch denkwürdig in Grundrechte einschreitent.
Mangelnde Leistungsfähigkeit schneidet vor allem in den notwendigen Unterhalt des gezeugten Kindes ein. Die Frage ist immer, was ist hier die Erwartungshaltung an Gesetze?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.369 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.