Hallo,
man liest das wenn der Unterhaltspflichtige einen Partner hat, dass der Selbstbehalt um 10% gekürzt werden soll.
Kann man sich dagegen wehren?
Weil Ersparnis ist ja dadurch nicht gerade viel da. Mieten dennoch teuer. Essen jeder getrennt und Partner verdient auch nur Knapp über dem Bürgergeld Niveau.
Selbstbehalt Kürzung wegen Partner?
Naja.
Ein 2-Personen-Haushalt verbraucht weniger Strom und hat weniger Heizkosten als zwei 1-Personen-Haushalte. Weil man nur ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer heizen muss und nur einen Kühlschrank braucht.
Außerdem reicht ein Zeitungsabo, ein Internet-Anschluss ...
Na das mag ich aber bezweifeln innerhalb der letzten 2 Jahre.
Weniger Strom nur indirekt.
Heizkosten jein, alleine lebt man ja kleiner. Und 1 Kühlschrank der macht keine 10% aus. Ebenso sind die Mieten so extrem das selbst zu 2t warm die 520 Wohnkosten knapp sind.
Ich frage mich, ob sich das aushebeln lässt anhand beweisen?
Bsp. Wir:
3 Personen wegen Kind 2 Jahre.
3 Raumwohnung 70m² 1000,- Warm normale Wohnlage statt
60 Strom
40 Internet
Somit bereits jeder über den 520.
Möchte jetzt jemand Argumentieren, Miete durch 3 Teilen, ist aber Quatsch. Woher soll Kind miete zahlen. Das bekommt ja kein UHV wie Kinder beim anderen Elternteil. Daher von Verteilermasse ausgehen auch Blödsinn, wenn Mangelfall.
Wirklich sparen würde man nur wenn man Beziehungsmodell 1900 lebt.
1 Zimmer, alle Mahlzeiten zusammen und alles zusammen machen. Aber das kann einen ja keiner vorschreiben. Ich finde das hoch denkwürdig in Grundrechte einschreitent.
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Wenn man alles liest, steht dort---> wenn man mit dem neuen Partner zusammen lebt...Zitat :wenn der Unterhaltspflichtige einen Partner hat,
Wird dein Selbstbehalt wegen neuer Partnerschaft und Kind (Synergieeffekt) denn schon gekürzt?Zitat :Ich frage mich, ob sich das aushebeln lässt anhand beweisen?
Deine *Berechnung* verstehe ich nicht und im 3-Personenhaushalt zählen 3 Personen.
Erst mal lesen, wie die Chancen mit dem Aushebeln stehen:
-https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/16-neue-partnerschaft-mit-kindern-a-auswirkungen-auf-den-unterhalt-des-geschiedenen-ehegatten_idesk_PI17574_HI15190175.html
--https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-kindesunterhalt-bb-die-synergie-effekte-einer-neuen-partnerschaft_idesk_PI17574_HI15959504.html
Das schreibt keiner vor und braucht also nicht bewiesen werden.Zitat :Wirklich sparen würde man nur wenn man Beziehungsmodell 1900 lebt.
In welche der Grundrechte schreitet jemand ein?Zitat :Ich finde das hoch denkwürdig in Grundrechte einschreitent.
Ganz andere Idee:
Habt ihr schon mal über Wohngeld nachgedacht...oder gehts nur darum, die Selbstbehaltskürzung zu verhindern?
Dieses Argument ist mMn nicht tragfähig. Gestiegene Preise hat ein 1-Personen-Haushalt genauso wie ein 2-Personen-Haushalt. Und deshalb haben zwei 1-Personen-Haushalte auch bei insgesamt höheren Kosten im Durchschnitt immer mehr Ausgaben als ein 2-Personen-Haushalt. Genauso wären zwei Mieten höher als eine Miete. Usw.Zitat :Na das mag ich aber bezweifeln innerhalb der letzten 2 Jahre.
Natürlich.Zitat :Ich frage mich, ob sich das aushebeln lässt anhand beweisen?
Mangelnde Leistungsfähigkeit schneidet vor allem in den notwendigen Unterhalt des gezeugten Kindes ein. Die Frage ist immer, was ist hier die Erwartungshaltung an Gesetze?Zitat :Ich finde das hoch denkwürdig in Grundrechte einschreitent.
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