Selbstbehalt - Müssen die Fahrtkosten abgezogen werden?

7. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mice04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt - Müssen die Fahrtkosten abgezogen werden?

Hallo!
Mein Mann hat 1995 eine Urkunde unterschrieben,Anerkennung der Vaterschaft und Verpflichtung zur Unterhaltszahlung.
Damals wurde der Unterhalt festgelegt und darauf beruft sich jetzt das JA.
Lohnpfändung läuft ,trotz Absprache mit der Mutter,aber das ist ein anderes Thema.
Mein Mann hat ein Nettoeinkommen zw 830-900 Euro, wo aber monatlich noch die Fahrtkosten abgezogen werden müssen!Oder? Die liegen zw.50 und 90 Euro.Einmal auch bei 115 Euro.
Wenn man die Fahrkosten abzieht, liegt mein Mann bei den meisten Monaten unter 820 Euro!Die Kleine wohnt jetzt seit Juni 05 bei Ihrer Mutter,in dieser Zeit lag der Nettolohn nur ein Mal über 820 Euro!Aber trotzdem besteht das Jugendamt auf die Zahlung des Unterhaltes.(volle Summe)
Meine Frage ist nun,können wir diese Urkunde bzw. Titel abändern lassen?Wenn ja,geht das beim JA oder nur vor Gericht?
Denn lt Gesetz heißt es ja ,wenn der Selbstbehalt unterschritten wird, führt das dazu das der Schuldner weniger Unterhalt zahlen muss als eigentlich geschuldet wird!?
Und geht das auch nachträglich zuändern,also von Juni 2005?
Tut mir wirklich leid,euch mit meinen Fragen zu nerven.Aber das JA stellt sich total sturr und vertritt nur die Interessen der Mutter.Mein Mann ist dort schon mehrmals abgeblitz,als er sich danach erkundigen wollte!
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

LG mice04

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Selbstbehalt bei einem Erwerbstätigen liegt bei 890 Euro. Wenn das Einkommen also unterhalb von dieser Summe liegt, ist gar kein Kindesunterhalt zu zahlen. Das müßte auch dem Jugendamt klar sein, daher vermute ich, daß die nur Wind machen, ohne, daß was dahinter ist.

Sollte das Einkommen über 890 Euro liegen, können noch 5 % pauschal für berufsbedingte Aufwendungen abgezoigen werden, so daß man etwa 930 Euro verdienen kann, ohne, daß Unterhalt zu zahlen ist.

Nun aber die andere Seite: Gegenüber einem Kind ist man gesteigert unterhaltspflichtig, das heißt, man muß alles tun, um den Kindesunterhalt zu zahlen. Sollten sie beispielsweise die Möglichkeit haben, einen anderen besser bezahlten Job zu bekommen, müßten Sie ihn auch annehmen. Sollten Sie nur Teilzeit arbeiten, wären sie sogar gegebenenfalls verpflichtet, einen Nebenjob zu suchen.

Wenn sie hingegen Vollzeit arbeiten, brauchen Sie sich bei Ihrem Einkommen aber keine Gedanken um Unterhalt zu machen.

Gruß Justice



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"justice"

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#2
 Von 
mice04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Justice!

Danke für deine schnelle Antwort!

Von nur "Wind" machen kann keine Rede sein,denn eine Lohnpfändung liegt bereits vor!!!(seit Freitag)
Da das JA auf die 154 Euro besteht ,die damals in der Urkunde festgelegt wurden sind.
Mein Mann mußte alle Lohnscheine vorlegen und somit ist dem Jugendamt ja auch bekannt das er fast immer unter dem Selbstbehalt liegt.Ich habe nochmals ein Schreiben rausgesucht" Mit Ihrem Einkommen liegen sie zwar nur knapp über dem Selbstbehalt von 820Euro und sind somit zur Zahlung verpflichtet.(bei NICHTANRECHUNG der Reisekosten)" Ist das denn erlaubt?Denn die Reisekosten (km-Geld) sind auf dem Lohnzettel ausgewiesen.
Das mit der Lohnpfändung klärt ein Gericht, aber trotzdem läuft der Unterhalt erstmal weiter als Schuld an,aber wenn man Mann gar nicht zahlungsfähig war/ist haben die doch gar keine Grundlage für eine Lohnpfändung!?
In den neuen BSL sind es nur 820 Euro.

LG mice04

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, das mit den 820 Euro in den neuen Bundesländern ist richtig. Ich bin von den alten Bundesländern ausgegangen.

Trotzdem verstehe ich das nicht so ganz. Auch bzgl einer Lohnpfändung müßte Ihr Mann doch unterhalb der Pfändungsgrenze liegen.
Darüber hinaus verstehe ich nicht, wieso das Jugendamt trotz Kenntnis der Einkommenssituation dieses Theater macht.

Ich würde unter diesen Umständen dringend empfehlen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um eine Neufestsetzung des Unterhalts zu erwirken (Am besten Neufestsetzung auf 0 ).

Gruß Justice

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"justice"

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#4
 Von 
der gelackmeierte
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 34x hilfreich)

wie wird eigentlich der Selbstbehalt errechnet?
Ich z. B. bin noch verheiratet und habe keine Kinder!
Wir gehen beide arbeiten!
Gibt es dazu einen Link?

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"Einer der die "fünfe" gerade sein läßt, kann auch ein "Krummer Hund" sein. "

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#5
 Von 
mice04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Das mit der Lohnpfändung ist richtig,der Betrieb hat das Schreiben mit dem Vermerk "liegt unterhalb des pfändbaren Einkommens" zurück geschickt!

Ich weiß auch nicht was das soll, kann es denn wirklich nur an dieser Urkunke von 1995 liegen?Denn alle Anfragen unserseits werden immer wieder daraufhin verwiesen.
Sie haben damals unterschrieben und jetzt müssen Sie zahlen.

Nochmals zu den Fahrkosten:Muss das JA die anerkennen?Oder ist das auch wieder ne Auslegungssache? Oder können wir auf die 5 % bestehen,wenn sie schon nicht die "richtigen Reisekosten" anerkennen?

lg mice04

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bei den Fahrkosten bin ich mir nicht sicher. Ich denke aber, die sind in den 5 % Aufwandspauschale enthalten. Auf die könnt ihr übrigens in jedem Fall bestehen. Diese berufsbedingten 5 % bedürfen keines nachweises, sondern können pauschal abgezogen werden.

Der Titel von 1995 wurde natürlich auf andere finanzielle Hintergründe gestützt. Wenn sich die Einkommensverhältnisse nun geändert haben, kommt ihr wohl nicht drum herum, den Unterhalt durch einen neuen Titel neu festsetzen zu lassen.

Gruß Justice

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"justice"

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ gelackmeierte:

Nicht der Selbstbehalt wird berechnet, sondern der Unterhalt. Der Selbstbehalt ist eine feste Summe, jenachdem, ob du arbeitest oder nicht und ob du in den neuen oder in den alten Bundesländern lebst.

Wenn du aber keine Kinder hast und deine Frau durch ihre Arbeit selbst für sich sorgen kan (und demnach auch muß) dürfte bei euch die Frage nach dem Unterhalt keine Rolle spielen.

Gruß Justice

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"justice"

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#8
 Von 
mice04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Justice

Und wo kann man diesen Tital ändern lassen?Beim JA oder nur vor Gericht?

LG mice04

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#9
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Reike

Klar kann der Pfandbetrag nach 850 d runtergesetzt werden, aber er kann doch trotzdem nicht unter den Selbstbehalt fallen, oder?

und was die gesteigerte Unterhaltspflicht betrifft.... mehr als Vollzeit arbeiten geht auch nicht... ;)

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#11
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
mice04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Waren heute beim Amtsgericht und haben uns einen Beratungsschein geben lassen und morgen geht es gleich zum Anwalt.

Mein Mann hat ne 40 Stunden Woche,arbeitet von 7-15.Ich habe flexible Arbeitzeiten ,d.h zw 8-21.Je nach Arbeitsplan,meistens jedoch Spätschicht.Wir haben 7 Tage in der Woche geöffnet.Also mein Mann hätte es schwer noch einen Nebenjob zu finden,da er in der Zeit,wo ich nicht zu Hause bin unseren Kleinen betreut.

Wir waren einfach zu gutgläubig und haben der Mutter vertraut.Und wir hattes es ja schriftlich!

Beim JA waren wir auch nochmal,aber nicht bei dem das die Mutter vertritt.

Die Dame war sehr nett und hat gemeint das zu den 700 Euro aus der Pfändung noch zweidrittel des Nettobetrages dazu kommen, ist halt sehr umständlich und unübersichtlich geschrieben wurden. Und somit könnte nichts gepfändet werden.

Uns bleibt jetzt nur noch die Abänderungsklage....
Wir wollen ja nur den Selbstbehalt von 820 Euro,jede Überstunde,Urlaub oder Zuschlag kann/muss für den Unterhalt weggehen.

@Rieke: Weißt du wie das mit den Fahrkosten ist,die sind direkt auf dem Lohnzettel mit aufgefügt.Werden die vom Nettolohn abgezogen?Denn dann liegt mein Mann fast immer unter 820 Euro.

Stehen doch die Chancen für eine Abänderungsklage gar nicht so schlecht!?

Das mein Mann mit dem Job nicht zufrieden ist ,ist klar.Aber wo findet man denn heut zu tage noch einen gut bezahlten Job. Und bundesweit finde ich auch witzig,da entstehen doch wieder Kosten(Fahren,Unterkunft.....)

LG mice04

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#13
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ reike

der Unterschied zwischen Pfändungsgrenze und Selbstbehalt ist mir durchaus geläufig... ;)

Im Hinblick auf § 850d Abs I Satz 2 ZPO , nach dem dem Schuldner soviel zu belassen ist, wie er zum Leben braucht, hat sich mir nur die Frage gestellt, ob diese daraus resultierende Summe in etwa mit dem Selbstbehalt im Familienrecht vergleichbar ist.

Ich gebe mir aber nun die Antwort selbst: Wieviel dem Schuldner zu belassen ist, richtet sich nach den Sätzen aus dem BSHG, also demzufolge mittlerweile wohl aus dem SGB XII. (vergl. Zöller, § 850d Rd. 10)

Übrigens, das mit dem Nebenjob würde ich bestreiten, zumindest wenn der vater Vollzeit arbeitet. Ich hatte erst kürzlich einen Fall, wo die Gegenseite gemeint hat, der Vater sei zum Nebenjob verpflichtet. Der Richter hat darüber nur müde gelächelt und gesagt, daß diesbezüglich schon lange nichts mehr von OLG´s und anderen zu hören wäre.... ;)


@ mice

bzgl. Fahrkosten gebe ich Reike Recht. Entweder du bekommst sie vom Arbeitgeber erstattet, oder du kannst sie anrechnen lassen. Aber wie schon gesagt: Nur einmal!

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 07.02.2006 23:14:58

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#15
 Von 
mice04
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Fahrkosten:

Er bekommt die Fahrkosten rückwirkend monatlich mit seinem Nettolohn ausgezahlt und daher war meine Frage,ob er diese vom Nettolohn abziehen kann.Da er das Geld ja für die Firma ausgelegt hat.

Oder ob er pro Kilometer 0,30 berechnen kann ,was eigentlich viel mehr wäre als die eigentlichen Reisekosten der Firma, die zahlen nämlich nur 0,15 pro km.
Eine genaue KM-Abrechnung liegt monatlich vor.

Oder doch nur die 5% berufsbedingte Aufwendungen?

Die Frage ist für mich so wichtig,weil das JA den Nettolohn ohne Anrechnung der Reisekosten sowie/oder ohne Anrechnung der 5% als Grundlage nihmt.Denn ohne diese Anrechung liegt er ganz knapp über 820 Euro.

mice04

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo
Also bei meinem Ex hat das Gericht die Fahrtkosten mit 30cent pro kilometer akzeptiert.
Wie das allerdings die vom JA Handhaben weiß ich nicht,aber ich denke mal das die 5% eigentlich jeden zustehen.Das das Ja keine 30cent pro km berechnet ist ja auch irgendwie verständlich zumindest solange die UV zahlen denn wenn dein Freund die Fahrtkosten abziehen kann,muß das Amt mehr zahlen an UV als nur bei den 5%.
Gruß delphine

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