Selbstbehalt?

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbstbehalt?

Hallo zusammen.
Hab mal wieder ne frage!
Ich bin zwei Kindern gegenüber KU - Pflichtig. Und zahle bisher den Mindestsatz der Düss. Tabelle. AB diesen Monat muss ich eine Stufe höher zahlen, weil die Kinder 6 Jahre alt werden.
Meine EX hat nen Titel (dyn.) für den KU. Aber da war ich noch nicht selbstständig. Bin nun das zweite Jahr selbst. u. leider läufts nicht so gut. Es langt zwar zum leben aber ohne meine Lebensgefährtin könnte ich den KU (zwei mal 247.-) nicht bezahlen.
Mein durchschnittsverdienst der letzten 24 Monate (seit Geschäftseröffnung) liegt bei 1400.- nach Steuern. Davon muss ich aber noch die Krankenversicherung (ca. 330.-) zahlen.
Ich weiss, dass mein SB gekürtzt werden kann, weil ich mit meiner Freundin zusammenlebe.
Auf jedenfall siehts so aus, dass mir nach zahlung des KU ein SB von ca. 500.- im Monat bleibt. Wovon ich natürlich noch meine Mietkosten u... zu zahlen habe.
Was passiert, wenn ich nicht mehr regelmässig zahlen kann?
Kann meine EX mich zwingen, das Geschäft aufzugeben?
Kann der KU herabgesetzt werden?
Allgem. Frage: Wie hoch ist der neue Unterhalt gegenüber der DT (altersstufe 2)?
Gruß an alle und gutes neues Jahr nachträglich

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Also verstehe ich das Richtig!? Der SB ist eigentlich nur ein Richtwert, genauso wie die DT?
Und wenn ich weniger zahlen würde, dann würde bestimmt das JA die diverenz ausgleichen und mir würden die Schulden wieder auflaufen?!
-------
MFG Andre00

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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