Hallo,
ich frage hier für meinen besten Freund,da er gerade nicht weiter weiß und beim zuständigen Jugendamt keinen erreicht.
Er hat sich von seiner Frau getrennt und sie haben ein gemeinsames Kind,dass bei der Frau lebt.
Heute bekam er ein Schreiben,dass er seine Auskünfte angeben soll zwecks Berechnung des Kindesunterhaltes.
Nun wollte er wissen,was da möglicherweise auf ihn zukommt.
Zu den Daten: Er verdient ca 1300 Euro netto,hat aber ein Kind aus der Ehe davor,dass voll bei ihm lebt. Zudem noch dafür die 184 Euro Kindergeld,Unterhalt von der Mutter,dessen Kind bei ihm lebt 291 Euro und das wars.
Er hat Angst,dass er nun sehr viel zahlen muss und ihm und seinem Kind nichts mehr bleibt.
Deswegen meine Frage: Er wohnt mit dem Kind und seiner neuen Lebenspartnerin in einer Mietwohnung,sie zahlen die Miete ja quasi zusammen,muss dann bei der Berechnung die halbe Miete angegeben werden?
Die Miete ist im gesamten warm 990 Euro,muss er dann warm 495 Euro angeben?
Wie wird so etwas gerechnet?
Wird das Einkommen der Lebensgefährtin auch mit einberechnet?
Ich kenne mich da leider nicht aus,da ich noch nie in so einer Situation war und keine Kinder habe.
MFG
tokel
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Selbstbehalt bei Kindesunterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die Pfändungsgrenze als Alleinerziehender mit einem Kind liegt bei 1280 Euro also was darüber liegt , kann gepfändet werden . Der Freund muss pro Kind laut Düsseldorfer Tabelle 300 Euro zahlen und er muss auch bis zur vollendungs des 3 Lebensjahr des Kindes , welches bei dem anderem Elternteil lebt, Unterhalt an die Frau zahlen (bei nicht verheirateten Eltern) .
In dem Fall deines Freundes bedeutet das folgendes :
1280 selbstbehalt alles was drüber liegt , geht für Unterhalt an das Kind und die Frau weg .
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-- Editiert Hamza123 am 29.02.2012 15:26
Soweit ich weiß,gehen aber bei den 317 Euro (laut Düsseldorfer Tabelle) noch das halbe Kindergeld weg,dann wären das 225 Euro.
http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html
Was er noch wissen wollte,ist,ob das Gehalt der Lebensgefährtin mit einbezogen wird und die Miete,die er ja auch mit zahlt!
Gruß
tokel
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Alles was dein Freund an Geld bekommt egal ob gehalt Kindergeld oder Unterhalt von seiner ex frau zählt als Einkommen .
Kindergeld und Unterhalt werden nicht miteinander verrechnet das weiß ich aus eigener Erfahrung , da ich selber vor kurzem beim Jugendamt war und diese das auch bestätigt haben ,das ich 300 Euro Unterhalt zahlen muss (eigentlich) . Da ich zwei Kinder habe und nur 1450 Euro verdiene , muss ich pro Kind 225 Euro zahlen 1000 Euro habe ich als also als selbstbehalt
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Da dein Freund mit einem Kind zusammen lebt liegt , liegt der selbstbehalt wie oben angegeben .- alles was drüber liegt , geht als Unterhalt weg.
Mich wundert es aber , wie man zu wenig geld haben kann , wenn die lebensgefährtin auch einkommen erbringt .
Die Ex freundin deines Freundes wird sich das Geld von deinem freund holen , das ist ihr gutes Recht .
Wie das mit dem Einkommen der lebensgefährtin aussieht , weiß ich nicht aber eins kann ich versichern er wird das abegeben müssen , was ich oben schon erwähnt habe .
Wenn dein Freund sich unsicher ist , soll er einfach einen Termin beim Jugendamt machen und sich mit diesem Auseinander setzen . Das Jugendamt entscheidet sowieso am Ende wie hoch der Betrag ausfallen wird , den er abgeben muss.
-- Editiert Hamza123 am 29.02.2012 15:45
-- Editiert Hamza123 am 29.02.2012 15:46
Hallo tokel,
Der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt beträgt 950€.
Wie alt ist das Kind?
Einkommen der neuen zählt nicht mit, ebenso zählt das
Kindergeld nicht.
Da er aber mit neuer Partnerin zusammen wohnt(Haushaltsersparnis)kann sein SB noch runtergesetzt
werden.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo Hamza123,
verstehe ich das richtig,dass die Lebensgefährtin auch mit einbezogen wird?
Sie hat damit doch gar nichts zu tun.
Das heißt,ihr Gehalt wird auch mit einberechnet?
Er allein hat ein Nettoeinkommen von 1300 Euro,sie natürlich ihr eigenes.
Gruß
tokel
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@edy:
Alles klar,das hilft ihm sicher weiter.
Was er noch wissen wollte,inwieweit er dann die Miete angeben muss?
Die Hälfte von der Warmmiete,die er sich mit der Lebensgefährtin teilt?
Gruß
tokel
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Was solld as denn?
Der Unterhalt, der für das im Haushalt lebende Kind gezahlt wird, ist KEIN Einkommen des Vaters, genauso wenig wie das Kindergeld!
Dafür ist der Selbstbehalt allerdings nicht so hoch wie da oben anhand der Pfändungsgrenze angedeutet. Gegenüber minderjährigen unterhaltsbedürftigen Kindern setzt man bei Berufstätigen 950€ Selbstbehaltan, und nach Kindesunterhalt wurde hier ja gefragt.
Wenn das Kind beispielsweise 5 Jahre alt ist, dann liegt der Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle bei 317€. Davon wird das halbe Kindergeld abgezogen; macht also 225€.
Bei einem Nettoeinkommen von 1300€ kann das gezahlt werden, ohne den Selbstbehalt von 950€ zu unterschreiten.
Davon unabhängig ist die Pfändungsgrenze: Wenn er bockig ist, kann er ein P-Konto einrichten und die Zahlung einfach verweigern; dann kann in der Tat nicht viel gepfädnet werden. Allerdings werden dann Schulden auflaufen, da ja die Zahlungspflicht festgestellt wurde.
Hi,
so wirklich korrekt sind die Ausführungen von Hamza leider nicht...
Dein Kumpel sollte sich mal in die Düsseldorfer Tabelle und deren Leitlinien einlesen.
Mindestunterhalt für das Kind beträgt 225 €, der Selbstbehalt gegenüber einem Minderjährigen liegt bei 950 €.
Miethöhe und Einkommen der LG ist irrelevant. Erst, wenn er den Mindestunterhalt nicht leisten kann, käme eine Reduzierung des Selbstbehaltes bei Zusammenleben in Betracht.
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"Viele Grüße mikkian"
Ach so, Nachtrag zu den Fragen wegen Miete: Die sollte einfach vom Selbstbehalt getragen werden; wieviel er konkret zahlt, bleibt ihm überlassen.
Im Selbstbehalt sind 360€ Warmmiete vorgesehen, dazu komt win Wohnanteil von ca. 90€ aus dem Kindesunterhalt des bei ihm lebenden Kindes.
Wenn er nachweisen kann, dass er für dieses Geld absolut nichts findet, kann der Selbstbehalt eventuell erhöht werden. Aber solange er mit seiner Freundin zusammen wohnt, ist das vermutlich aussichtslos.
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