Selbstbehalt bei neuer Familie

20. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Yorkie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt bei neuer Familie

Hallo,

ich habe einige Fragen. Vielleicht hat das ja jemand schon schon durch gemacht und kennt sich aus.

Erste Frage:

Wenn ich mit meinem unterhaltspflichtigem Freund zusammen ziehe und ein Einkommen von 1200€ habe,

1.dann kann IHM sein Selbstbehalt von 890€ um 25% gekürtzt
werden.

2.Verdiene ich 1000€ könnten ihm 10 - 15% gekürtst werden.

3.Könnte ihm sogar alles gestrichen werden, wenn ich 2500€
Netto hätte?

4.Gibt es da Unterschiede, wenn er arbeitslos wäre?

5.Wenn er Hartz4 Empfänger wäre?

MfG
Yorkie

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Yorkie,

richtig, es KANN ihm der Selbstbehalt gekürzt werden. Hier muss aber die Einsparung durch den Zusammenzug bewiesen werden.

Immer mehr Gerichte gehen dazu über, die tatsächliche Einsparung zu überprüfen.

Der Selbstbehalt kann auch nur dann gekürzt werden, wenn der Unterhaltspflichtige ein sog. Mangelfall ist, also nicht nach Regelsatz der DDT zahlt.

Meinem Mann wurde weder bei unserem Zusammenzug noch bei unserer Heirat der Selbstbehalt gekürzt. Naja er zahlt halt bis zu einem Selbstbehalt von 898,- €, also 2,- € unterhalb seines Selbstbehalts von 900,- € (Stand DDT Juli 2007). ;)

Wo genau Du die Prozentangaben her hast ist mir allerdings unklar :???:

Wenn er Hartz4 Empfänger wäre, würdet Ihr sowieso eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ob er dann überhaupt noch Geld von Vater Staat bekommt ist unklar.

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#2
 Von 
bateau
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Guten Abend Yorkie,

ist Deine Frage aus dem tatsächlichen Leben gegriffen oder eher hypothetisch? Woher hast Du die Prozentangaben?

Lieben Gruss,

bateau

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#3
 Von 
guest123-1873
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Das mit der BG greift bei Hartz4 erst, wenn das Paar mindestens ein Jahr zusammenlebt, steht so im gesetz, halten sich die Ämter nur nciht gerne dran.

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#5
 Von 
Carnella
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Leute,
habe genau das gleiche Problem, ich würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen, habe aber schon einwenig Angst das wir uns das gar nicht leisten können.
Sollte der Selbstbehalt gekürzt werden ist das wenige was wir an Miete sparen ja gleich wieder weg und eigentlich reicht es so mit den 900€ schon nicht.
Mein Problem ist das ich selbständig bin, also nie gleich viel verdiene (außerdem ein Kind habe) und das auch gar nicht auffangen kann.
Soll ich oder kann ich es wagen?
Ist es nicht traurig das man sich keine zweite Beziehung aufbauen kann ohne solche Probleme?
carnella

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,
entschuldigung, dass ich mich hier ein wenig einmische, aber das thema bewegt mich sehr. mein partner bezahlt selbst unterhalt für seine kinder (10 und 15) aus der ersten ehe. wir haben zusammen eine 1,5 jährige tochter. ex arbeitet nicht - hat es auch nicht vor. ich arbeite 30stunden/woche trotz kind, damit wir einigermassen über die runden kommen. nun auch hier meine frage:
1. kann bei unserer heirat meinem mann der selbstbehalt gekürzt werden (momentan mangelfall).
2. wenn ja, wie viel würde er dann weniger bekommen?.
3. wird mein gehalt mit in die unterhaltsberechnung einfließen?
4. kann man sich vor der heirat durch nen heiratsvertrag davor schützen, damit in dem fall mein verdienst nicht mit eingerechnet wird, bzw. dass der selbstbehalt meines mannes nicht gekürzt wird??

liebe grüße
kati-ann

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

kann hier jemand helfen - aus erfahrung berichten?
lg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Meine Antwort siehst Du oben. Im Prinzip beantwortet das Deine Fragen.

Durch einen Ehevertrag kannst Du Dich dadurch nicht schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

und wie wird die tatsächliche einsparung bei einem zusammenzug berechnet? zählt es gar nichts, dass wir ein kleines kind zusammen zu versorgen haben - und durch eine sb-kürzung wir als familie auch weniger hätten?

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