Selbstbehalt der Exfrau mit 2 Kindern?

20. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbstbehalt der Exfrau mit 2 Kindern?

Hallo zusammen.
Die Sache ist die:
Meine Ex hat während der Trennung Schulden auf unser damals gemeinsames Konto erwirtschaftet. Da dieses Konto auf unser beider Namen lief, bekahmen wir beide einen Eintrag in der Schufa.
Diesen Betrag habe ich nun alleine wieder abgelöst.
Mein Anwalt hat nun bei Gericht einen Titel gegen Sie beantragt. Eindeutige Beweise (Kontoauszüge) haben wir natürlich.
Da ich dieses Geld leider auch nicht gerade übrig hatte, ist freundlicherweise meine Mutter für mich eingesprungen und hat mir das Geld für die Ablösung geliehen.
Meine Ex arbeitet halbtags.
Ich weiss, dass Sie aber das Geld nicht hat, um es mir trotz Titel wieder zurück zu zahlen. Deshalb fragte ich mich, wie hoch wohl der Selbstbehalt einer alleinerziehenden (Freund wohnt bei Ihr) wohl ist?

Gruss Andre

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

weiß denn niemand eine Antwort oder ist das Thema "Selbstbehalt alleinerzeihender Mütter" so ein heikles Thema?

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

vielleicht liegts einfach daran, dass Freitagnachmittag ist und die Sonne scheint, dass Dir kkeiner antwortet ;-))

Nachdem was Du schreibt, hast Du vor zu pfänden, oder ?

Sollte es so sein, dann gelten eh Pfändungsfreigrenzen und kein Selbstbehalt...

lg Träne

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#3
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Ehrlich gesagt will ich das gar nicht. Der Titel wurde erst gestern beantragt und nach Aussage meines Anwaltes dauert es 2-3 Monate, bis ich den in der Hand halte. Dann wird es wohl so sein, dass sie sagt, sie hat das Geld nicht.
Mich Ärgert nur, dass Sie nach der Trennung unseren gemeinsamen Dispo für die Einrichtung Ihrer neuen Wohnung und das neue Auto voll ausgeschöpft hat. Und nun wird gesagt, dass Sie nicht in der Lage ist, mir das Geld ( einige Tausend Euro) zurück zu zahlen. Aber die Einrichtung und das Auto sind da.
Ich habe trotz allem immer versucht ein "Mensch" zu bleiben. Auch wenn einem da der Kragen platzen könnte.

Gruss Andre

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

das ist sicherlich tragisch und ärgert einen verständlicher Weise auch ;-)

aber ändern wirst Du nichts können, versuchs doch mal mit nem netten Anschreiben von Mensch zu Mensch und biete ihr eine moderate Ratenzahlung an, dass dauert dann vielleicht lange bis Du Dein Geld hast, aber Du kriegst es und bleibst Mensch....


schönes WE

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#5
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

@ToX
Ihre EC-Karte habe ich am Tag meines Auszuges von Ihr aushändigen lassen. Und glaubte, dass ich damit auf der sicheren Seite währe.
Doch die "Gute" hat sich da was einfallen lassen. Sie ging zur Bank mit der Behauptung, dass sie Ihre Karte verloren hätte und hat kräftig Geld abgehoben. ZU allem Unglück bekahm ich dies nicht mit, da alle Kontoauszüge zu Ihr geschickt wurden. Da ich mir nach der Trennung auch ein neues Girokonto eröffnen lies, hab ich nix gemerkt. Das habe ich Ihr halt niemals zugetraut. Mein Fehler.
Dumm gelaufen

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#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Sie hat ein relativ neues Auto, mit deinem Geld bezahlt?
Pfänden lassen!!!

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#8
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist aber, wenn Sie das Auto nur anbezahlt hat und der Brief noch die Bank verwaltet?
Ich kann ja nix Pfänden, was nicht ihr gehört.
Sie ist leider nicht auf den Kopf gefallen.
Ich hab mich halt nur gefragt, wenns für den Mann einen SB gibt, müsste es ja für eine Frau mit Kindern auch einen geben!? Hab aber bis jetzt nix darüber gefunden. ???

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#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Klasse...


die Exe hat zwei Kinder und geht nur halbe Tage arbeiten, d. h. eine Pfändung geht aufgrund Einkommenshöhe ins Leere und das Auto benutzt sie mit Sicherheit für den Arbeitsweg, Andre schrieb außerdem von ein paar Tausendern, das Auto ist also garantiert nicht sinnvoll verwertbar und damit auch nicht pfändbar.

Warum ratet ihr Andre nicht gleich, das Geld für Gerichtsvollzieher und Pfändung wegzuwerfen ?

Mahlzeit

eine koppschüttelnde Träne

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#10
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

@Träne
Zum 1. September zieht die "Gute" um. Und zwar genau gegenüber Ihrer Arbeitsstelle.
Klar dass Sie trotzdem ein Auto braucht. Aber gleich so ein protziges?!! Kopfschüttel. Die Jungs kleidet sie vom Flohmarkt ein und sagt das währe sonst alles so teuer. Aber einen neuen Astra-Kombi 16V mit Lederausstattung und Klima.
Das geht halt nicht in meinen Schädel. Und vor allem ich will verdammt noch mal mein Geld wieder haben!!!!

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#11
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

wie gesagt Andre, Deinen Ärger verstehen kann ich, ändern wirst Du´s nicht können.

Einen Selbstbehalt in dem Sinne hat die Ex nicht, weils ja nicht um Unterhalt gibt. Pfändungsfreigrenzen können variieren und werden vom jeweils zuständigen Amtsgericht festgelegt, aber wenn die Ex nur halbe Tage arbeitet, die Pfändungsfreigrenze liegt glaub ich irgendwo bei 900,- Eus

ergo ;-) versuchs friedlich, der Rest wird zu nix führen, oder hat die Exe den niegelnageneuen Astra komplett von Deinem Geld bezahlt ?

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#13
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaub nicht, dass das Auto bezahlt ist. Ich denke eher, dass Sie es nur anbezahlt hat und eine Ratenzahlung macht.
Aber ich weiß, dass Sie das Auto umgemeldet hat. Der Wagen läuft nun auf Ihren Vater als Zweitwagen. Kann nur vermuten, warum Sie das gemacht hat!!

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#14
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na dann... dumm gelaufen...so ärgerlich es auch ist...


der Titel hat ja dann 30 Jahre Bestand, lass nen Anspruch verzinslich feststellen und tröste Dich damit, dass die Exe ja nicht immer arm bleiben muss

in diesem Sinne genieße das sonnige WE


lg

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Andre,
da der Titel ja eh 30 Jahre gilt würde ich ihn auf jeden Fall einsetzen. Warum denn nicht.
Sie ist jetzt zwar nicht flüssig aber das kann sich ja ändern.
Man muss sich doch nicht alles bieten lassen.
Drücke mal die Daumen.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#16
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#17
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihr macht mir wirklich Mut!!
Das ist mal wieder genau das, was ich meine. Ist man einmal mit den Unterhaltszahlungen hintendran, muss Mann gleich vor Gericht antanzen. Zieht die Frau aber dem Mann sozusagen die Hosen aus, passiert gar nix. Und wiedereinmal kann sie sich hinter den Kindern verstecken!!!!
Hauptsache es hat für die Wohnungseinrichtung und das neue Auto gereicht.
Entschuldigt bitte meinen Sakasmus.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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