Selbstbehalt gegenüber Exfrau?

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbehalt gegenüber Exfrau?

Hallo zusammen,

irgendwie hab ich eine Denksperre!Sorry.
Fakt:
Trennung, keine Kinder, sie 38, 400€ job, ich 40, ca1500€ netto.
Wo ist mein Selbstbehalt nach der Scheidung?
Liegt er bei 1000€ oder bei 840€?
Wird zum Selbstbehalt noch 5% vom Netto dazugerechnet?

Danke für eure Antworten.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Diddlbaer hallöchen,
keine Kinder, hm, wozu dann Unterhalt nach der Trennung?
Im BGB steht doch aber, jeder für sich selber verantwortlich.

Habe ich vielleicht einen Denkfehler?
Hoffe jemand weiß sich besser auszudrücken.
Einen schönen Tag noch und weiterhin viel Glück.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#2
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein du hast keinen Denkfehler.Ist ein wenig kompliziert.

Also sie findet keinen Job, also bin ich lt allg. Rechtsprechung unterhaltspflichtig (EU wg ALO oder Aufstockungsunterhalt. Ausserdem macht sie auf Psycho!).
Und wenn es nur eine begrenzte Zeit ist, dass ich Unterhalt zahlen muss. Ist halt so in der heutigen Zeit.
Möchte mich ja auch nicht drum drücken.

Wir wollten uns einigen und ich sollte ihr eine Summe zahlen, die 3 Jahre Unterhalt entsprechen sollte.

Nun gut, sie hat Zahlen von ihrem Anwalt, der von einem Selbstbehalt von 840€ ausgeht. Da wir keine Kinder haben, bin ich der Meinung, dass mein Selbstbehalt bei 1000€ + 5% Berufsaufwendungen liegt.

Was ist nun richtig? Bevor ich das Konto plündere und ich dumm aus der Wäsche schaue, möchte ich mich da vorher mal informieren.

Vielen Dank und Grüsse

Diddlbaer

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Diddlbaer,

Dein Selbstbehalt liegt bei 840 EUR,
nicht bei 1000 EUR.

@ Anny
auch wenn keine Kinder da sind, steht der Ex (zumindest vorübergebend, je nach Ehedauer aber auch bis zu ewig!) Unterhalt zu, in diesem
Fall sog. Aufstockungsunterhalt.


Aber @ Diddlbaer,

ich verstehe nicht, wieso es bei Euren Zahlen um den Selbstbehalt geht....
Dein Selbstbehalt ist 840,--
Deine Ex wird doch wohl aber nicht verlangen,
dass Du von 1500 noch 660 an sie abgibst ???
Dann hast Du den Selbstbeahtl von 840 und
sie zusammen mit ihrem Einkommen 1060 !
Da kann ja wohl etwas nicht stimmen....

5% können also berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt werden,
aber wenn auch sie arbeitet, dann auch bei dem ihrerseits anzurechnenden Einkommen.
Und es ist nicht grundsätzlich von dieser 5%-Pauschale auszugehen, kann sogar weniger sein, aber auch mehr (falls nachgewiesen; z.B. hohe Fahrtkosten)

Grüße,
nachgefragt

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#4
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal an euch!

@nachgefragt

mein SB liegt also bei 840€.
Ich habe hier im Forum mal ein Posting gefunden, wo diese 840€ der SB gegenüber Kinder ist und der SB 1000€ gegenüber der (Ex-)gattin. Daher meine Vermutung mit den 1000€.

Das mit dem Aufstockungsunterhalt wurde auch schon im Forum behandelt, aber ist dieser zeitlich begrenzbar? (7Jahre Ehe)

Wie weit wird aufgestockt? Gilt die sog. 3/7 Regelung, oder wird nur aufgestockt bis zu 840€?

Ich strebe diese "Einmalzahlung" an, um planen zu können und für immer und ewig Ruhe zu haben.
Aber bevor ich eine utopische Summe zahle ( 15000€ ), möchte ich natürlich vorher mal rechnen.
Also ist der SB wichtig und auch wie hoch der Aufstockungsunterhalt ausfallen könnte.
Ausserdem folgt ihrem Angebot mein Gegenangebot.

Vielen Dank an euch

LG Diddlbaer




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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

es gilt die 3/7 Regelung.
Und dabei kann Deine Ex natürlich mehr bekommen als bis insgesamt 840 Eur.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

dann wäre sie ja dumm, wenn sie sich ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemüht. Oder sehe ich das falsch?
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen und sie schlecht machen, aber kann sie das auf ewig machen, oder ist ihr nach einer Zeit ein fiktives Einkommen anzurechnen, wenn sie keine Arbeit findet? Ist eine Abstufung des Unterhaltes von Jahr zu Jahr möglich?
Ich muß ja auch, nach neustem Recht, jegliche zumutbare Arbeit annehmen, wenn ich arbeitslos werde.
Was ist eine zumutbare Tätigkeit, sie hat zwei Berufe und während der Ehe bis zur Arbeitslosigkeit gearbeitet. Es wurde ein Haus gebaut und sie bezieht keine ALH, weil ich "zuviel verdiene". Alles liegt nun auf meinen Schultern. Nein, ich will nicht jammern, aber dies zu Erklärung.

Vielen Dank und

LG Diddlbaer

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis bekommt sie 3/7 der Differenz zwischen Euren Gehältern.

3/7 von 1100€ sind 471€. Damit liegst Du selbst auch noch über 1000€. Somit erübrigt sich die Frage, welcher Selbstbehalt für Dich gilt.

Es würde aber ein Selbstbehalt von 840€ gelten.

1000€ gelten z.B. für Betreuungsunterhalt für Mütter nichtehelicher Kinder.

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@kanalmeister

Ja das ist schon richtig. Aber Hand aufs Herz: Was würden wir selbst tun? ;)

Noch eine Frage an euch:

Wie sieht es mit Wohngeld aus? Muß sie es beantragen und wie würde sich dies unterhaltrechtlich auswirken?

LG Diddlbaer

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,

aber muß sie Wohngeld beantragen (Anspruch vorrausgesetzt!), oder ist es ihr überlassen?
Und:
Was für Anstrengungen muß sie unternehmen, um Arbeit zu finden?
Was ist zumutbar?
Ich denke sie könnte mehr als nur 400€ verdienen, wenn man nicht zu wählerisch ist.

Grüsse Diddlbaer

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich ja noch keine Erfahrung mit Scheidung pp habe ;) , würde mich mal interessieren wie die Berechnung normalerweise vonstatten geht.
Wird die zu verteilende Masse genommen? Hier werden es so ca 470€ sein, die sie erhalten würde. Würde dann davon evtl. zu erzielendes Wohngeld abgezogen? Nur als Zahl, sagen wir mal 35€.
Müsste ich dann nur noch 435€ zahlen müssen?
Das Problem ist, wir bewohnen (getrennt) noch ein EFH zusammen.Nach der Scheidung ist das Haus hoffentlich verkauft. Sie hat also noch keine Wohnung, wie ich auch. Wohngeld kann daher noch nicht bestimmt werden. Wird dafür ein Betrag angesetzt. Wie verhält sich das nun?

Gruesse

Diddlbaer

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir niemand eine Antwort auf die letzte Frage geben?

Gruss

Diddlbaer

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Nachgefragt hallo,
sie kann natürlich Unterhalt beanspruchen, ob ihr was zusteht weiß ich nicht.
Aber sie ist auch angehalten alles dazu zu tun um für sich selber aufzukommen.
Ich hatte zu Anfang nicht gewusst, das Diddlbaer ungedingt zahlen will.

Alles wird doch erst ermittelt, bzw. wenn beide sich uneins sind.
Ich selber würde alles dran setzen das sie eine Arbeit annimmt von daher reagiere ich erst mal skeptisch.
Von mir bekäme keiner ohne weiteres Unterhalt solange nicht deutlich nachgewiesen ist, das eine Bedürftigkeit vorliegt.

Aber Diddlbaer hat sich mit allem abgefunden und will nun wissen, wie hoch er Selbstbehalt ist.
Ich würde dieses alles umgehen und eine Kostenaufstellung verfassen.
Eine 38 Jahre junge Frau sollte sehen, wie sie klar kommt.
Wie auch andere hier nebenher Stunden schieben und Zweitfrauen sich um eine Putzstelle prügeln müssen, kann seine Frau das auch machen.

Und, ob sie später dann echt in Arbeit geht, bzw. mehr macht weiß kein Mensch, da sie ja heute schon was mit der Psyche macht.
Also, ich kann dazu keine Reaktion geben da ich anders vorgehen würde.
Alles Gute.
Was das Wohngeld betrifft was ja noch alles in den Sternen steht........also, das kann ich beim besten Willen nicht erahnen.
Und das Haus ist auch noch nicht verkauft, was ja noch ewig dauern kann.
Eine Frage! Eine Antwort! Ich bleibe mal hier im Forum und warte auch eine Reaktion.
Winke Diddlebaer.


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Diddlbaer
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt bin ich aber platt @anny!!!

Wie würdest du denn vorgehen? Habe ich da einen falschen Ansatz gewählt?

Fakt ist, ich möchte zahlen. Habe ihr auch schon Angebote gemacht.
Alles hälftig, aus Hausverkauf,aus meiner Erbschaft (was eigentlich zu meinem Anfangsvermögen zählt),die Hälfte einer grosszügigen Abfindung, aber sie möchte oberdrauf noch mindestens 15000€ obendrauf für 3 Jahre Unterhalt. Das hat Vor- und Nachteile, wenn ich einen Unterhaltsverzicht bezahle.
Aber ich muß auch neu anfangen und ganz ohne dastehen?! Dass ist der Punkt, der mich kaputt macht.

Dank und Gruesse

Diddlbaer

0x Hilfreiche Antwort

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