Selbstbehalt gegenüber dem Ehepartner

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Selbstbehalt gegenüber dem Ehepartner

Hallo, Ihr Lieben!

Wie hoch ist eigentlich der Selbstbehalt, wenn z. B. der Ehepartner pflegebedürftig wird und ins Heim muss bzw. im Trennungsjahr, wenn einer der beiden nichts verdient? Wird dann das Gehalt des Verdienenden halbiert, oder wie rechnet man das?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der Selbstbehalt gegenüber dem Ehepartner liegt bei 1.200 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wird dann das Gehalt des Verdienenden halbiert Fast - ich gebe mal ein Beispiel für Trennungsunterhalt: Nehmen wir an, der unterhaltspflichtige Teil verdient 3.000 Euro Nettolohn, der andere Teil nichts. Das Ehepaar ist kinderlos. Dann werden von den 3.000 Euro erstmal 5 % als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, und vom Rest sind 3/7 zu zahlen, d. h., etwa 1.220 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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