Hallo, bin ganz neu hier und komme gleich mit meiner Frage:
Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Mein Freund und ich leben mit meiner großen, unserer gemeinsamen und seiner großen Tochter zusammen in einem Haushalt.
Seine beiden anderen Kinder leben bei seiner Ex-Frau.
Ex-Frau arbeitet, verdient nicht schlecht und muss natürlich Unterhalt
für die bei uns lebende Tochter zahlen.
Mein Freund muss natürlich Unterhalt für die beiden bei der Ex-Frau lebenden Kinder zahlen.
Von der Sache her klar.
Der Anwalt seiner Ex-Frau behauptet nun, dass der Selbstbehalt gekürzt wird, wenn seine Wohnkosten geringer sind als 400 €.
Er zahlt ein Haus und einen Umbau-kredit ab. Die Kosten insgesamt übersteigen die 400 € wesentlich. Ich wohne natürlich mit ihm drin, wodurch er ja wieder einen Vorteil hat...
Frage: Was gehört alles zu diesen Wohnkosten? Und spielt es nicht auch eine Rolle, dass er ja nicht nur für sich Wohnraum benötigt sondern auch für die bei ihm/uns lebende Tochter mit der Ex-Frau und auch anteilig für unsere gemeinsame Tochter?
Vielen Dank für fundierte Antworten...
Selbstbehalt kürzen - Kinder bei Mutter UND Vater
--- editiert vom Admin
Mal von hinten das Feld aufrollen:
Das Haus wurde noch mit der Ex-Frau zusammen gekauft. Es wurde innerhalb der Ehe abbezahlt, er hat sie dann ausgezahlt und dafür einen neuen Kredit aufgenommen.
Wir leben seit 6 Jahren zusammen und haben, als die älteste Tochter nach 1,5 Jahren zu uns zog, das Zimmer für sie ausgebaut, dafür diesen Umbau-Kredit aufgenommen.
Bis jetzt ist die Zahlung so geregelt gewesen, dass beide meinten, Unterhalt für die beiden großen Mädchen hebt sich gegenseitig auf und somit ist genug da, um den Mindestunterhalt für den Sohn zu zahlen: 234 Euro.
Er hat im Schnitt 1300,- monatlich (wirklich übers Jahr mit Urlaubs-Weihnachtsgeld, Schichtzuschlägen etc.). Ich verdiene ca. 1200,- Euro..
Dem Anwalt geht es natürlich darum, seinen Selbstbehalt zu kürzen. Er hat da eben die Begründung in den Ring geworden, dass ihm der Selbstbehalt gekürzt werden kann, wenn seine Wohnkosten geringer als 400 Euro sind. Und er ginge eben davon aus, weil ich ja noch mit im Haus lebe und sich somit seine Wohnkosten verringern - was sie ja auch tun.
Mich interessiert eben, inwieweit das überhaupt in dem Maße stimmt - eben auch unter der Berücksichtigung, dass die Älteste ja bei uns lebt und er somit zwangsläufig nicht nur Wohnkosten für sich hat. Und für unsere gemeinsame Tochter bin ich ja auch nicht alleine (finanziell) zuständig.
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Ich würde mich super freuen und wäre sehr dankbar, wenn ich nach der Ergänzu ng meiner Angaben noch eine Antwort bekomme
Hallo Signora,
wie alt sind die Kinder?
Grüßle
Seine älteste Tochter, die bei uns lebt, wird jetzt 17 J. Tochter und Sohn bei der Mutter sind 14 (fast 15) und 11 J. Unsere gemeinsame Tochter wird in Kürze 3 J.
Meine eigene große Tochter aus vorheriger Beziehung spielt wohl keine Rolle, trotzdem: sie ist 17, fast 18J.
Hmm, irgendwie verstehe ich das nicht...
Da werde ich nach mehr Einzelheiten gefragt, ich gebe diese - und bekomme dann trotzdem keine Antwort?
Bin echt ratlos!
Ist der Fall denn so kompliziert?
Hallo Signora,
quote:
Da werde ich nach mehr Einzelheiten gefragt, ich gebe diese - und bekomme dann trotzdem keine Antwort?
Manchmal ist auch unsere Freizeit etwas eingeschränkt und wir können nicht den ganzen Tag präsent sein.:(
Rein theoretisch könnte sich der Unterhalt der beiden Großen aufheben, so dass nur für den Kleinen bezahlt werden muss. Mindest-KU liegt bei 240€.
Warum lasst ihr nicht die Ansprüche aller Kinder neu berechnen? Für das bei euch lebende Kind müsste die Frau, wenn sie besser verdient, höchstwahrscheinlich mehr zahlen, als dein Freund für das bei ihr lebende größere Kind.
Das Jugendamt macht das kostenlos.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
[color=blue]Manchmal ist auch unsere Freizeit etwas eingeschränkt und wir können nicht den ganzen Tag präsent sein. [/color]
[color=black]Sorry, stimmt natürlich![/color]
[color=blue]Rein theoretisch könnte sich der Unterhalt der beiden Großen aufheben, so dass nur für den Kleinen bezahlt werden muss. Mindest-KU liegt bei 240€.[/color]
[color=black]Mein Partner hat vier Kinder (unsere gemeinsame kommt ja dazu) - und uns wurde von mehreren Seiten bestätigt, dass das, was übrig bleibt, anteilsmäßig auf alle vier Kinder verteilt wird.[/color]
[color=blue]Warum lasst ihr nicht die Ansprüche aller Kinder neu berechnen? Für das bei euch lebende Kind müsste die Frau, wenn sie besser verdient, höchstwahrscheinlich mehr zahlen, als dein Freund für das bei ihr lebende größere Kind.
Das Jugendamt macht das kostenlos[/color]
[color=black] Mein Partner hat seiner geschiedenen Frau genau das vorgeschlagen - gemeinsam zum Jugendamt... Sie reagierte mit Anwalt. Wir haben nun den Fall der Tochter, die bei uns lebt und somit Anspruch gegenüber ihrer Mutter hat, ans Jugendamt übergeben und müssen uns "nur" noch mit den Verpflichtungen meines Partners auseinander setzen. [/color]
Den Mindesunterhalt kann er nicht zahlen, weil nicht genug da ist - deshalb ja jetzt die Beschäftigung mit der Frage, inwieweit der Selbstbehalt gekürzt werden kann. Aber mittlerweile weiß ich auch, dass das mit "weniger als 400 Euro" Quatsch ist, allerdings natürlich ein Wohnvorteil wegen Wohnen im eigenen Heim entstehen kann. Aber das müssen wir jetzt mal ausrechnen...
-- Editiert am 11.05.2009 10:41
Hallo Signora,
quote:
Den Mindesunterhalt kann er nicht zahlen, weil nicht genug da ist
Tja, es soll Richter geben, die genau das verlangen.
Dann wird eben der SB gekürzt. Kann man auch durch das Zusammenleben mit dir und somit geringeren Wohnkosten machen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ist ja lieb, dass du mir antwortest - allerdings kann ich mit der Antwort nicht viel anfangen...
Ich weiß, dass der Selbstbehalt unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden kann - was ja prinzipiell durchaus in Ordnung sein kann.
Hej, es soll hier grundsätzlich FÜR die Kinder agiert werden. Allerdings möchten wir gerne wissen, in welchem Rahmen das "rechtens" ist. Wir haben schließlich in unserem Haushalt auch Kinder, zu deren Lasten es gehen kann, wenn hier bei uns weniger Geld vorhanden ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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