Selbstbehalt und neue Partner

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)
Selbstbehalt und neue Partner

Hallo ihr alle da draußen,

ich frage mich schon seit einiger Zeit, wie nachfolgend beschriebene Ungerechtigkeit gerichtlich erklärt wurde (ich habe nichts finden können):

Also, meist ist es ja der KV, der im nachhinein BU für die Betreuung von Kindern zahlt (sofern nach dem KU noch was bleibt). Zieht er mit einer neuen Partnerin zusammen, kann ihm im Mangelfall sein Selbstbehalt gekürzt werden, weil seine Neue gleich ab Tag 1 nichts anderes will als ihn finanziell zu unterstützen (alternativ hat KV massive Einsparungen - obwohl es glücklicherweise Gerichte gibt, die real denken und nachkucken, ob wirklich Ensparungen existieren).

Bei der KM ist es jedoch so, dass sie jahrelang im Prinzip einen Partner nach dem anderen haben kann, ohne BU einzubüßen bzw eine neue Partnerschaft erst nach 2-3 Jahren anerkannt wird, weil erst dann der neue Partner für sie einstehen wird.

Wieso wird das so unterschiedlich gehandhabt? Wieso wird angenommen, dass der neue Partner des Zahlungsgebers diesen sofort auch mit seinem Geld unterstützt, während der neue Partner des Zahlungsempfängers eine Schonfrist hat?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Ungerechtigkeit noch keinem auf den Magen geschlagen ist...

Wie gesagt, es geht nicht um KU, sondern um den BU!

Helft mir mal bitte weiter oder sagt mr, wo mein Denkfehler ist.

Vielen Dank!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo ks,

wo steht denn in welchem Gesetz, das die Partnerin des Zahlenden mit zahlen muss?



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#2
 Von 
*Sandy78*
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

@Anny
der Partner des Unterhaltsverpflichteten wird im Normalfall nicht mit zur Kasse gebeten. Allerdings kann -wenn Unterhaltsverpflichteter zu wenig Geld hat- der Partner quasi über Umwege mit ins Boot geholt werden. Dann kann nämlich der Selbstbehalt gekürzt werden, so dass im Endeffekt weniger Geld da ist. Vorraussetzung ist aber, dass beide Partner zusammenleben. Das hat ks-schnecke wohl gemeint.

@ ks-schnecke
Ist es wirklich so, dass Unterhaltsempfänger erst zwei bis drei Jahre zusammenleben muss, bevor der Neue finanziell mitaufkommt? Oder vergleichst Du auf der einen Seite eine Beziehung mit gemeinsamer Wohnung und auf der anderen Seite eine Beziehung ohne gemeinsame Wohnung? Der Vergleich hinkt logischerweise...

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#3
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo Anny,

die geltende Rechtslage ist - soweit ich sie kenne - doch folgende (erklärt am o.d. Musterbeispiel): KV ist Mangelfall, lebt mit Neuer zusammen, muss KU/BU leisten. Ihm kann sein Selbstbehalt runtergesetzt werden, der dann von der Neuen aufgefüllt wird (sie unterstützt ihn mit ihrem Geld, damit er von seinem Geld KU oder BU bezahlen kann). Oder es wird sofort von einer Ersparnis beim Zusammenleben ausgegangen. (Den es ganz sicher nicht immer gibt: Mein LG hat vorher in einer WG in einem Zimmer gewohnt. Unser Zusammenzug hat ihm keine finanziellen Vorteile gebracht. Er steht eher plusminus null.)
Der Neue der betreuenden KM wird nicht herangezogen; allerhöchstens, weil sie ihm den Haushalt führt. Auch die angeführte Ersparnis des Zusammenlebens wird dort sicher selten angerechnet.

Das nenne ich die Ungerechtigkeit.
(Wo der Fall umgekehrt ist, nenne ich das genauso ungerecht - um hier nicht aks KM-Hasserin darzustehen... ;) )

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#4
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo Sandy,

da haben wir uns wohl überschnitten.

Selbst, wenn (jetzt machen wir´s mal neutral) der Zahlungsempfänger mit jemandem zusammen wohnt, wird doch nach der Rspr. erst nach 2-3 Jahren von einer Beziehung ausgegangen, in der der Partner den Zahlungsempfänger derartig unterstützt.

Oder ist da bisher bei mir etwas falsch angekommen?

LG ks

PS: Auch 78er Jahrgang?

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo ihr zwei 78er:),

ok, klar.
Gibt es denn ein §?
ALso, mein Anwalt geht immer nach dem BGB - z. Z. nicht Familienrecht- und wenn er sich mit dem Richter anlegen muss.

66er, Zweitfrauengruss, selber irgendwann mal geschieden, inzwischen glücklich verh. mit einem damals ausgelutschten Vater eines Kindes. Hurra:)

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#6
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

hallo ks-schnecke!

Also, ich verstehe Deine Frage. leider kann ich Dir darauf auch keine logische Antwort geben.

Seit Jahren frage ich mich in etwa dasselbe.
Bin mit meinem Ehemann seit 9 Jahren verheiratet. Haben 2 gemeinsame Kinder (3 u. 6 Jahre). mein Mann hat aus vorheriger Beziehung einen jetzt 17jährigen Sohn, für den er KU zahlt.

die Ungerechtigkeit:
Mein Mann ist demnach Alleinverdiener für 5 Personen und seine Ex (neuer Lebensgefährte, 2. Kind 8 Jahre)hat keinerlei Einbussen. Dort sind 2 Verdiener für 4 Personen.
Und bei der Unterhaltsberechnung hat man meinen Bedarf prozentual gekürzt, da ich ja mit meinem Mann in einem Haushalt lebe...

Für mich alles völlig unlogisch.

Also, wie Du siehst, steht die Frage nicht nur für Dich.

LG beijing

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#7
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo ihr lieben,

glücklicherweise stellt sich die Frage bei uns nicht. KM ist in der Beziehung mehrfach fremdgegangen; das aus Seitensprung Nr. 1 entstandene Kind hat mein LG adoptiert; nach dem 2. Kind (auch aus einem Seitensprung) war er cleverer und ist gegangen. Er zahlt KU, nicht aber BU. Insofern haben wir es ganz gut. Er zahlt auch den KU, den er zahlen muss, so dass ich nicht mit im Boot bin. Das würden wir auch fix ändern, wenn es so käme. Da bin ich hart. Ich zahle nicht mit meinem schwerverdienten Gehalt für eine, die außer Kinder kriegen keine anderen Hobbies hat (mittlerweile sind es drei Kids) und die keine Lust zum Arbeiten zeigt.

Beijing, hilf mir mal auf die Sprünge: Dein Männe zahlt für sich, dich (arbeitest du nicht?), eure beiden und den 17jährigen. Dass der KU erhält, ist verständlich; schließlich ist er sein Sohn. Aber ehrlich frage ich mich, warum du dich mit der Frage identifizierst? Dein Mann müsste ja eh kaum zahlungsfähig sein, da er drei Kindern unterhaltsverpflichtet ist. Und wenn du nicht arbeitest, wie kannst du mit herangezogen werden? Ersparnis durch`s Zusammenleben dürfte doch gar nicht greifen, oder? Dass dein Bedarf heruntergesetzt wurde, liegt sicher an den (teils seltsamen) Zahlen für Arbeitende und Nichtarbeitende.
Bitte nicht falsch verstehen: Mag sein, dass ich gerade auf dem Schlauch stehe... Aber ich verstehe eure Situation aus deinem Text heraus so, wie ich sie dargelegt habe.

Im übrigen meinte ich diese Ungerechtigkeit allgemein, nicht auf mich gemünzt.

-- Editiert von ks-schnecke am 11.07.2007 14:06:18

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#8
 Von 
trixi69
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

"Der Neue der betreuenden KM wird nicht herangezogen; allerhöchstens, weil sie ihm den Haushalt führt."

So wurde es bei mir gemacht....und das ab dem 1 Tag des Einzuges bei meinem Neuen.
Beim KV allerdings nicht...der Richter konnte/wollte nicht glauben das die 20 Jahre Jüngere Neue (19) meines EX wirklich seine Neue ist.
Er ging wohl eher davon aus das es die Freundin meines Sohnes (17) ist. :schock:
Alles in allem habe ich kein finanz.Vorteil !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

hallo ks-schnecke!

ganz einfach:
Nein, momentan gehe ich nicht arbeiten.

bis auf 890,-€ Selbstbehalt bleibt ihm ja nix. Alles was drüber ist wird prozentual auf uns 4 verteilt.

Wenn mein Mann gut verdient sind es schon mal über 1600,- netto, da kann man sich ja ausrechnen, wieviel da jeder kriegt.
Wenn ich aber arbeite und eigenes Einkommen habe, ist er mir gegenüber weniger zum Unterhalt verpflichtet. Das wird dann wieder auf die Kinder aufgeteilt.
Ist gar nicht so einfach zu erklären, haben es aber schon seit ein paar Jahren durch mit KU- Berechnungen.

Hoffe, Du hast mich jetzt ein bissl besser verstanden????

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
*Sandy78*
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,

@ks-schnecke

Ja, auch 78-er... Ich weiss wohl, dass beim Unterhaltsempfänger nach 2 bis 3 Jahren unter bestimmten Umständen (müssen z.B. in der Öffentlichkeit als Paar auftreten, etc.) von einer gefestigten Beziehung ausgegangen werden kann und dann möglicherweise der BU gekürzt wird.

Das gilt aber doch unabhängig von der Wohnsituation. Leben Unterhaltsempfänger und Partner zusammmen, kann der BU möglicherweise gekürzt werden, weil Unterhaltsempfänger den Haushalt führt und dessen Partner für die Haushaltsführung aufzukommen hat. Die genauen Hintergründe und Rechtsprechungen sind mir leider nicht bekannt. Vielleicht kann da jemand Anderes aushelfen?


@Anny

Einen § kenne ich leider nicht. Wird wohl irgendwo im BGB zu finden sein. Die These mit Deinem Anwalt verstehe ich nicht- sorry- denn Familienrecht ist doch im BGB geregelt.


@beijing

Entschuldige bitte... Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber worüber beschwerst Du Dich genau?

Dein Mann zahlt doch nur KU. Ist der so hoch, dass es Euch bei Wegfall des KU finanziell deutlich besser ginge? Und warum sollte der Neue für den Sohn Deines Mannes aufkommen?

Für seine EX zahlt Dein Mann doch gar nicht, oder habe ich etwas falsch verstanden? Deine Ungerechtigkeit betrifft doch lediglich die Zahlungen für den Sohn.

Bei geringem Einkommen (wer kann heute schon Frau und drei Kinder versorgen, ohne dass Frau arbeitet) ist es doch irgendwo 'logisch', dass erst die Kinder und dann die Partner versorgt werden und dementsprechend Dein Anspruch und nicht der des ältesten Sohnes gekürzt wird.

Schließlich können die Kinder NICHT oder kaum für sich selbst sorgen. Du könntest doch auch arbeiten gehen... Gibt es nicht eine Grenze bzw. Freibetrag bis zu der Dein Einkommen unabhängig von der Kinderbetreuung gar nicht als anrechenbares Einkommen gilt? Hinzu kommt noch, dass Du ja aufgrund des Alters Eurer Kinder nicht arbeiten müsstest. Ein Großteil Deines Einkommes wäre also überobligatorisch und würde gar nicht angerechnet, oder? Habt Ihr mal einen Anwalt befragt?

Aus der Ferne und ohne die genauen Umstände zu kennen, wage ich mal mutig meine Meinung darzustellen: Eure finanzielle angespannte Situation könntest Du vermutlich leicht entschärfen, wenn Du einen 400 Euro Job machst...

Einen schönen Tag,

*Sandy78*
(die glücklich geschieden und mit einem geschiedenen Papa wiederverheiratet ist)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

ja, aber gerade dann würde mein Mann ja mehr Unterhalt an seinen Sohn zahlen müssen.
Weil er dann nicht mit momentan 175,-€ mich unterstützen müsste.
Desweiteren ist es so, dass seine Ex in Saus und Braus lebt. Nach aussen viel repräsentieren will und das Kind rumläuft, wie der letzte ....
Umgang ist auch nicht.
Und sie würde wenn sie könnte immer mehr fordern.

Ich bin ja nur der Meinung, dass man den Unterhalt immer prozentual nach Einkommen beider Elternteile aufteilen sollte.

Desweiteren habe ich nicht gesagt, dass mein Einkommen mit angerechnet wird. Es ist eben nur so, dass man guckt, ob ich für mich selbst aufkomme. Dann brauch es eben der Ehemann nicht tun.

Auch ist unsere finanzielle Situation nicht angespannt. Ich finde es nur ungerecht, dass dieses uneheliche Kind monatl. einfach mal mehr Geld zur Verfügung hat als andere eheliche Kinder.
Nicht einmal ich habe soviel zur Verfügung.

Es ist eben hier so, dass uneheliche Kinder finanziell besser dastehen, als eheliche.

Seit nunmehr 14 Jahren geht immer unser gemeinsames Geld für dieses Kind weg.

Aber das ist ja nicht das eigentliche Thema.

beijing

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