Selbstbestimmung einer 17 jährigen Person

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
FranziSoenke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbestimmung einer 17 jährigen Person

Guten Abend.
Ich bin 31 Jahre (männlich) und seit 3 Monaten mit einer 17 jährigen weiblichen Person liiert.
Anfangs hatten wir ein offenes Gespräch mit ihren Eltern, die zwar nicht gegen unsere Beziehung sind, aber doch erhebliche Zweifel haben, in wie fern diese eine Zukunft hat.
Es ist zu erwähnen, dass meine Partnerin mit ihren Eltern schon seit längerem ein problematisches Verhältnis hat und wenig Offenheit in der Familie herrscht.
nun steht im Raum,dass meine Partnerin unmittelbar nach ihrem 18 Geburtstag (71Tage) mit mir zusammen ziehen möchte und wir haben versucht, auch dieses offen mit ihren Eltern zu besprechen. Zum einen sind wir uns sicher, dass es eine längere Beziehung werden kann, zum anderen würden sich die Probleme mit ihren Eltern vielleicht dadurch auch legen.
Leider haben sich nach dem Gespräch die "Fronten" verhärtet, sprich ihre Eltern sind komplett dagegen und versuchen mit allen Mitteln einen Auszug zu verhindern,sodass meine Partnerin nach offenem Streit nun meist 2-5 Tage bei mir schläft und dann meist eine Nacht zu Hause verbringt.
Heute haben ihre Eltern ihr nun mitgeteilt, dass ich ihr Elternhaus nicht mehr betreten dürfe(was kein Problem darstellt für mich) und angedroht, dass sie meine Partnerin jederzeit bei mir "rausholen lassen" könnten, wenn sie wieder über mehrere Tage bei mir bleibt.
Nun meine Frage : Welche Möglichkeiten haben wir, uns abzusichern, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme? Kann uns der Kontakt untersagt werden, obwohl sie fast 18 ist ?
Welche Möglichkeiten haben ihre Eltern gegen uns vorzugehen ?
Vielen Dank für ihre Zeit und mit freundlichen Grüßen S.N.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Die Eltern bestimmen bis zum 18. Geburtstag über das Wer und Wo. Sie könnten ihre Freundin also theoretisch bei Ihnen herausholen beziehungsweise Ihnen den Umgang mit ihr verbieten. Ob das sinnvoll ist oder nicht kann man dahingestellt lassen, es wäre natürlich absolut bescheuert - aber so sind halt die Regeln.

Am 18. Geburtstag kann die Freundin dann zu Ihnen ziehen, ab dann ist sie selbst für Ihr Wohl und Wehe verantwortlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn die Liebe für ewig ist, wird sie ja wohl 71 Tage überstehen können?
Aber zur konkreten Frage: wenn die Eltern die Tochter einmal "rausholen" Klassen, wird automatisch das Jugendamt unterrichtet. An die kann die Tochter sich natürlich auch jetzt schon wenden, aber mehr als ein Gespräch mit den Eltern könnten die erst mal auch nicht machen. Natürlich kann die Tochter um sofortige Inobhutnahme bitten, dann wird sie aber irgendwo untergebracht, keinesfalls bei ihrem Freund.

Wenn die Tochter freiwillig zu ihrem Freund geht und der sie beherbergt, dann macht er sich damit nicht strafbar.

-- Editiert von quiddje am 06.01.2017 11:46

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Was macht denn die Freundin so beruflich? Und was der Lover?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.01.2017 11:53

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Ähm, die Polizei kann die Tochter nicht gegen ihren Willen "rausholen".
Dazu bräuchten sie einen richterlichen Beschluss.
Und den werden sie nicht bekommen, wenn das gute Kind aus freiem Willen beim Freund ist.

Zitat (von quiddje):
Wenn die Liebe für ewig ist, wird sie ja wohl 71 Tage überstehen können?
Aber zur konkreten Frage: wenn die Eltern die Tochter einmal "rausholen" Klassen, wird automatisch das Jugendamt unterrichtet. An die kann die Tochter sich natürlich auch jetzt schon wenden, aber mehr als ein Gespräch mit den Eltern könnten die erst mal auch nicht machen. Natürlich kann die Tochter um sofortige Inobhutnahme bitten, dann wird sie aber irgendwo untergebracht, keinesfalls bei ihrem Freund.

Wenn die Tochter freiwillig zu ihrem Freund geht und der sie beherbergt, dann macht er sich damit nicht strafbar.

-- Editiert von quiddje am 06.01.2017 11:46

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