Selbstständigkeit aufgeben oder Mangelfall werden?

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbstständigkeit aufgeben oder Mangelfall werden?

Hallo
ich bin selbstständig und zahle für 3 Kinder den Mindestunterhalt.
Ich habe vor kurzem mit einer JA Mitarbeiterin gesprochen da wir die Beistandschaft haben.

Ich zahle immer monatlich KU mit 100% und die Mitarbeiterin meinte das der Unterhalt irgendwann soweit steigt das ich 1500€ zahlen muss. Die Kinder werden ja auch älter.

Sollte ich das nicht zahlen können muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dort würde ich natürlich viel weniger verdienen. Sie meinte dann, das Jugendamt springt ein und zahlt den Rest.

Ich verstehe diese Logik nicht. Da kann verlangt werden das ich meine Selbstständigkeit aufgebe obwohl ich immer zahle. Da die Summen immer höher werden, kann der Fall eintreten das man unter dem Selbstbehalt landet.

Kann man dagegen was machen?
Mehr verdienen ist klar :) das wäre gegenüber Angestellten ein großer Nachteil.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von go615530-77):
Sollte ich das nicht zahlen können muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
Nein. Warum?

Wenn aus der Selbstständigkeit ein zur Qualifikation passendes Einkommen erwirtschaftet wird und im Angestelltenverhältnis keine real besseren Verdienstmöglichkeiten bestehen, dann wird auch niemand über die Existenz der Selbstständigkeit diskutieren (können/dürfen).

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#2
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wenn aus der Selbstständigkeit ein zur Qualifikation passendes Einkommen erwirtschaftet wird und im Angestelltenverhältnis keine real besseren Verdienstmöglichkeiten bestehen


Das heißt wenn mein Verdienst gleich bleibt 2.500€ (minus 500 € Abzüge) und ich als Angestellter nur 1.900 € verdienen würde und in beiden Fällen irgendwann ein Mangelfall werde, mich keiner zwingen kann die Selbstständigkeit aufzugeben.

Die Mitarbeiter hatte dann nur eine "Drohung" ausgesprochen?
Ich lese ja immer wieder das man alles tun muss um die 100% zu zahlen. Sonst werden schwere Geschütze aufgefahren. Wenn man aber 3 Kinder hat und es leider der Fall ist das es den Selbstbehalt unterschreitet würde ein Angestelltenverhältnis nur weiter dazu beitragen. Für mich logisch...

Aber was passiert wenn ich die 100% nicht mehr bezahlen kann da diese bei 3 Kindern sehr hoch sind?

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von go615530-77):
mich keiner zwingen kann die Selbstständigkeit aufzugeben.
Das darf sowieso niemand. Selbst wenn du nur 1200 € erzielen würdest, könnte man dich nicht zur Beendigung zwingen. Auch kein Gericht dürfte das. Man arbeitet stattdessen mit fiktivem Einkommen.

Beim Unterhalt gilt in erster Linie das tatsächlich erzielte Einkommen. Reicht dieses nicht aus, um den Mindestunterhalt zu decken, so können fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden. Z.B. wenn jemand nur Teilzeit oder gar nicht arbeitet oder eine gut bezahlte Arbeit gegen eine schlechter bezahlte eingetauscht hat oder eine wirtschaftlich völlig unsinnige Selbstständigkeit ausübt, usw. In solchen Fällen dürfte man dem Unterhaltspflichtigen fiktives Einkommen hinzurechnen und daraus den Unterhalt berechnen. Man spricht hier von der sogenannten Erwerbsobliegenheit im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen. Die Anforderungen daran werden von Gerichten extrem hoch gesetzt.

Die Diskussionen darüber setzen sich dann auch bei den Abzügen vom Einkommen fort. Das könnte dich z.B. treffen, denn 500 € Abzüge erscheinen erst mal recht hoch. Im Ergebnis dürfte man dir also kein fiktives Einkommen hinzurechnen, aber ggf. über deine Abzüge im Detail diskutieren.

Bist du am Ende ein Mangelfall, so ist die Verteilermasse auf die Kinder aufzuteilen. Sind die daraus resultierenden Unterhaltszahlungen niedriger als der gesetzliche Unterhaltsvorschuss, so kann der andere Elternteil aufstockend Vorschuss erhalten.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5319 Beiträge, 1230x hilfreich)

Man kann als Selbstständiger auch einen 520 EUR Job machen oder Teilzeit angestellt sein...

Da gibt es einiges an Möglichkeiten bevor man seine Tätigkeiten aufgeben muss

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Hunter123
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von go615530-77):
Ich verstehe diese Logik nicht.

Ich auch nicht.

Selbständige sind ja eigentlich recht flexibel hinsichtlich ihres Einkommens. In Foren ist immer wieder zu lesen, dass manche Selbständige so geringe Einkünfte haben, dass sie nicht einmal den Mindestunterhalt für ein einziges Kind zahlen können/wollen. Denen wird dann oft von hilfreichen Jugendamtsmitarbeiterinnen empfohlen, von der Selbständigkeit in ein besser bezahltes Arbeitnehmerverhältnis zu wechseln. Teilweise helfen dann auch Gerichte mit fiktivem Einkommen nach.

Neu ist für mich solch ein Fall wie dieser. Papi zahlt brav für drei Kinder Mindestunterhalt und soll dann irgendwann seine Selbständigkeit aufgeben, um zukünftige Unterhaltserhöhungen (oder höhere Stufen) zu stemmen? Die Dame vom Jugendamt ist vermutlich bestens informiert über Papis tolle Qualifikation/en und auch über seine realen Beschäftigungsmöglichkeiten. Oder woher ihr Optimismus?

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Unparteiischer
(9972 Beiträge, 4057x hilfreich)

Zitat (von smogman):
denn 500 € Abzüge erscheinen erst mal recht hoch.


Die sind ziemlich schnell allein durch die Krankenversicherung erreicht, wenn man dann seine Altersversorgung noch selbst stemmen muss, sind 500€ ein "Fliegenschiss".

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#7
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Neu ist für mich solch ein Fall wie dieser. Papi zahlt brav für drei Kinder Mindestunterhalt und soll dann irgendwann seine Selbständigkeit aufgeben, um zukünftige Unterhaltserhöhungen (oder höhere Stufen) zu stemmen? Die Dame vom Jugendamt ist vermutlich bestens informiert über Papis tolle Qualifikation/en und auch über seine realen Beschäftigungsmöglichkeiten. Oder woher ihr Optimismus?


Ich habe da verlauten lassen das ich bald in Zahlungsschwierigkeiten komme wenn das noch höher ist weil ich dann unter dem SB irgendwann mal ankomme und das alles teurer wird. Ich habe auch das Thema Neuberechnung angesprochen.
Ich denke mal die wollte sich nur profilieren und ihre "Macht" in den Vordergrund stellen.

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#8
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die sind ziemlich schnell allein durch die Krankenversicherung erreicht, wenn man dann seine Altersversorgung noch selbst stemmen muss, sind 500€ ein "Fliegenschiss".


Die 500 € waren auch nur das was ich zahlen muss. Der Rest ist von der Firma zu zahlen (GmbH).
Ich sehe zu das ich hier nicht zu viel bekomme und viel die Firma abwickeln was geht.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von go615530-77):
Ich denke mal die wollte sich nur profilieren und ihre "Macht" in den Vordergrund stellen.
Ich denke eher, sie hat dir erklärt, was alles möglich und denkbar wäre.
Zitat (von go615530-77):
Sollte ich das nicht zahlen können muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
So hat die Beistandschaft das garantiert nicht gesagt. Erst recht war es keine Drohung.

Aber dann hier daraus Gerüchte und Vorwürfe und Verwirrung backen, geht natürlich schnell.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die sind ziemlich schnell allein durch die Krankenversicherung erreicht, wenn man dann seine Altersversorgung noch selbst stemmen muss, sind 500€ ein "Fliegenschiss".
Stimmt. Daran habe ich gerade nicht gedacht.

Zitat (von go615530-77):
Ich denke mal die wollte sich nur profilieren und ihre "Macht" in den Vordergrund stellen.
Der Beistand ist der gesetzliche Vertreter und damit eine Art Rechtsanwalt des Kindes. Dass dieser dich nicht über deine Rechte und Möglichkeiten aufklärt, hat nichts mit einer Machtdemonstration zu tun, sondern mit seiner Haftung gegenüber den Kindern. Man kann sich im Zivilrecht mit einer Forderung der anderen Seite zufrieden geben oder man kann diese Forderung (teilweise) ablehnen und die entsprechenden Schritte veranlassen, z.B. eine eigene Unterhaltsberechnung und neuen Lösungsvorschlag für die Zukunft unterbreiten. Auf eine Anfrage "weil alles teurer wird" würde ich als Unterhaltsgläubiger auch nicht reagieren. Das ist in dieser Pauschalität kein sinnvolles Argument für eine Unterhaltsneuberechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sollte ich das nicht zahlen können muss ich meine Selbstständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
So hat die Beistandschaft das garantiert nicht gesagt. Erst recht war es keine Drohung.


Gebe ich dir Brief und Siegel das die das gesagt hat.
Wenn ich keine 100% zahlen kann muss ich mir ein Angestelltenverhältnis suchen. Auf die Frage hin was passiert wenn ich weniger dort verdiene kam: "Den Rest zahlen dann wir"

Deshalb auch dieser Beitrag hier.. da dies für mich total unlogisch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von go615530-77):
Gebe ich dir Brief und Siegel das die das gesagt hat.
BriefundSiegel ist geschenkt. Immer mal wieder wird behauptet, das Amt xy oder Herr/Frau hätte das so und so gesagt.
Später wird vom Amt xy geschrieben, wie es lt. Rechtslage ist.
Zitat (von go615530-77):
Dort würde ich natürlich viel weniger verdienen.
Hat sie dir auch schon ausgerechnet, was du dann, irgendwann, als Angestellter verdienen wirst?

Vergiss den Schmarrn... oder lass es dir schriftlich geben vom Beistand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go615530-77
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat sie dir auch schon ausgerechnet, was du dann, irgendwann, als Angestellter verdienen wirst?
Vergiss den Schmarrn... oder lass es dir schriftlich geben vom Beistand.


Danke dir :) das sprech ich mal an falls sie mir wieder etwas mitteilen will.
Sie meinte das ich wesentlich weniger verdiene als jetzt ^^

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