Sex mit neuem Partner trotz Trennungsjahr - und Ex fordert eheliche Pflichten ein

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)
Sex mit neuem Partner trotz Trennungsjahr - und Ex fordert eheliche Pflichten ein

Folgende Frage.
Ich habe jemanden kennengelernt die aktuell im Scheidungsjahr seit Ende 2017 ist. Man könne sagen wir sind zusammen und natürlich kam es schon zu sexuellen Handlung. Dem Ex gefällt es gar nicht dass sie mich hat.

Aber er drohte damit, dass er prüfen will wie er ihr eine reinwürgen kann weil sie Sex hatte.

Sie hat viele Fragen und Zweifel, und Dr. Google hilft da leider nicht.
Ist sie mit mir Fremd gegangen? Kann ihr ex nun irgendwelche Schritte einleiten oder hat es negative Auswirkungen auf das Trennungsjahr?

Außerdem fordert er seine "Ehelichen Pflichten ein" bzw sagt der Ex, man sei noch verheiratet und sie MUSS diese Pflichten nachkommen obwohl sie nicht will und sie getrennt sind.

Oder kann sie alles machen was sie will mit neuem Partner? Muss sie dem nachkommen was der Ex fordert?
Zusammen ziehen wollen wir aktuell aber nicht.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Aber er drohte damit, dass er prüfen will wie er ihr eine reinwürgen kann weil sie Sex hatte.


Aus welchem Jahrhundert stammt denn der Ehemann ?

Die Pflicht zum ehelichen Geschlechtsverkehr ist nicht einklagbar. Wenn sie nicht will, dann will sie nicht.

Im Rahmen der Scheidung ist das Schuldprinzip schon längst abgeschafft. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Also kann deine Freundin tun und lassen was sie will. Wenn die Ehe gescheitert ist, dann ist sie halt gescheitert.

Es gibt m.W. nur eine Einschränkung: wenn die Ehe scheitert, weil sich die Ehefrau nachweislich einem anderen Partner zugewandt hat, dann könnte dies dazu führen, dass ihr nachehelicher Unterhalt verwehrt wird.

Übrigens: das ist nicht überall auf der Welt so. Auf den Philippinen z.B. ist außerehelicher Geschlechtsverkehr mit einer verheirateten Frau strafbar ! Ins Gefängnis gehen die leichtsinnigen Touries dafür i.a. aber nicht. Nur könnten sie im dümmsten Fall zur Zahlung von Bestechungsgeld in erheblicher Höhe herangezogen werden ...

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#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Es gibt m.W. nur eine Einschränkung: wenn die Ehe scheitert, weil sich die Ehefrau nachweislich einem anderen Partner zugewandt hat, dann könnte dies dazu führen, dass ihr nachehelicher Unterhalt verwehrt wird.


Das ist bei ihm der Fall.
Er hat sich getrennt wegen ner anderen. Aber die Ehe war auch die Hölle für sie.

Aber danke für Antworten

-- Editiert von DStein am 09.06.2018 14:28

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