Sie zahlt keinen Unterhalt für Ihren Sohn !!!!

11. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)
Sie zahlt keinen Unterhalt für Ihren Sohn !!!!

Hallo...
Ich zahle für meine Tochter Unterhalt. Meine EX zahlt aber leider keinen Unterhalt für den bei mir lebenden Sohn. Habe jetzt Unterhaltsvorschuß beantragt und werde ihn so wie es aussieht auch bekommen. Da mich die Anwaltskosten auffressen hier meine Frage....
Kann ich auch selber eine Unterhaltsklage für meinen Sohn bei Gericht einreichen ???
Oder erwirken das der Unterhalt sich gegenseitig aufhebt ???

Liebe Grüße
Udo

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3 Antworten
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#1
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Hallo Udo

bei mir spielt sich deine Situation im Umkehrfall ab. Meine Tochter lebt bei meinem Ex und mein Sohn bei mir. Mein Ex muss für den Sohnemann 249 Euro Unterhalt bezahlen, ich kann für die Tochter keinen Unterhalt zahlen, da ich im Moment lediglich 600 Euro ALG erhalte und 154 Kindergeld. Mein Ex hat mich auf Zahlung von 307 Euro Unterhalt für die Tochter verklagt, obwohl ich unter die sogenannte Mangelfallberechnung falle. Ich wollte mich vor Gericht alleine verteidigen, es wurde mir dringlichst abgeraten. Also habe ich gleichzeitig mit der Klageerwiderung einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (beides in anwaltschaftlicher Vertretung) gestellt, das kannst du auch.
Als Kläger musst du bedenken, dass du Gerichtskosten hinterlegen musst, soweit ich weiß (leider sind meine Unterlagen bei meinem RA) hat mein Ex fast 800 Euro hinterlegt. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und in meinem Fall wird ab Nov.03 aufsummiert, zum Klagezeitpunkt hat der Streitwert fast 2000 Euro betragen.

Ist denn bei deiner Ex so viel Einkommen da, dass sie zahlen kann? Bedenke der Selbstbehalt liegt bei Berufstätigen bei 840 Euro und bei nicht Berufstätigen bei 730 Euro. Sollte deine Ex mit einem neuen Partner zusammenleben, so verringert sich dieser um max. 25%, das ist aber immer vom Richterurteil abhängig.
Meines Erachtens ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in deinem Fall erst einmal sinnvoll (Beratungsschein zur kostenlosen Beratung kannst du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen).
Ausserdem hast du das Recht, dass deine Ex ihre Einkünfte offen legt, schreib ihr einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) und fordere sie dazu auf. (Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid, und so weiter).

Aufrechnung des Unterhalts ist so eine Sache, ich persönlich, in meinem Fall, würde dem nicht zustimmen. Denn für den Fall, dass du evtl. einmal finanziell schlechter gestellt bist, sei es auf Grund von Arbeitslosigkeit oder Dauerkrankheit musst du diese Vereinbarung wieder richterlich aufheben lassen. Allerdings hat der Richter mir in der Güteverhandlung auch den Vorschlag (mehrfach) gemacht. Ich kann halt auf den KU für meinen Sohn nicht verzichten, da wir das Geld zum leben brauchen. Da das Urteil nun schon über 3 Monate auf sich warten lässt zahlt mein Ex mittlerweilen auch keinen Unterhalt mehr für den Sohnemann, ich lebe hier schon den 3. Monat mit etwas über 700 Euro nach Abzug der Fixkosten bleibt uns im Monat gerade mal 140 Euro zum Leben und das wirklich unfaire daran ist, dass mein Ex ein mindestens 5-fach so hohes Einkommen hat wie ich.

Vielleicht konnte ich dir etwas weiter helfen!

Grüße
Fairground

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#2
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Fairground

Danke das Du so schnell geschrieben hast.
Meine Ex ist Selbstständig und verdient "eigendlich" mehr als genug. Sie lebt jetzt auch zum "fünften" male mit einem neuen "Lebenspartner" zusammen. Du kannst Dir vorstellen das dieses sich nicht gerade positiv auf unsere beiden kleinen auswirkt. Du kannst mir glauben.... Wenn es meiner Ex wirklich schlecht gehen würde hätte ich auch kein Problem damit den Unterhalt ohne mucken für meine Tochter zu zahlen (228Euro). Jedoch hat meine Ex in den letzten Monaten fast 9500 Euro für die Kids bekommen. Beide waren aber bis zu 25 Tage bei mir im Monat. Obendrein hat Sie sich das Kindergeld noch eingesteckt, geht zum Sozialamt und lebt in einem 800 Euro teurem Einfamilien Haus. Alles in allem hat sich nichts bei Ihr geändert nur das ich nicht mehr da bin... (Und mein Geld) Man hat wirklich den Eindruck das sie den Hals nicht voll bekommt. Auch vor Gericht (Umgansrecht wurde geregelt) hat der Richter nur mit dem Kopf über das Verhalten meiner Ex geschüttelt. Sorry aber ich will bestimmt keinen Streit verursachen aber Sie hat es wirklich verdient mal so richtig einen mit zu bekommen. Leider machte Sie dabei auch bei den Kindern keinen halt. Massive Beeinflussung bezgl. JA und Gutachten standen an der Tagesordnung. Jedoch hat mein Sohn gemerkt wo der Hase lang läuft und ist nicht gerade gut auf seine Mutter zu sprechen. Er verweigert jetzt sogar den Umgang mit Ihr. Sogar er, muß seine eigene Mutter auf herausgabe seiner persönlichen Spielsachen per Anwalt auffordern. Da ist bei mir Schluss. Das geht wirklich zu weit. Ich werde versuchen alles was ich in Bewegung setzen kann auch zu machen.
Deshalb werde ich jetzt den Unterhalt einklagen. Ich habe jetzt erst einmal Unterhaltsvorschuss beantragt und so wie es aussieht wird der auch bewilligt. Meines erachtens zwar paradox jedoch was soll ich tun ?
Meine finanziellen Mittel sind auch irgendwann aufgebraucht und das schöne Leben was sich meine Ex macht wird irgdenwann auch zu ende sein denn, alles Schlechte was sie uns dreien zu gefügt hat, wird irgendwann zurück an den Absender gehen. Das war schon immer so im Leben....



-- Editiert von Udo Sandmann am 12.06.2004 13:24:17

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#3
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey.... habe einen Nachtrag...
Heute ist die Bewilligung von der Unterhaltsvorschußkasse gekommen. Es gibt eine Nachzahlung und jetzt jeden Monat Geld. ;)

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