Sind Eltern zum Unterhalt verpflichtet?

9. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
abababababab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Eltern zum Unterhalt verpflichtet?

Hallo.
Ich bin 20 Jahre alt und wohne gemeinsam mit meinem Freund in einer eigenen Wohnung. Dieses Schuljahr (2008/2009) habe ich das Abitur abgebrochen. Momentan beziehe ich Kindergeld und bin auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Meine Frage: Sind meine getrennt lebenden Eltern zum Unterhalt VERPFLICHTET oder nicht?
Ich würde mich über Antwortet sehr freuen, da es für mich sehr wichtig ist.
Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Nö.

Du befindest dich nämlich weder in schulischer noch beruflicher Ausbildung.

Und gegen Geldknappheit hilft jobben.

gruß azrael




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#2
 Von 
abababababab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heißt das.... sobald ich einen Ausbildungsplatz bekomme. Müssen meine Eltern Unterhalt an mich zahlen?

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Müssen sie. Allerdings wird das komplette Kindergeld und auch deine Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt angerechnet. Dir stehen dann insgesamt 640,- zur Verfügung.

Wenn du jetzt als eine Ausbildung beginnst und sagen wir mal 400,- netto hast, müssen deine Eltern zusammen noch 76,- dazu buttern.

gruß azrael




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#4
 Von 
abababababab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Für meinen Vater hatte ich mal ein Schreiben fertig gemacht, welches er dann irgendwohin gebracht hat, in welchem stand bzw. in welchem ich bestätigte, dass ich kein Unterhalt von ihm möchte. Inwiefern gilt das?

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Und an wen genau ging das Schreiben? Und warum hast du das unterschrieben? Und wann?

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#6
 Von 
abababababab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieses Schreiben liegt schon über ein Jahr her.... ich habe es gemacht, weil mein Vater kein Geld hat. Er hat einfach ncihts. Und ich hatte, auf Deutsch gesagt, die Schnauze voll von dem richterlichen hin und her.
Zwischendurch hatte ich Arbeitlosengeld II beantragt, dort hatte ich einfach angegeben, dass ich von meinem , aufgrund einer außergerichtlichen Vereinbarung,ncihts bekomme.

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn dein Vater kein Geld hat (hat er kein Einkommen) kann er natürlich auch keinen Unterhalt zahlen. Deine Mutter ist aber seit dem 18. Lebensjahr ebenfalls unterhaltspflichtig. Wie siehts denn damit aus?

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#8
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Eine Frage in die Runde (weil auch ich 'Eltern' bin :) ):
Wieso sollten die Eltern zur Zahlung verpflichtet sein? Kindergeld mag ja noch angehen, aber den Rest koennen die Eltern doch durch Naturalien leisten. Die Frage stellt sich, wie es zum Auszug der Tochter kam (klar, erste Wohnung zusammen mit dem Freund usw., aber waren die Eltern einverstanden?)?
Wenn die Tochter auf eigene Faust ausgezogen ist, sehe ich keine Moeglichkeit auf eine Zahlung (ausser freiwillig).

Gruss
Agenor

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