Hallo,
so die Sachlage: Mein jüngerer Bruder (20 Jahre) wird bald Vater. Leider hat sich seine Freundin von ihm getrennt und ist in eine eigene Wohnung gezogen. Mein Bruder lebt weiterhin bei unseren Eltern.
Da er auf seinen gelernten Beruf keine Stelle bekommt, macht er ab September eine 2. Ausbildung.
Jetzt die Frage: Ist er Unterhaltspflichtig, wenn seine Freundin bisher ganz normal gearbeitet hat. - Denn evtl. könnte er ja nach der Geburt für das Kind sorgen. Und: So wie es aussieht könnte
er keinen Unterhalt bezahlen, weder für Kind noch Mutter, da er einfach zu wenig Ausbildungsvergütung bekommt.
Kann es dann sein, dass unsere Eltern dafür aufkommen müssen?
Mein Bruder wohnt noch dort.
Vielen Dank erst mal.
Und wie kriegen wir das
finanzielle hin?
Und: Darf mein Bruder das Baby denn überhaupt sehen, wenn seine Ex-freundin das jetzt ablehnt?
LG
Countryliebe
Sind Großeltern unterhaltspflichtig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gelöscht
-- Editiert von randalf am 25.01.2006 16:00:04
Also da sind ja eine Menge an probleme......
Dein Bruder ist der Mutter des Kindes bis zu dem 3 Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet.
Da aber er wohl nicht ausreichend verdient.....kann er für sie auch nicht zahlen.
Er könnte das Kind betreuen? Aber er beginnt doch selber eine Ausbildung, wie sollte das dann gehen? Zudem, also ich im Prinzip finde es gut, wenn Väter das anbieten, wird aber wahrscheinlich die Mutter es so nicht wollen, und zu zwingen kann man sie nicht.
Sie wird das alleinige Sorgerecht haben( es sei denn, Dein Bruder und sie haben es schriftlich beurkundet, gemeinsames Sorgerecht zu haben), und von daher auch alleinig über das Kind entscheiden dürfen.
Was den KU angeht, dafür ist Dein Bruder gesteigert verpflichtet, sich um Arbeit zu kümmern.
Da jeder die Situation des Arbeitsmarktes kennt, denke ich(vermute es jedenfalls) wird ihm kein Stein in den Weg gelegt werden, bzgl. der Ausbildung, und die Mutter könnte Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Dieses Geld wird sich das Amt irgendwann wohl von Deinem Bruder wiederholen, also von der Seite wäre es sinnig, die Ausbildung schnellstmöglich abzuschliessen, und sich um einen Job zu bemühen.
Und auf die letzte Frage:
Dein Bruder wird ein sogenanntes Umgangsrecht auf jeden Fall haben.
Wenn möglich, kann er es zusammen mit der Mutter klar machen, wie es geregelt wird.
Selten klappt das, dann wäre das Jugendamt der nächste Ansprechpartner.
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Verwandte in gerader Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet.
Das kann bedeuten,dass versucht wird,deine Eltern wegen des Kindesunterhalts in die Pflicht zu nehmen.
Die sollten dann besser einen Anwalt konsultieren!
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Dann werden aber die Großeltern beiderseits herangezogen, nicht nur die Eltern des Kindesvaters. Der Freibetrag der Großeltern dem Enkel gegenüber ist auch wesentlich höher.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Ich vermute eher, das das JA hier den Unterhaltsvorschuss leistet....Oma und Opa müßten wohl Großverdiener sein.....ehe da rangetreten wird.....und dann würden sie bestimmt auch zahlen, damit Sohn keine Schulden machen muß
Vom Unterhaltsvorschuß gehe ich auch vorab aus, wobei es durchaus möglich ist, dass ihm die Rückzahlung erlassen wird, da er ja kein/zu wenig eigenes Einkommen hat.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Zur Frage:
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/unterhalt_grosseltern.html
Vielen Dank an alle,
ich mach mich auch mal unter dem Link schlau!
Bis bald!
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