Ich habe mich 2009 von meiner Ehefrau getrennt, 2012 war die Scheidung.
2 gemeinsame Kinder, Geburtsjahr 1996 und 2002.
Meine Exfrau hat direkt 2012 wieder geheiratet.
Mir wurde kurz vor der Scheidung das Sorgerecht entzogen auf mysteriöse Art und Weise. Ich habe das Gefühl jetzt im Nachhinein, dass meine Kinder damals vom neuen Ehemann meiner Exfrau adoptiert wurden.
Ich zahle seit der Trennung, laufend auch heute noch,
Unterhalt für die Kinder bzw. laufend nur noch für ein Kind.
Ich habe keinerlei Kontakt zu meiner Exfrau und auch nicht zu den Kindern.
Da meine Frau nach der Scheidung mehrfach wegen Betruges vor Gericht stand, Urkundenfälschung, Anstellungsbetrug etc., werde ich den Gedanken nicht los, dass Sie mich wieder übers Ohr gehauen hat, um Unterhalt zu kassieren.
Meine Frage ist, wie oder wo kann ich feststellen, ob der neue Ehemann meiner Exfrau meine Kinder adoptiert hat.
Denn wenn es der Fall wäre, könnte ich doch meine Exfrau wieder anzeigen, wg Betruges bzw. Bereicherung von Unterhalt, was ihr nicht zusteht.
Vielen Dank im vorraus.
-- Editiert von Mika974 am 31.07.2019 13:05
Sind meine Kinder adoptiert?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Geburtsurkunde weist immer die Verhältnisse am Tag der Ausstellung nach. Wird also heute eine Urkunde ausgestellt und du stehst dort als Vater drin, dann bist du auch der Vater. Das wäre ein Nachweis, genau wie der Geburtenregisterauszug, in dem sich Daten zu leiblichen und zu Adoptiveltern finden würden. Ob du diese Unterlagen für teilweise volljährige Kinder ausgestellt bekommst, weiß ich nicht.
Es findet weder ein Sorgerechtsentzug noch eine Adoption ohne deine Kenntnis statt.
ZitatEine Geburtsurkunde weist immer die Verhältnisse am Tag der Ausstellung nach. Wird also heute eine Urkunde ausgestellt und du stehst dort als Vater drin, dann bist du auch der Vater. Das wäre ein Nachweis, genau wie der Geburtenregisterauszug, in dem sich Daten zu leiblichen und zu Adoptiveltern finden würden. Ob du diese Unterlagen für teilweise volljährige Kinder ausgestellt bekommst, weiß ich nicht. :
Es findet weder ein Sorgerechtsentzug noch eine Adoption ohne deine Kenntnis statt.
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In einer Geburtsurkunde stehen die Eltern, die bei Geburt angegeben wurden. Das hilft nicht.
Da liegst du falsch. In einer Geburtsurkunde stehen immer die aktuellen Daten zum Tag der Ausstellung. Anderenfalls hätten Kinder, deren Vaterschaft erst nach der Geburt anerkannt oder geklärt wird, ja nie einen Vater. Genauso hätten Adoptiveltern niemals eine Geburtsurkunde für ihr Adoptivkind.
Hallo,
warum zahlst du heute noch Unterhalt für die Kinder?
edy
Adoptionen fallen nicht vom Himmel, können auch in Deutschland nicht heimlich passieren. Der Vater wird immer, ausnahmslos immer einbezogen. Und es gibt in Deutschland ein sicheres Dokumentationswesen. Vergiß also diese Idee.
wirdwerden
ZitatHallo, :
warum zahlst du heute noch Unterhalt für die Kinder?
edy
Weil meine Tochter erst 17 ist und ich ihr gegenüber noch unterhaltspflichtig bin.
ZitatAdoptionen fallen nicht vom Himmel, können auch in Deutschland nicht heimlich passieren. Der Vater wird immer, ausnahmslos immer einbezogen. Und es gibt in Deutschland ein sicheres Dokumentationswesen. Vergiß also diese Idee. :
wirdwerden
Auch wenn kein sorgerecht mehr besteht???
Ja, auch dann.
wirdwerden
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