Situation nach Scheidung

21. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hexer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Situation nach Scheidung

Hallo,
seit mittlerweile 3 Jahren herrscht bei mir Krisenstimmung.
Ich habe auch schon alle Phasen der Trennung/Scheidung mitgemacht.
Abgeschlossen (trotz Scheidung am 16.11.04) ist die Angelegenheit aber immer
noch nicht.
Ein neuer Termin (Okt. 2005) wurde wegen der Erwerbsobliegenheit meiner Ex
im Vergleich (leider) festgelegt. Grund hierfür sind meine 3 Mädchen ( 9 J. + 12J.),
auf die ich Rücksicht genommen habe.
Bei meinem Einkommen muß ich lt. Vergleich f. d. Kids 2 x 249,-€ + 307,-€ sowie
EU in Höhe von 465,-€ zahlen.
Nun, ich war ganz schön Nervös und teilweise nicht Herr meiner Sinne, ich fühlte
mich nicht richtig verstanden und hatte den Eindruck die Richterin interessiert
mein Vorgetragenes überhaupt nicht. Die Dame hatte nur Augen für meine Einkünfte,
und ging nicht auf einen einzigen Punkt meiner Anliegen ein.
Mein Anwalt hatte auch keine Erleuchtungen, war sehr zurückhaltend und vorsichtig,...
einfach keine Unterstützung.
Ich habe ein tolles Verhältnis zu meinen Kindern, die am liebsten immer bei mir wären.
Zu meinen Problemen:
Seit Anfang 2002 ( und vielleicht schon früher) hat meine Ex eine Beziehung zu einem,
früher mal, guten Freund, mit dem sie (+ Kids) seit Nov. 2004 in seinem Haus lebt.
Ich war seit Juli 2002 aus dem gemeinsamen Haus in ein Nachbardorf gezogen, um in
der Nähe meiner Kinder zu sein.
Seitdem haben Ex und LG alle Grundlagen für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft erfüllt,...
leider ohne Gehör vor Gericht.
Mich macht die Dreistigkeit und Verlogenheit, die meine Ex vor Gericht an den Tag legte,
fix und fertig. Ich habe es bis heute nicht verkraftet was da vorgegaukelt wurde.

Beispiele und Wortlaut des Vergleichs, Richterin (Frau Tayefeh-Mahmoudi) aus Weilburg:
Der Vater hat das Recht seine Kinder 14-tägig von freitag bis sonntags zu
sehen. Ich hatte den Kindern zugesagt und vor Gericht den Wunsch geäußert,
dass ich jederzeit für die Kinder da bin. Dies ist mit dem Richterspruch
hinfällig, da meine Ex den 14-tätigen Zyklus wollte und mir vorher nichts
sagte.
Ab 15 11. 2004 wohnt Sie „mietfrei“ bei ihrem neuen Lebensgefährten.
Die Haushaltsführung wurde nicht berücksichtigt, da der Lebensgefährte die ganze Woche LKW fahren
(was nicht stimmt), und, "auf einen mehr oder weniger" käme es sowieso nicht an (wortwörtlich).
Vor den Kindern brüstet er sich mit seinen Einkünften, ist Leistungsfähig und nutzt die Gunst der Stunde.
Wortlaut der anderen Partei:
Die Antragstellerin wohnt nicht mietfrei. Es besteht ein Mietvertrag. Sie hat sich auch keine fiktiven Einkünfte für die Haushaltsführung anrechnen zu lassen. Der Lebensgefährte ist über die Woche überhaupt nicht zu Hause. Im übrigen ändert sich auch deshalb nichts, weil ihr Bedarf nicht gedeckt ist, selbst wenn man fiktive Einkünfte berücksichtigen würde.
Vor der Beziehung zu meiner Ex-Frau hatte er ein Verhältnis mit einer Nachbarin, die sogar 4 Kinder hat. Ich habe dies vor Gericht allerdings nicht vorgebracht,...(wg. der dreckigen Wäsche).
Die Steuererstattung wurde meinen Einkünften hinzugerechnet. An den Kosten hat sich meine Ex aber nicht beteiligt. Dadurch hätte sich der Erstattungsbetrag egalisiert.
Über die Einkünfte meiner Ex-Frau wurde gar nicht diskutiert. Es wurde kein Nachweis über irgend etwas gefordert
(Putzstelle für 100,-€). Sie kann tun und lassen was Sie will.
Fahrtkosten wurden nur in Höhe des alten Wohnortes anerkannt (+ ca. 60,- €).
Um mich nicht weiter zu quälen und diskriminieren zu lassen, bin ich weit weg gezogen, ich musste mir ja alles mit ansehen, trotz Kinder (wollte überleben),... "lieber ein Ende mit Schrecken"....
Eine (Halbstagsarbeit) Erwerbstätigkeit wird meiner "Ex" erst nach dem 10. Geburtstag (12.09.2005) der Zwillinge zugemutet. Hier forderte die Richterin meine "Ex" mit Nachdruck auf, etwas zu tun. Viel Lust legt Sie allerdings nicht
an den Tag und wird sicherlich noch ein Schlupfloch finden, um einer Erwerbsobligenheit zu entgehen. Zur Deckung ihres Unterhaltsbedarfes hätte Sie schon längst einen Job annehmen können (Angebote als Arzthelferin liegen/lagen vor, Verdienst ca. 700,- €). Es reicht ja, wenn einer arbeitet und zahlt, der andere prozessiert und sich vor der Arbeit drückt.
Der Unterhalt für die Kinder stand nicht zur Debatte und auf die Umgangskosten-/beteiligung ist die Richterin auch nicht eingegangen.
Meine Ex ist in der Lage mit LG ein neues Fahrzeug (Sharan) zu kaufen.
Dies nur ein Indiz für gemeinsames Wirtschaften, was bestritten wurde.
Das Gleiche gilt ja auch für mietfreies Wohnen (mit Mietvertrag), die Erwerbsobligenheit sowie
das eheähnliche Verhältnis seit Anfang 2002.
Diese Gründe lassen mich einfach nicht zur Ruhe kommen, ganz zu schweigen von der Sehrsucht zum meinen
Kindern.
Ohne meine jetzige Partnerin, die ich Mitte 2003 kennen- und liebengelernt habe, wäre ich furchtbar abgestürzt,... es war
1 Min. vor 12:00.
Vielleicht möchte mir jemand etwas dazu sagen, Tipps geben oder weiterhelfen.


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"Wolf"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry19677
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja Wolf
Leider ist es in unserer Rechtsprechung leider so das der Mann meißtens das zahlende Mitglied ist, oder man be******t wie es in deinem Fall auch aussieht. Eine gefestigte Bezieuhng besteht soweit ich das jetzt weiß in dem Fall deiner Ex leider noch nicht auch wenn sie zusammen wohnen.
Deutsche Gesetzte ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich verstehe Deine Situation absolut!
Das Zusammenleben der Ex mit einem neuen
wird merkwürdigerweise von enigen Richtern
lieber bezweifelt als anerkannt! Das ist auch meine Erfahrung! Das kannst Du noch so dicke Beweise vorliegen. Zu allem kann der Richter sagen: "ja das zeigt doch nicht das Zusammenleben".
Du hast einen Vergleich geschlossen, was vielleicht nicht schlecht war. Hängt davon ab,
wieviel Du vorher Unterhalt für die Ex bezahlt hast.
Bis zum neuen Termin hast du 9 Monate Zeit: Nutze sie! Halt alles fest, was das Zusammenleben der beiden belegt.
Legt dich selbst auf die Lauer oder bitte Freunde um Hilfe!
Das Zusammenleben der beiden muss eigentlich unterhaltsmindernd anerkannt werden. du weisst aber gar nicht 100%ig, ob die Richterin das nicht auch getan hätte. Denn die Richterin hat ja gar kein Urteil gesprochen. Ihr habt Euch erst mal geeinigt, wenn auch ein Vergleich nicht immer ein fairer Kompromiss ist, sondern oftmals ein fauler!
Und wenn der Anwalt nicht das tut, was Du erwartest: wechsel ihn!

Viel Glück!
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ha........haaaaaaaaaaaaaaa.................

der guuuute "FREUND" ja wer kennt das nicht ????

Gell ??? aber wir bleiben doch trotzdem Freunde.....oder ?????

Frau muß ja schließlich immer mehrere Eisen im Feuer haben.

-- Editiert von leinad am 21.01.2005 13:21:10

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andre00
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Wolf.

Du sprichst mir aus der Seele. Habe 100%-ig das gleiche Erlebt. Bin übrigens auch Vater von Zwillingen.
Ich habe auch mitte 2003 eine sehr sehr liebe Frau kennengelernt, die mich in allem unterstützt. Ich kann auch behaupten, dass ich es ohne Sie nicht geschafft hätte, über dieses ganz Üble Spiel meiner Ex drüber weg zu kommen. Ich versuche auch gerade mein Leben neu zu ordnen.
Ich wahr tief in der sch.... aber es geht wieder bergauf. Gottseidank.
Das selbe wünsch ich dir.

Gruss Andre

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Mann, du hast ja echt das volle Programm mitgemacht. In deiner Haut möcht ich nich stecken. Ich kann dir jetzt keine Tips geben, aber es bringt auch meiner Meinung nach nichts hier irgendwelche Details zu analysieren. Man kann es so zusammenfassen:
Du hast folgenden Fehler gemacht: Du bist als Mann auf die Welt gekommen und hast eine Familie gegründet.

Schönen Tag noch

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-80
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

leider ist die Rechtsprechung so, dass die Ex wegen der Kinder nicht arbeiten muß, zumindest noch nicht - ist das jüngst Kind 14, kann man zumindest verlangen, dass sie stundenweise jobbt - aber nachgefragt hat Recht, versuche so viel wie möglich zusammenzutragen, um nachzuweisen, dass die Ex in einer gefestigten Beziehung lebt, damit das unterhaltsmindernd berücksichtigt wird. Die Gerichte gehen in der Regel erst ab zwei Jahren ununterbrochenen Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt von einer gefestigten Beziehung aus.



-----------------
"espoir"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@espoir,
wo hast du deine"Weisheiten" bloß immer her?

>>"leider ist die Rechtsprechung so, dass die Ex wegen der Kinder nicht arbeiten muß, zumindest noch nicht - ist das jüngst Kind 14, kann man zumindest verlangen, dass sie stundenweise jobbt <<

Sorry aber es gibt m.E kein OLG, dessen Richtlinien derartiges aussagen.

I.d.R. wird ab dem 8. Lebensjahr des Kindes ein Halbtagsjobs erwartet. Bei mehreren Kindern ( gerade bei Gleichaltrigen ) kann diese Grenze auch u.U. etwas höher liegen.

VOLL arbeiten muss sie - lt. Richtlinien der meisten OLGs - erst, wenn das jüngste Kind den 16. Geburtstag gefeiert hat. ( In einigen wenigen Bundesländern allerdings schon weitaus früher )

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hexer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Tröster,
Danke für Euer Verständnis, aber, ich bin
eigentlich immer noch am Anfang.
Hat den niemand Erfahrungen in dem einen
oder anderen Punkt.
Geht es denn nur mir so Sch.....e???
Ich würde gerne etwas für meine Lage tun,
bin mir aber viel zu unsicher.
Bitte helft mir....
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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