Sohn 18, Titel der Mutter?

7. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Molly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn 18, Titel der Mutter?

Der Sohn meines Mannes aus erster Ehe ist in Ausbildung und zwischenzeitlich volljährig geworden. Mein Mann hat mit der Volljährigkeit die Unterhaltszahlungen für ihn an seine Exfrau eingestellt und um Einkommensauskunft der beiden gebeten und auch seine Gehaltszettel vorgelegt. Aufgrund dieser Zahlen ist ersichtlich dass das Einkommen des Sohnes den Unterhaltsbedarf voll abdeckt. Der Sohn hat bishlang auch keine Unterhaltsforderungen mehr gestellt, obwohl er dies ankündigte (es sind 3 Monate vergangen). Die Mutter erhielt seinerzeit einen dynamischen Titel, 135%. Ist nun von seiten meines Mannes noch irgendwas zu veranlassen bzgl. des Titels oder erlischt dieser, vorausgesetzt der Sohn beendet seine Ausbildung erfolgreich?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Meistens sind die Titel auf die Zeit bis zum 18.Geburtstag begrenzt(Ende der 3.Altersstufe),müßtest du mal nachschauen.

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ein dynamischer Titel, der nicht erkennen läßt, dass er mit Volljährigkeit endet, gilt auch über das 18.LJ hinweg weiter (auch wenn sich sie Situation entscheidend geändert hat). Das heißt, der Sohn könnte den titulierten Unterhalt vollstrecken lassen.

Um Klarheit in die Sache zu bringen, solltet ihr eventuell mal beim Jugendamt vorsprechen und fragen, ob diese den Titel ändern (nach Vorlage aller Einkunftsnachweise). Ich weiß allerdings nicht, ob die sich nach Volljährigkeit dafür noch zuständig fühlen.
Ansonsten muss eine Abänderungsklage angestrebt werden (beim zuständigen Amtsgericht).

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#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Oder wenn es ein Urteil ist, steht da:

Kläger das Kind, vertreten durch die KM als gesetzliche Vertreterin ....

Dann ist der Titel auch erloschen, weil die gesetzliche Vertretung mit dem 18. LJ erloschen ist.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
Molly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen Dank für Eure Antworten.

Mein Mann blieb mit der Trennung auf einem Berg Schulden sitzen. Er hat sich sehr bemüht, alle Gläubiger bedienen zu können. Mit seiner Exfrau war abgesprochen, dass er (anstatt Unterhalt) ihre Miete und alle Nebenkosten, auch Auto und Versicherungen weiter bezahlt, was er auch gemacht hat. Ist nicht gerade wenig bei einem netto von ca. 1.400 Eur.

Das war ihr aber nicht genug. Sie hat im vereinfachten Verfahren als Antragstellerin in eigenem Namen den „Unterhalt gemäß den Altersstufen der RegelbetragVO in Höhe von 135% der Regelbeträge“ festsetzen lassen und sofort gepfändet. Er hat dann schnellstens seine mit ihr abgesprochenen Zahlungen eingestellt, ist zum Anwalt gegangen und hat Klage auf Herabsetzung des Unterhalts aufgrund ehebedingter Schulden eingereicht. Diese wurde abgewiesen. Im Urteil stand: „Unterhalt gemäß den Altersstufen der RegelbetragsV., 135% Prozent des Regelbetrags der Altersstufe nach § 1 RegelbetragsO. Auf den festgesetzten Unterhalt wird Kindergeld in der Höhe nicht angerechnet, in welcher der titulierte Unterhalt 135% des jeweiligen Regelbetrags unterschreitet.“

Er hat’s gut gemeint und dafür viel bezahlt. Heute geht es darum möglichst böse Überraschungen zu vermeiden. Wir erwarten z. Zt. unser erstes gemeinsames Kind und möchten natürlich gerne wissen woran wir sind. Übrigens, obwohl wir sehr wenig haben und in einer 41qm-Wohnung leben, wir sind sehr glücklich und werden’s irgendwie schon schaffen.

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