Sohn (18 geworden) fordert keinen Unterhalt ab

7. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.02.2018 21:24:59
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)
Sohn (18 geworden) fordert keinen Unterhalt ab

Hallo,

mein Sohn ist jetzt vor Monaten 18 Jahre alt geworden. Bislang habe ich Unterhalt an das JA gezahlt. Nun ist mein Sohn und ich angeschrieben worden, das ich weiterhin Unterhalt zahlen soll, da er sich in einer Schulausbildung befindet.

Leider habe ich weder die Adresse von meinem Sohn, noch weiß ich wo er lebt oder macht. Vom JA habe ich auch keine Adresse bekommen. Was soll ich jetzt tun ? Jahrelang den Unterhalt aufs Sparbuch legen ? Oder verfällt dieser irgendwann, wenn sich mein Sohn nicht meldet bzw. wie lange kann er rückwirkend das Ganze einklagen. Vielleicht fällt ihm bsp. mit 25 ein, das er für die vergangenen Jahre das Geld haben will ? Das JA habe ich informiert, das er sich mit mir in Verbindung setzen soll.

Außerdem habe ich noch einen ehelichen Sohn, für den ich auch Unterhaltspflichtig bin und gehöre auch nicht zu den Großverdienern (1500,-- Netto).

Wer kann mir helfen und weiß Rat. Vielen Dank vorab.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo runner,

besteht für den Unterhalt ein Titel?

Einfachso den bisherigen Unterhalt weiterzahlen ist ja auch nicht in Deinem Sinne. Schließlich ist nun auch das andere Elternteil barunterhaltspflichtig und das volle Kindergeld kommt zur Anrechnung.

LG Nero



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-- Editiert am 07.12.2009 20:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.02.2018 21:24:59
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Was bedeutet Titel ? Gerichtlich ist bislang nichts eingeklagt worden und wie Du schon sagst, möchte ich auch nicht weiterhin "ins Blaue" zahlen.

LG

runner

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Helmuth Justin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Auch Hallo,

schon mal diejenigen gefragt, die dich angeschreiben haben, wohin du zahlen sollst? Das wäre doch das einfachste...
Wenn es das bisher zuständige Jugendamt war, evtl. ist der volljährige Sohn ja damit einverstanden gewesen, dass sein Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter geht?





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo runner,

ein Titel ist ein Urkunde/Urteil über die Zahlungsverpflichtung zum Unterhalt. Wenn Du bisher an das JA gezahlt hast, könnte ich mir vorstellen, dass eine Beistandschaft bestanden hat. Dann müsste es eigentlich einen Titel geben.

Hast Du beim JA mal etwas unterschrieben? Frag da mal nach. Wenn kein Titel besteht, den Unterhalt einfach einstellen. Wenn der Sohn dann Unterhalt begehrt, muss er seinen Anspruch aufzeigen. Dann aber auch ggü. der Mutter.

quote:
evtl. ist der volljährige Sohn ja damit einverstanden gewesen, dass sein Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter geht?


Wenn dem so ist, sollte runner eine entsprechende Vereinbarung schriftlich vorliegen.

LG Nero

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.02.2018 21:24:59
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 13x hilfreich)

Also das mit dem "Überweisen" ist ja das Ding. Ich weiß weder wohin, noch wieviel, wo und was, da wie schon erwähnt, ich keine Ahnung habe, wo mein Kind lebt.

@Nero
Frage mich mal, was ich vor 18 Jahren unterschrieben habe ??? Ich habe damals soweit ich noch weiß, die Vaterschaft anerkannt. Wenn das schon ein Titel ist, dann hab ich einen ?!?!? Ich muß da mal nachfragen bei JA.

Aber was ich jetzt machen soll weiß ich echt nicht. Wie soll das jetzt weitergehen ???

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich muß da mal nachfragen bei JA.


Das zu klären ist das A und O.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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