Hallo,
mein Sohn ist jetzt vor Monaten 18 Jahre alt geworden. Bislang habe ich Unterhalt
an das JA gezahlt. Nun ist mein Sohn und ich angeschrieben worden, das ich weiterhin Unterhalt zahlen soll, da er sich in einer Schulausbildung befindet.
Leider habe ich weder die Adresse von meinem Sohn, noch weiß ich wo er lebt oder macht. Vom JA habe ich auch keine Adresse bekommen. Was soll ich jetzt tun ? Jahrelang den Unterhalt aufs Sparbuch legen ? Oder verfällt dieser irgendwann, wenn sich mein Sohn nicht meldet bzw. wie lange kann er rückwirkend das Ganze einklagen. Vielleicht fällt ihm bsp. mit 25 ein, das er für die vergangenen Jahre das Geld haben will ? Das JA habe ich informiert, das er sich mit mir in Verbindung setzen soll.
Außerdem habe ich noch einen ehelichen Sohn, für den ich auch Unterhaltspflichtig bin und gehöre auch nicht zu den Großverdienern (1500,-- Netto).
Wer kann mir helfen und weiß Rat. Vielen Dank vorab.
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Sohn (18 geworden) fordert keinen Unterhalt ab
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo runner,
besteht für den Unterhalt ein Titel?
Einfachso den bisherigen Unterhalt weiterzahlen ist ja auch nicht in Deinem Sinne. Schließlich ist nun auch das andere Elternteil barunterhaltspflichtig und das volle Kindergeld kommt zur Anrechnung.
LG Nero
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-- Editiert am 07.12.2009 20:41
Was bedeutet Titel ? Gerichtlich ist bislang nichts eingeklagt worden und wie Du schon sagst, möchte ich auch nicht weiterhin "ins Blaue" zahlen.
LG
runner
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Auch Hallo,
schon mal diejenigen gefragt, die dich angeschreiben haben, wohin du zahlen sollst? Das wäre doch das einfachste...
Wenn es das bisher zuständige Jugendamt war, evtl. ist der volljährige Sohn ja damit einverstanden gewesen, dass sein Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter geht?
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Hallo runner,
ein Titel ist ein Urkunde/Urteil über die Zahlungsverpflichtung zum Unterhalt. Wenn Du bisher an das JA gezahlt hast, könnte ich mir vorstellen, dass eine Beistandschaft bestanden hat. Dann müsste es eigentlich einen Titel geben.
Hast Du beim JA mal etwas unterschrieben? Frag da mal nach. Wenn kein Titel besteht, den Unterhalt einfach einstellen. Wenn der Sohn dann Unterhalt begehrt, muss er seinen Anspruch aufzeigen. Dann aber auch ggü. der Mutter.
quote:
evtl. ist der volljährige Sohn ja damit einverstanden gewesen, dass sein Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter geht?
Wenn dem so ist, sollte runner eine entsprechende Vereinbarung schriftlich vorliegen.
LG Nero
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Also das mit dem "Überweisen" ist ja das Ding. Ich weiß weder wohin, noch wieviel, wo und was, da wie schon erwähnt, ich keine Ahnung habe, wo mein Kind lebt.
@Nero
Frage mich mal, was ich vor 18 Jahren unterschrieben habe ??? Ich habe damals soweit ich noch weiß, die Vaterschaft anerkannt. Wenn das schon ein Titel ist, dann hab ich einen ?!?!? Ich muß da mal nachfragen bei JA.
Aber was ich jetzt machen soll weiß ich echt nicht. Wie soll das jetzt weitergehen ???
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Hallo,
quote:
Ich muß da mal nachfragen bei JA.
Das zu klären ist das A und O.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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