Sohn bekommt Hartz 4 - Unterhalt einstellen?

12. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Sohn bekommt Hartz 4 - Unterhalt einstellen?

Hallo!
Der Sohn meines Mannes ist nun im März volljährig geworden. Er hat im letzten Jahr seinen Realschulabschluß gemacht und war ohne Ausbildungsplatz. Um seine Berufschulpflicht zu erfüllen mußte er 2 Tage in der Woche in eine "Berufschulpflichterfüllerklasse", die bis Juli geht. Allerdings scheint er die, da er nun 18 Jahre ist abgebrochen zu haben, da er uns heute darüber informierte, dass er Hartz 4 beantragen will. Oder kann er das trotz dieses Schulbesuchs bekommen? (Wir sind uns aber fast sicher dass er da nicht mehr hingeht - es bringt ihm ja eigentlich auch nichts - keine Qualifizierung oder so.)Wir gehen davon aus, dass er auch dieses Jahr keine Ausbildung beginnen wird. Können wir die Unterhaltszahlungen einstellen, sobald er Hartz 4 bekommt?
Er befindet sich ja nicht in Ausbildung, sondern scheint sein Leben auf der faulen Haut weiter genießen zu wollen.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Kathelchen




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Zitat: *Ein Recht auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende haben alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihre Angehörigen.

Als erwerbsfähig gelten dabei Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden arbeiten können. *

da dürfte der Sohnemann reinfallen...und Unterhaltszahlungen einfach einstellen, kann man NIE...außer es bestünde kein Titel...

allenfalls käme eine Abänderungsklage in Betracht...allerdings wird die ARGE den Unterhaltsanspruch des Sohnes ohnehin prüfen...


winkserchen

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#2
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Aber werden wir auch darüber informiert, wenn die Unterhaltspflicht erlischt? Oder wie wird der Unterhaltsanspruch geprüft?

Der Sohn bekam diesen Monat das erste Mal den Unterhalt auf sein eigenes Konto - dass hätte er heute am liebsten rückgängig gemacht - weil er wohl keinen Geldeingang haben darf.

Wir haben das Gefühl er will doppelt kassieren - Hartz 4 und Papa zahlt weiter rund 300 € Unterhalt.
Kathelchen

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#3
 Von 
minifrau
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Da wird sich der Sohnemann aber ärgern, bei Hartz 4 sind alle Kontoauszüge vorzulegen und auch über die Banken können die das prüfen.
Wenn er überhaupt Hartz 4 berechigt ist, kommt drauf an wo er wohnt. Abzüglich Miete müsste der Satz bei 345 Euro liegen. Wohnt er bei Mama muss Mama auch zahlen. Zahlt Papa 300 Euro, so meine ich, bekommt er evt. 45 Euro dazu.
Einfach mal bei der Behörde nachfragen, wie das in so einem Falle aussieht.

LG
minifrau

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#4
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, minifrau für deine Antwort!
Mein Mann hat bis einschließlich März immer an die Mutter des Sohnes gezahlt - er wohnt bei ihr. Die Mutter zahlt nichts, ist arbeitslos und wir zahlen noch den alten Betrag (3. Altersstufe - einer Neuberechnung wollten wir aus dem Weg gehen, da wir vermutlich noch mehr zahlen müssten).

Was ich nicht verstehe, wie kann der Unterhalt angerechnet werden, wenn er ohne Ausbildung ja eigentlich keinen Anspruch mehr hätte - jetzt wo er diese Schulmaßnahme abgebrochen hat?

Es ist doch ungerecht, dass wir erst eine Abänderungsklage einreichen müssen und den Anwalt bezahlen, nur damit wir von der Zahlung befreit werden.

Das liebste wäre uns gewesen er hätte im vorigen Jahr eine Ausbildung begonnen - da wäre nämlich ein Ende der Zahlungen in Sicht. Aber um einen Ausbildungsplatz muß man sich bemühen - gerade in der heutigen Zeit!
Kathelchen
Kathelchen

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

über Recht oder Unrecht ließe sich streiten...;)

Fakt ist, ohne Abänderungsklage bleibt ein Titel bestehen, es sei denn er hätte eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr...

und auch wenn Sohnemann im familienrechtlichen Sinne seinen Unterhaltsanspruch verwirkt haben sollte...rettet Euch das nicht vor einer sozialrechtlichen Unterhaltspflicht im Falle von Hartz IV...

that´s life ;)

winkserchen

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50079 Beiträge, 17550x hilfreich)

Spätestens ab dem 01.07. bildet der Sohn zusammen mit seiner Mutter ein Bedarfsgemeinschaft. Er hat dann nur noch Anspruch auf 80% des Regelsatzes, also 276€. Hinzu kommt der Mietanteil.

Dabei werden Unterhalt und Kindergeld gegengerechnet.
Es kommt dabei auf den tatsächlich gezahlten Unterhalt an und nicht darauf, ob Ihr verpflichtet seid, Unterhalt zu zahlen.

Durch den Antrag auf Hartz IV wird der Sohnemann also nicht besser gestellt als jetzt.

Auf Staatskosten ausziehen geht übrigens auch nicht mehr.

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#7
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Das er mit Hartz 4 nicht besser kommt haben wir uns schon gedacht - deshalb verstehen wir diesen Weg auch nicht. Wahrscheinlich geht er wirklich davon aus das er doppelt kassieren kann. Er wollte die Überweisung seines Unterhalts nämlich doch plötzlich auf das Konto seiner Mutter - allerdings war es zu spät, da wir schon gezahlt hatten.
Er wohnt mit seiner Mutter und deren Mann im eigenen Haus - da wird der Mietanteil wohl entfallen, oder?

Naja, wir werden mal abwarten, ob er uns über den Ausgang des Antrages informiert. Falls er ab August wieder keine Ausbildung beginnt, werden wir dann doch wohl oder übel zum Anwalt gehen müssen um nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag seine Freizeit zu finanzieren.

Danke nochmal an alle und schöne Feiertage!
Kathelchen

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#8
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Kathelchen,

Ich muss da leider ein kleinen Einspruch einlegen :

Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.

Volljährige haben nur Anspruch auf Unterhalt wenn es sich in der Ausbildung befindet (egal ob Lehre oder Studium).

Das ist bei dem Sohn im Moment ja nicht der Fall. Er ist volljährig und muss selber über die Runden kommen (jobben). Er ist ja (ich vermute) nicht irgendwie körperlich behindert, so dass es ihm nicht möglich ist zu arbeiten.

Meiner Ansicht nach, habt ihr im Moment keine Unterhaltspflicht (bis er eventuell eine Ausbildung findet).Er wird ja wohl nicht freiwillig auf Unterhalt verzichten, also bleibt nur die Abänderungsklage. Leider

Frohe Ostern, dora

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