Mein Sohn hat sich mal nach langen mal gemeldet. Und mir gesagt das er beim Anwalt war und ich per schreiben bescheid bekomm was ich jetzt zahlen müsste... das ist jetzt 3 wochen her. Und er möchte dieses Jahr mit dem studieren anfangen... was soll ich jetzt tun hab kein Brief bekommen wo drin steht was ich ihm jetzt bezahlen soll. Hab ihn auch geschrieben er soll sich bei mir melden und hat es bis heute nicht gemacht. ( Verhältnis ist nicht gerade das beste wir wohnen in zwei verschiedenen Bundesländern)
Einfach nichts mehr bezahlen und abwarten bis er sich meldet?
-- Editiert von User am 18. August 2022 14:12
Sohn möchte studieren
Das kommt darauf an, was du möchtest und ob ein Unterhaltstitel existiert.
Einfach warten bis der Brief vom Anwalt kommt, der nicht nur den Sohn als Mandanten hat, sondern einige mehr, Fristsachen etc. die Vorrang haben.
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Dann warte doch bitte ab, was per Schreiben dann kommt.Zitat :Und mir gesagt das er beim Anwalt war und ich per schreiben bescheid bekomm was ich jetzt zahlen müsste.
Vorher weiß man gar nix. Wenn du das Schreiben hast, kannst du gern hier wieder nachfragen.
Ja, das ist bestimmt möglich, aber ob du für ihn etwas zahlen musst, weiß man trotzdem nicht.Zitat :Und er möchte dieses Jahr mit dem studieren anfangen
3 Wochen ist nicht lange.
Wie alt ist der Sohn überhaupt? Wenn er studieren will, muss er zunächst jedenfalls Bafög beantragen, welches vorrangig zum Unterhalt gewährt werden muss.
Erst ist 19 jahre
Es existieren kein unterhaltstitel beim Sohn seit die ältere Tochter aus gelernt ( Ausbildung fertig seit 4 J.) hat und da hätte es neu berechnet werden müssen.. Hab nach Düsseldorf Tabelle weiter gezahlt für mein sohn
-- Editiert von User am 18. August 2022 17:19
Fordern Sie die Einkommensunterlagen der Mutter und eine Immatrikulationsbescheinigung. Danach können Sie eine Neuberechnung des Unterhalts deurchführen. Dabei kann Ihnen ein Anwalt helfen, wenn Sie es genau wissen wollen. Grundsätzlich kann auch während des Studiums Unterhalt verlangt werden. Vermutlich ändert sich aber wegen der Studienaufnahme nichts an der Höhe des Unterhalts. Wohnt der Sohn dann zukünftig noch zu Hause oder in eigener Wohnung?
Wie viel Nettoeinkommen haben Sie? Wie viel Unterhalt zahlen sie im Moment? Und an wen alles?
Was hat das mit dem TE zu tun?Zitat :Wenn er studieren will, muss er zunächst jedenfalls Bafög beantragen,
Wenn der Sohn studieren will, sollte er einen Studienplatz haben und der TE sollte warten, was das Schreiben dann sagt.
Warum sollte der TE dem Sohn erklären, was dieser zu tun hätte?
Zitat :Was hat das mit dem TE zu tun?
Wenn der Sohn studieren will, sollte er einen Studienplatz haben und der TE sollte warten, was das Schreiben dann sagt.
Warum sollte der TE dem Sohn erklären, was dieser zu tun hätte?
Lesen und verstehen...
Ich habe nicht gesagt, was er zu tun hat, sondern darauf hingewiesen, damit er es schon einmal weiß.
Ist jedenfalls keine falsche Aussage. Und hat sehr wohl mit dem Thema zu tun.
Jetzt erstmal abwarten was von Kind kommt und dann wird verbindlich erstmal von Seiten des TE gefordert.
Der Sohn fragt nicht.Zitat :damit er es schon einmal weiß.
Das gilt doch offensichtlich für den Sohn. Wenn der Unterhalt will, soll er zuerst Bafög beantragen.Zitat :Wenn er studieren will, muss er zunächst jedenfalls Bafög beantragen,
Eben. Oder vom Anwalt des Sohnes.Zitat :Jetzt erstmal abwarten was von Kind kommt
Das ist zu empfehlen.Zitat :dann wird verbindlich erstmal von Seiten des TE gefordert.
Abwarten war die beste Empfehlung. Für den TE.
Geschriebenes wird von vielen oft falsch verstanden. Stimmts?
Zitat :Geschriebenes wird von vielen oft falsch verstanden. Stimmts?
Von dir sowieso wie man weiß.
Du fragst es hier auch so kompliziert, dass man meinen könnte, Du hältst den TE für dumm.
Übrigens wenn ich sage vom Sohn kommt was dann kommt es auch vom Sohn wenn der Anwalt schreibt. Er spricht schließlich für ihn.
-- Editiert von User am 18. August 2022 16:49
Find ich gar nicht. Du hast nur meine 2 Fragen in #8 nicht verstanden.Zitat :Du fragst es hier auch so kompliziert,
Lies mal, was ich in #3 geschrieben hatte, ohne jede Frage
Ich halte den TE absolut nicht für dumm. Was soll das?
Abwarten, bis was zum Lesen kommt, ist in diesem Falle jedem zu empfehlen.
Also der verdienst ist bei ca. 2000€ Netto (ist nicht jeden Monat gleich) ...
Er hat sich bei 2 uni gemeldet mehr weiß ich nicht ob er jetzt ein platz hat oder nicht. keine ahnung!
Er spricht so gut wie gar nicht mehr mit mir...
Meine Lebensgefährtin regtsich schon auf das er sich nicht mal melden kann von alleine.
Papa, ich hab das und das vor ( nachdem Abi)
Der ist so abweisend gegen über mir
Er ( Sohn) ist mir doch verpflichtet zu sagen was er nach der Schule machen will oder nicht?
Nein. Mit 19 ist er nicht verpflichtet. Er ist volljährig.Zitat :Er ( Sohn) ist mir doch verpflichtet zu sagen was er nach der Schule machen will oder nicht?
ABER: Wenn er Geld von dir will (Unterhalt wegen eines Studiums), dann sollte er dir sagen, was er benötigt.
Da ihr nicht miteinander redet, ist er gleich zum Anwalt gerannt. Das darf er.
Bitte abwarten, was im Schreiben steht.
Dann hier wieder fragen.
Warten wir ab. Der Anwalt wird wissen, dass er auch gleich die Belege von der Mutter einreichen sollte.
Ich habe persönlich immer nur noch Zweifel. Mache das gerade selber durch...
Zitat :Einfach nichts mehr bezahlen
Wenn die bisherige Basis der Zahlungen freiwillig war, würde ich mir das Geld erst mal sparen. Und abwarten was dann im Schreiben steht.
Dem schließe ich mich an. Der Grund dafür, dass hier kein Schreiben vorliegt, könnte (!) nämlich auch darin bestehen, dass der Anwalt seinem Mandanten gesagt hat: "Mehr Unterhalt als jetzt wird es nicht. Ich empfehle gar nichts zu veranlassen, bis der Vater seine Zahlung von sich aus verändert oder seinerseits etwas vorträgt."Zitat :Wenn die bisherige Basis der Zahlungen freiwillig war, würde ich mir das Geld erst mal sparen. Und abwarten was dann im Schreiben steht.
Das wäre ein völlig übliches Vorgehen im Zivilrecht. Es können immer beide Seiten aktiv werden, so auch der Vater, denn er ist derjenige, der ein viel größeres Interesse an der Klärung haben sollte, als der Sohn. Allein schon hinsichtlich der Bedarfsprüfung (Einkommen Mutter) und der Bedürftigkeitsprüfung (siehe Beitrag Toxic). Welches Interesse sollte der Sohn haben, wenn der Unterhalt monatlich ankommt.
Zitat :abwarten bis er sich meldet?
Nutze die Zeit und beschäftige dich etwas mit dem Unterhaltsrecht. "Pflichtlektüre" sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.
https://dfgt.de/index.php?tid=15
Ich denke, die Vorgehensweise ist etwa so:
Wenn der Sohn studiert, hat er einen gewissen Unterhaltsanspruch.
Dieser ist unterschiedlich, je nachdem, ob er noch zuhause oder alleine wohnt.
Falls er alleine wohnt, sind das z.Z. 860 €.
Zunächst muss der Sohn Bafög beantragen.
Nehmen wir an, er bekommt 300 € Bafög bewilligt.
Diesen Betrag und das Kindergeld zieht man von den 860 € ab.
Es verbleiben in diesem Beispiel dann 860 - 300 - 219 = 341 €
Dieser Betrag muss durch Unterhalt der Eltern aufgebracht werden und zwar anteilig nach ihrem bereinigten Nettogehalt. Dazu muss der Sohn von beiden Elternteilen die Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate anfordern und jeweils dem anderen Elternteil zur Verfügung stellen. So kann dann jeder seinen Anteil an den 341 € ausrechnen.
Du musst also deinen Sohn auffordern dir
1. seinen Bafögbescheid und
2. die Einkommensunterlagen der Mutter
zuzusenden.
Erst wenn du diese beiden Unterlagen hast, kannst und musst du Unterhalt zahlen.
Das kannst du ihm auch so mitteilen.
-- Editiert von User am 19. August 2022 09:40
-- Editiert von User am 19. August 2022 09:41
Kurzum:
Der Fragesteller zahlt derzeit sehr wahrscheinlich zu viel. (Ab dem 18. Geburtstag sinkt der Unterhalt wegen der vollen Kindergeldanrechnung. Mit Schulabschluss fällt die Privilegierung weg, das wird den Unterhalt weiter reduzieren.)
Wenn der Sohn derzeit mehr Unterhalt bekommt, als ihm zusteht, ist es kein Wunder, dass der Sohn wortkarg ist und der Anwalt kein Schreiben verschickt.
So schreiben ist von mein Sohn sein Anwalt gekommen... jetzt möchte er von mir wissen: mein Einkommen in netto ( kontoauszüge), was für ein Vermögen ich hab in Wertpapiere, Kapitalvermögen, lohnsteuerbescheinigung der letzten 3 jahre usw. Er will jetzt raus bekommen ob ich die letzten 3 Jahre zu wenig bezahlt hab, was natürlich meine Exfrau behauptet hat schon immer. muss ich das jetzt alles vorlegen, wen ich das hab ??
Bist du selbstständig? Dann könnte das mit den drei Jahren hinhauen. Aber rückwirkend wirst du wohl nichts zahlen müssen, dann hätte man es fordern sollen. Zumal alle zwei Jahre Anspruch auf Nachweise besteht.
Aber ist nicht 100%ig sicher, bin Laie.
Ansonsten reichst du die der letzten 12 Monate ein und forderst auch die Auskünfte der Mutter an, da sie diese Auskunft auch geben muss.
Kindergeld und Bafög wird auch eingerechnet.
Nein bin nicht selbstständig, bin Angestellter in einer Firma. Ist es relevant wieviel Geld ich auf dem Konto hab?? Wird da auch nach geschaut?
-- Editiert von User am 4. September 2022 05:48
Zitat:Ist es relevant wieviel Geld ich auf dem Konto hab?? Wird da auch nach geschaut?
So lange man den Unterhalt aus dem Einkommen bezahlen kann: nein
Vermögen ist erst relevant, wenn man den aufgrund des Einkommens den Mindestunterhalt unterschreitet (es soll ja Leute geben, die kein Einkommen haben, sondern vom vorhandenen Millionen-Vermögen leben). Einnahmen aus dem Vermögen (Zinsen, Dividenden ...) sind natürlich auch unterhaltsrelevant - aber diese Einnahmen sind ja schon aus dem Steuerbescheid ersichtlich (sollten sie jedenfalls).
Sicherheitshalber frage ich doch noch mal nach. Es besteht tatsächlich kein Titel aus Zeiten der Minderjährigkeit des Sohnes? In einem solchen Fall wäre die Vorgehensweise nämlich weitgehend anders.
Die unterhaltsrechtliche Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse würde ich erst erteilen, wenn der Sohn nachweist, dass er dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist. Heißt, er hat zunächst einmal die Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Durch diese Vorgehensweise gewöhnt er sich auch gleich an seine Pflichten, nämlich zukünftig regelmäßig Leistungsnachweise vorzulegen.
Als Arbeitnehmer hat der Vater dann gesetzlich Auskunft zu erteilen, über die vergangenen 12 Monate, also sind auf Verlangen auch die letzten 12 Verdienstbescheinigungen und der in dem Zeitraum ergangene Steuerbescheid vorzulegen. Über die Höhe des Vermögens ist keine Auskunft notwendig (also keine Kontoauszüge), sondern nur über die Erträge wie z.B. Zinsen etc. Auch ein Wohnvorteil ist ggfs. anzugeben. Nur im Ausnahmefall beträgt der Auskunftszeitraum - wie bei Selbständigen - 3 Jahre, z.B. bei sehr stark schwankendem Einkommen.
Da ab Volljährigkeit beide Elternteile für den Unterhalt haften, fordert der Anwalt die Mutter ebenfalls zur Auskunft auf. Sobald er alle Auskünfte vorliegen hat, kann er die Unterhaltsberechnung vornehmen und fordert zur Zahlung des Haftungsanteils auf. Das nennt man Inverzugsetzung. Die Durchsetzung der Forderung ist jedoch nur möglich, wenn die Auskünfte des jeweils anderen Elternteils vollständig beigefügt sind. Bis dahin braucht man keinen Unterhalt zu zahlen. Schließlich möchte man die Höhe der Unterhaltsforderung überprüfen. Man muss also die Mutter nicht noch zusätzlich zur Auskunft auffordern.
BAFöG ist vom Sohn zu beantragen und wird - wie das Kindergeld - voll auf den Bedarf angerechnet..
Und ja, der Sohn muss auf Verlangen natürlich auch Auskunft erteilen. Er muss dabei sein Vermögen vollständig offenbaren!
Nein, es liegt für den Sohn kein Titel vor... Es hätte damals neu berechnet werden müssen wo die Tochter fertig war mit der Lehre.. Hat sie nicht getan, also hab ich von mir aus nach der Düsseldorf Tabelle weiter gezahlt... Jetzt stand in schreiben noch das er eine Berufsausbildung macht und nicht Studiert... Das hab ich nicht gewusst, mit der Lehrstelle..
-- Editiert von User am 4. September 2022 14:30
Zitat :Jetzt stand in schreiben noch das er eine Berufsausbildung macht und nicht Studiert... Das hab ich nicht gewusst, mit der Lehrstelle..
Und das ist dir gestern beim Lesen nicht sofort aufgefallen?
Statt Immatrikulationsbescheinigung muss der Sohn nun halt den Ausbildungsvertrag vorlegen. Vorher würde ich keine Auskünfte erteilen.
Die Ausbildungsvergütung wird abzgl. ausbildungsbedingtem Aufwand (lt. Düsseldorfer Tabelle 100,00 Euro) voll auf seinen Bedarf angerechnet.
Hab vergessen es mit hin zuschreiben, das er das mit hin geschrieben hat... Hab aber wirklich nichts davon gewusst mit der Berufsausbildung
Und dennoch auch die Unterlagen der Mutter einfordern.
Zitat :Wenn die bisherige Basis der Zahlungen freiwillig war
Unterhaltszahlungen von Vater und Mutter für ihr Kind sind nicht freiwillig, das Kind hat einen Anspruch darauf. Auch das erwachsene Kind, wenn es Anspruch auf Ausbildungsunterhalt hat.
Der 19jährige Sohn möchte eine Ausbildung machen (hier: Studium). Die müssen die Eltern bezahlen, unabhängig vom Sorgerecht oder Kontakten zum Kind, je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Auch wenn der Sohn bei der Mutter wohnt und keinen Kontakt zum Vater hat, befreit den das nicht von der grundsätzlichen Pflicht, die Ausbildung des Sohnes und dessen Lebensunterhalt während der Ausbildung zu finanzieren.
Die Reihenfolge ist auch nicht: erst Bafög beantragen und dann ggf. von den Eltern Geld verlangen, sondern umgekehrt erst den Ausbildungsunterhalt von den Eltern verlangen, und dann, wenn die wirtschaftlich nicht leistungsfähig genug sind, Bafög beantragen.
Ein Bafög-Antrag ohne beibefügte Einkommensnachweise der Unterhaltspflichtigen (hier: Vater und Mutter) wird auch gar nicht weiter bearbeitet.
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