Sohn schwerbehindert+Pflegefall der Mutter

22. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Willy-Boy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn schwerbehindert+Pflegefall der Mutter

Hallo 123User!

Folgender Fall:
Ein Witwe hat ein Einfamilienhaus und zwei Kinder. Der Sohn ist 50%-schwerbehindert und hat bisher kaum arbeiten können. Bei der Mutter ist Demenz diagnostiziert worden und sie wird wohl in gut 1-2 Jahren zum Pflegefall werden. Nun will sie natürlich das Haus für den schwerbehinderten Sohn erhalten und fragt sich nun wie?!

Wir haben uns nun folgende Konstellation ausgedacht:
Mutter richtet für den Sohn ein lebenslanges Wohnrecht für die Hälfte des Hauses ein. Danach verkauft sie das Haus mitsamt des Wohnrechtes an die Tochter zu einem geringeren Preis als den Verkehrswert des Hauses (Verkehrswert-Wohnrecht=Verkaufspreis).

Ist somit das Vermögen für den Sohn geschützt oder kann das Sozialamt alles wieder rückgängig machen, um mit dem Haus die Pflegekosten der Mutter zu decken?

Falls ja, was gibt es sonst noch für eine Möglichkeit das komplette Haus für den behinderten Sohn zu schützen?

Vielen Dank für Eure Meinungen :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Birke99
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 7x hilfreich)

Auch die geänderte Formulierung ändert nichts an der Sachlage ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Isabelle Mayer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich denke, daß die Mitarbeiter des Sozialamtes ein Wertgutachten erstellen lassen, wenn der Verkaufswert ein allzu geringer ist.
In der Regel ist es so, daß das Eigentum für die Pflegekosten einzusetzen ist. Der geschützte Rahmen des Eigenbedarfs gilt m. E. nur für Ehepartner.
Ein halbes Jahr zahlt das Sozialamt darlehensweise die Pflegekosten. Sollte das Haus bis dahin nicht verkauft werden, wird es zwangsversteigert.
Das Haus hätte schon vor 10 Jahren auf die Kinder übertragen werden müssen. Eventl. wird auch das Einkommen der Kinder überprüft - allerdings ist der Selbstbehalt recht hoch.
Gruß von Isabelle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Willy-Boy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer Eure Kommentare!

Frohe Weihnachten:)

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