Hallo 123User!
Folgender Fall:
Ein Witwe hat ein Einfamilienhaus und zwei Kinder. Der Sohn ist 50%-schwerbehindert und hat bisher kaum arbeiten können. Bei der Mutter ist Demenz diagnostiziert worden und sie wird wohl in gut 1-2 Jahren zum Pflegefall werden. Nun will sie natürlich das Haus für den schwerbehinderten Sohn erhalten und fragt sich nun wie?!
Wir haben uns nun folgende Konstellation ausgedacht:
Mutter richtet für den Sohn ein lebenslanges Wohnrecht für die Hälfte des Hauses ein. Danach verkauft sie das Haus mitsamt des Wohnrechtes an die Tochter zu einem geringeren Preis als den Verkehrswert des Hauses (Verkehrswert-Wohnrecht=Verkaufspreis).
Ist somit das Vermögen für den Sohn geschützt oder kann das Sozialamt alles wieder rückgängig machen, um mit dem Haus die Pflegekosten der Mutter zu decken?
Falls ja, was gibt es sonst noch für eine Möglichkeit das komplette Haus für den behinderten Sohn zu schützen?
Vielen Dank für Eure Meinungen
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Sohn schwerbehindert+Pflegefall der Mutter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Auch die geänderte Formulierung ändert nichts an der Sachlage ...
--- editiert vom Admin
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Hallo!
Ich denke, daß die Mitarbeiter des Sozialamtes ein Wertgutachten erstellen lassen, wenn der Verkaufswert ein allzu geringer ist.
In der Regel ist es so, daß das Eigentum für die Pflegekosten einzusetzen ist. Der geschützte Rahmen des Eigenbedarfs gilt m. E. nur für Ehepartner.
Ein halbes Jahr zahlt das Sozialamt darlehensweise die Pflegekosten. Sollte das Haus bis dahin nicht verkauft werden, wird es zwangsversteigert.
Das Haus hätte schon vor 10 Jahren auf die Kinder übertragen werden müssen. Eventl. wird auch das Einkommen der Kinder überprüft - allerdings ist der Selbstbehalt recht hoch.
Gruß von Isabelle
Danke fuer Eure Kommentare!
Frohe Weihnachten:)
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