Sohn will bei Vater bleiben

12. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
care68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn will bei Vater bleiben

Hallo zusammen, ein akutes Problem. Der Sohn meines Verlobten will keinesfalls mehr nach Hause. Was passiert wenn er Sonntag nicht zur Mutter zurückkehrt ? Entfernung 200 km. Darf der Vater sein Kind von heute auf morgen bei sich behalten. Keine Ferien mehr. Geteiltes Sorgerecht. Ein echter Notfall !!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zu wenig Informationen.
Wie alt ist der Sohn?
Gibt es eine Umgangvereinbarung?
Welche Gründe gibt das Kind an?
Evtl Misshandlung? Oder einfach nur Kindeswillen?
Was sagt die KM?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

wenn das Kind von der Mutter nicht misshandelt wird - was ich hoffe-, dann geht das so von heut auf morgen nicht.
Allein schon, weil zumindest eine neue Schule gefunden werden muss.
Warum will der Junge denn bei Euch bleiben? Wie alt ist er?
Evtl. hat er falsche Vorstellungen vom Leben bei Euch. In den Ferien und am Wochenende ist das Leben für fast alle Menschen schöner. Im Schulalltag mit Regeln, Verboten etc. fänd er das Leben bei Euch evtl. recht schnell ähnlich blöd wie bei der Mutter.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
care68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erstmal danke für die Antworten.
Er fährt heute erstmal nach Hause.
Er ist zuhause der älteste, 15 Jahre alt.
Hat noch vier jüngere Geschwister. Die kleinsten sind aus der neuen Beziehung der Mutter. Er kommt zum einem nicht gut mit dem Stiefvater klar.
Zudem muss er sich sein Zimmer mit einem 7 und 3jährigem teilen.
Keine Freiheiten, Freunde mit nach Hause bringen verboten. Treffen auch nur selten erlaubt. Hobby Fussball nicht möglich angeblich zu teuer. Obwohl Mutter und Lebensgefährte Hartz 4 Empfänger sind. Solche Kosten werden doch übernommen.
Sein leiblicher Vater geht arbeiten und würde ihn sofort zum Fussball bringen.
Ist selber passionierter Fussballer.
Der Junge hat zwar ein Handy, darf es max 1 Stunde am Tag benutzen. Dann wird kontrolliert. Darf dem Vater nicht schreiben oder anrufen, läuft alles über die Mutter. Er ist einfach kreuzunglücklich. Es gibt auch eine ältere Schwester, 20 Jahre alt. Sie lebt ebenfalls beim Vater aus guten Gründen.
Gemeinsames Sorgerecht, übliches Umgangsrecht, jedes 2. Wochenende und Ferien.
Misshandlung körperlich eher nicht.
Aber die ein oder andere Ohrfeige gab es schon. Schwierig für ihn ist auch die Tatsache, daß der "Stiefvater " kaum über 20 Jahre alt ist. Den ganzen Tag wohl nur Playstation spielt. Der Junge schafft es nicht Respekt entgegen zu bringen. Deshalb bekommt er regelmäßig Ärger. Hat sich schon seinen Lehrern anvertraut. Sein Vater kümmert sich ab morgen um alles. Kann sich kurzfristig Urlaub nehmen.
Mein Verlobter und ich haben noch getrennte Wohnungen. Ich selbst bin alleinerziehende Mutter von zwei Söhnen 17 und 15 Jahre alt. Kann kaum fassen wie man mit einem Teenager umgeht.
Beim Vater bekommt er ein eigenes Zimmer. Und wir hier sehen uns bereits zwecks Haus um.

-- Editiert von care68 am 13.09.2020 15:10

-- Editiert von care68 am 13.09.2020 15:15

-- Editiert von care68 am 13.09.2020 15:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das ist ein Fall, in welchem man sich erst einmal Beratung holen sollte. Jugendamt einschalten, eventuell andere Familienrechtsstellen, es gibt da ja eine ganze Menge. Dann könnte man die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater beim Familiengericht beantragen. Aber bitte nicht mit dem Handyverbot begründen. Da Grenzen zu setzen, das ist doch äußerst vernünftig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
care68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Handy einzugrenzen ist sicher nicht das verkehrteste. Schwierig nur wenn man dadurch zum Außenseiter wird.
In der Schule meines 15jährigen sind Handys sogar schon in den Pausen erlaubt. Gehört mittlerweile nunmal zum Leben dazu.
Und muss eine Mutter zwingend notwendigerweise beim telefonieren zuhören? Wenn es doch angeblich nichts zu verheimlichen gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Verfranst Euch nicht in Unwesentlichkeiten. Beratung einholen, das ist ganz wichtig, gegebenenfalls klagen, der Weg ist doch aufgewiesen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Der Vater ist sorgeberechtigt. Er hat also gleichwertige Rechte um über alle wichtigen Belange des Kindes mit zu entscheiden, auch über den Wohnort. Der erste Schritt ist hier deshalb seine Wünsche der Mutter vorzutragen und zu schauen wie diese reagiert. Am besten schriftlich, gut begründet und mit der Bitte um kurzfristige Rückmeldung. Denn ohne ihre Einwilligung kommt man beim Planen zunächst nicht vorwärts. Vielleicht hat sie aber nach Erklärung der Situation durch den Sohn und den Vater auch gar nichts dagegen.

Erst wenn keine Einigkeit erzielt werden kann, benötigt man ggf. professionelle Unterstützung.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.695 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen