Sohnemann will studieren

10. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Paps
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)
Sohnemann will studieren

Hallo,
ich hötte mal ein paar Fragen zum Unterhalt wegen Studium.
Die Suche um Forum hat mich nicht wirklich weitergebracht.
Kurze Vorgeschichte, Junior 19 Jahre alt, bis zu seinem 18. keinen Kontakt. Nach seinem 18. Geburtstag wollte er in Kontakt bleiben und wir ein freundschaftliches Verhältniss aufbauen. Ich habe ihm als Tür und Tor geöffnet. Bis er mir, kurz vor seinem 19. Geburtstag offerierte, losen Kontakt ja, mehr nicht. Er hat eine Familie und braucht keine neue. Ok, muß man akzeptieren. So nun zum Problem. Er hat 2004 Abi gemacht und ist nach der letzten Prüfung direkt zum Bund. Unterhalt habe ich gezahlt bis 06/04, während des Bundes nicht mehr. Seit 1.4. ist er wieder daheim und hat keinen Unterhalt gefordert. Jetzt hat er mir offeriert, das er ab Sebtember studiert und das Studium mindestens 5 Jahre dauert. Weiterhin hat er mir ein Formular geschickt, was ich ausfüllen soll, damit er Bafög bekommt. Auch ok. Das Studium beginnt im September. Jetzt fordert er ab August Unterhalt, Konodaten wurden gleich mitgeschickt. Muß ich jetzt im August schon zahlen oder erst ab Studienbegin? Wie ist das mit dem Unterhalt beim Studium? Er studiert in Freiberg (Osten) und wohnt ab da nicht mehr zu Hause. Wenn ich richtig informiert bin, hat er Anspruch auf 550 Euro, davon wird das Kindergeld abgezogen und, soweit gewährt, Bafög. Über den Rest muß ich mich mit der Mutter einigen oder? Wie ist das mit seinem Vermögen, ist das eigentlich nachweisbar? Irgendwo hat er schon Geld, aber wo?!? Wenn der bafög Antrag durch ist und gwährt, wird der Unterhalt erst dann berechnet oder wie läuft das?
Zu meiner Familiensituation, ich bin wieder verheiratet und habe 2 Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren, meine Frau ist daheim un kümmert sich um die Kinder, hat also kein Einkommen. Ich habe ca. 2000 Euro Netto. Wäre nett wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

Paps

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Paps
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Infos,
also Titel existiert keiner, der bisherige Betrag war eine Einigung zwischen der Mutter und mir. Das ich bei der Ausbildung mitfinanzieren muß, ist mir schon klar, aber auf welcher Basis? Und was ist mit dem August. Eine Übergangszeit zwischen Abi und Studium kenne ich, aber er war direkt nach dem Abi beim Bund und ist jetzt schon 5 Monate zu Hause und hat nix gefordert. Jetzt will er plötzlich Kohle, obwohl das Studium noch gar nicht begonnen hat.

Paps

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Zur Zahlung von Unterhalt wird nicht viel übrig bleiben:

Das Nettoeinkommen (2000) kann vor Berechnung um berufsbedingte Aufwendungen iHv 5% gekürzt werden, also 100€. Somit sind noch 1.900€ zu verteilen.
Wie bereits ausgeführt ist der 19jährige kein privilegiertes Kind mehr (da volljährig und nicht in der allgemeinen Schulausbildung). Die anderen beiden kleinen Kinder aber schon. Deshalb ist deren Unterhalt vorab zu zahlen. Pro Kind (bis 6 J.) sind dies ungefähr 200 € pro Kind. Da waren es nur noch 1.500€.
Der Selbstbehalt des Vaters gegenüber nicht privilegierten Kindern liegt bei 1.100€. Somit waren es nur noch 400€.

Diese 400€ sind auf Ehefrau und den 19jährigen zu verteilen, da beide gleichrangig unterhaltsberechtigt sein müßten (korrigiert mich, falls ich falsch liege)
Der monatliche Eigenbedarf der Ehefrau (die mit dem Unterhaltspflichtigen in einem gemeinsamen Haushalt lebt) beträgt gegenüber nicht privilegierten Kindern 800€.
Der Sohn hat einen Eigenbedarf von 640€ (nicht 550, weiß nicht wo du das her hast). Dieser Bedarf des Sohnes wird zum Teil durchs Kindergeld und durch BaföG gedeckt werden. Außerdem wird auch noch die Mutter mit in die Pflicht genommen (kommt auf das Einkommen an).
Mal angenommen der auf dich entfallene Fehlbetrag liegt bei 200€. Dann müßte gemäß Mangelfallberechnung von den 400€ deine Frau 320€ (800x400/1000)erhalten, dein Sohn nur 80€ (200x400/1000).
Ich persönlich glaube aber nicht, dass der auf dich entfallende Fehlbetrag bei 200€ liegt, sondern eher viel drunter. Bei der BaföG-Berechnung wird deine Familienkonstellation mit berücksichtigt. Wenn die Mutter ebenfalls nicht viel verdient, müßte der Sohn also volles BaföG bekommen. Sollte die Mutter viel verdienen, dann ist sie für den Fehlbetrag verantwortlich.

Und für August würde ich die Zahlung je erst recht ablehnen. Erstens kann man sich in 5 Monaten etwas suchen und zweitens ist für solche Sachen das Entlassungsgeld vom Bund vorgesehen.

Fazit: Erst mal die BaföG-Anträge stellen und die Berechnung abwarten. Ich sehe dich momentan noch nicht in der Pflicht überhaupt etwas zahlen zu müssen. Durch Kindergeld und BaföG-Höchstbetrag könnte der Bedarf des Sohnes bereits gedeckt sein.
Fordern kann der Sohn erstmal viel, bekommen muss er es dann nicht unbedingt.

-- Editiert von peron30 am 10.08.2005 12:01:15

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#5
 Von 
Paps
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die ausführliche Darstellung, die 550 Euro habe ich mal irgendwo gelesen, da waren für Studierende und nicht zu Hause lebende Kinder 600 Euro(West) und 550(Euro Ost) angegeben. Wie hoch ist eigentlich der volle Bafög-Betrag?

Paps

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#6
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
peron, ich muss dich korrigieren:
Die neue Ehefrau ist nicht gleichrangig, sondern vorrangig berechtigt!

Die 550 EU, bzw. 555 EU ( glaub, die haben sich jetzt aber nach dem 01.07. auch etwas erhöht... ) gelten für die meisten ostdeutschen OLGs.

Also ich sehe hier auch nicht, dass noch etwas für den Junior übrigbleibt - allerdings würd ich mich nicht drauf verlassen.

Gruß

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