Soll ich so schnell wie möglich die Scheidung einreichen?

13. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anwaerter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Soll ich so schnell wie möglich die Scheidung einreichen?

Hallo zusammen,
ich habe da ein größeres Problem.
Ich lebe seit Januar 2006 getrennt von meiner Frau. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, stehe aber noch im Mietvertrag.
Wir haben einen Sohn der 27 Monate alt ist.
Meine Frau ist jetzt im 3 Monat schwanger. Nicht von mir, sondern von ihrem Ex-Freund.

Meine Frau geht Freiberuflich arbeiten und ist wie mein Sohn über mich Privat versichert.
Soll ich so schnell wie möglich die Scheidung einreichen?
Was muss der Ex-Freund bezahlen? Weil sie mit dem kleinen Kind ja nächstes Jahr nicht arbeiten kann.
Muss ich zusätzlich zum Unterhalt und Kindergeld dann auch noch ihre Krankenkasse bezahlen?
Muss derjenige der die Scheidung einreicht die Gerichtskosten alleine übernehmen?
Worauf muss ich achten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Du bist der Vater von dem Kind des Exfreundes, wenn innerhalb Eurer Ehe noch geboren.
Der Freund muß die Vaterschaft anerkennen.
Scheidung so schnell wie möglich von so einer.
Ja, zum Unterhalt mußt du noch für ihre Krankenversicherung aufkommen.
Die Scheidungskosten werden meines Wissens nach geteilt.
Das muß aber nochmals ein anderer beantworten, bei mir schon lange her.

Gruss
leinad

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#2
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

jeder zahlt den eigenen Anwalt. Mach am besten einen Pauschalpreis aus oder laß Dir die ausgehandelte Bemessungsgrundlage schriftlich vor Deiner Unterschrift bestätigen ;)

Die Versicherung für die Ex würd ich kündigen und auch keinen TU zahlen. Scheidung sofort einleiten.

:)

-- Editiert von armesocke am 13.10.2006 18:47:34

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Anwaerter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen dank für eure Antworten.
Wieviel kostet so eine Scheidung? Was kann man so als Pauschalpreis aushandeln?
Wo steht was über Bemessunsgrundlage?
Wann steht einem Gerichtskostenbeihilfe zu. Eigentlich verdiene ich nicht schlecht, aber ich bezagle auch eine Menge an meine Ex. Da bleibt nicht viel für mich übrig.

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