Sonderausgaben-Zahnspange

6. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anna1812
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Beginner
(82 Beiträge, 2x hilfreich)
Sonderausgaben-Zahnspange

Hallo zusammen,

mal wieder ich und die vielen Fragen bzw. es gibt immer neue Unklarheiten.

Die Exfrau meines Bruders hat nun wieder geheiratet, sie ist somit bei ihrem neuen Ehemann krankenversichert.
Wo ist dann das Kind versichert? Bei seiner Mutter also bei dem neuen Ehemann oder nach wie vor bei seinem Vater?

Nun ist es so, daß das Kind sehr schlechte Zähne hat, von mutters Seite wurde nie auf Zahnhygiene geachtet (die Frau hat seid ca.8 Jahren ein komplettes Gebiss und sie ist nun Anfang 40), wir haben deswegen immer das riesen Theater wenn er bei uns ist weil er sich nur mit wiederwillen die Zähne putzt.
Mein Bruder ist schon seid Jahren hinter ihr und ihm her, jedes Wochenende, wenn er das Kind zurück nach Hause gebracht hat, gab es deswegen Streit mit ihr.
Dem Kleinen erklärt er immer wieder das es wichtig ist und zeigt die Folgen auf ect.
Nun hat das Kind mit 10 Jahren Zahnstein und die Zähne sind sehr klein und stehen sehr weit auseinander (auch mit der Ernährung hat die Frau ein Problem, das Kind wird nur von Dosen und Fastfood ernährt), hat vor ca.zwie Jahren ersten Füllungen, in den bleibenden Zähnen bekommen.
Es ist abzusehen, das er eine Zahnspange braucht.
Letztens hatten wir das Thema Zähne mal wieder und der Junge erwähnte beiläufig, das seine Mutter gesagt hätte das es eh nicht so schlimm sein es gäbe ja schließlich Zahnärzte und dann bekommt er eben eine Spange und der Arzt soll das richten , der Papa muß das ja eh bezahlen, weil die Krankenkasse keine Spangen und verschiedene andere Behandlungen nicht zahlt.
Nun zur eigentlichen Frage, muß der Vater wirklich komplett dafür aufkommen?Ich habe mal gehört, das er einen Teil dazu tun muß bei allen Sonderausgaben (Kommunion ect.) aber diese Ausgaben wären ja zuvermeiden gewesen.
Kann man sich im Vorfeld absicher, schließlich ist er schon seid Jahren hinter ihr her und da das Kind bei seiner Mutter lebt hat er ja außerdem wa er tut keinen Einfluß, indem man ein Schreiben verfaßt, welches das alles besagt und mitteilt, daß man nicht haften wird?

Vielleicht hat jemand selber Erfahrung damit, kennt die rechtliche Seite oder sagt was dazu.

Danke und Gruß

Anna

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22 Antworten
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#1
 Von 
Keken
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Schüler
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Hallo,
zunächst einmal hat Zahnstein wenig mit der Zahnhygiene zu tun, sondern hauptsächlich mit dem Härtegrad des Wassers. Es gibt Kinder, die haben Zahnstein aber ein vollkommen intaktes Gebiss, keine Löcher etc. Aber bei Zahnstein muss natürlich ein häufiger Besuch beim Zahnarzt erfolgen, damit der Zahnstein regeläßig entfernt wird und zu keinden Schäden führt.
Leider wird der Vater aber zu einem Teil der Kosten beitragen müssen. Das zählt zu den Sonderausgaben. Problematisch wird es nur, wenn das Kind eine Zahnklammer hat und die Zähle weiterhin nicht pflegt. Dann kann der Kieferorthopäde die Behandlung unter dem Hinweis der mangelnden Zahnhygiene irgendwann einstellen. Voraussetzung für den Erfolg der Behandlung ist nun einmal, dass man die Zähne nach jedem Essen putzen sollte. Es ist für Kinder nicht einfach, aber Vorleben ist das a und o einer Erziehung.
Es gibt aber zu den Sonderausgaben zum KU interessante Urteile. Sieh einmal bei Google nach, es gibt Fälle, wo Sonderausgaben nicht geleistet werden müssen. Vielleicht ist das ja hier auch so ein Fall, wo es sich lohnen würde, diese Sonderausgaben abzulehnen.
Liebe Grüße
Keken

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#2
 Von 
guest123-1035
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Student
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#3
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guest123-1954
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Student
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#4
 Von 
Anna1812
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 2x hilfreich)

-Übrigens: der Sonderunterhalt ist von beiden Elternteilen quotiert nach ihrem Einkommen zu leisten.-

und da sie kein Einkommen hat,wird wohl mal wieder alles an ihm hängen bleiben :(

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#5
 Von 
guest123-1954
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Student
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#6
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guest123-1035
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#7
 Von 
guest123-1035
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Student
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#8
 Von 
guest123-1954
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#9
 Von 
guest123-977
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#10
 Von 
guest123-1035
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#11
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guest123-1954
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#12
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guest123-977
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Lehrling
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#13
 Von 
guest123-1035
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Student
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#14
 Von 
Anna1812
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag ;)

Also,da man mit den 20% in Vorkasse gehen muß (zahlt jede Krankenkasse 80% der Zahnspange),kann er doch theroretisch sagen,daß sie diese Leistung selber tragen soll,da sie es ist die beinflusst ob die Behandlung erfolgreich verläuft (damit die Erstattung erfolgt) und zum anderen das Geld ja dann erstattet wird, oder?
Was ist,wenn die Behandlung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann,dann werden die 20% ja auch nicht erstattet oder wird dann gar nichts bezahlt?
In diesem Falle läge es ja komplett in ihrer Verantwortung,bittet man ihn dann trotzdem zur Kasse?

Fragen über Fragen.......

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#15
 Von 
guest123-950
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#16
 Von 
kontorka
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Beginner
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vielleicht interessiert es euch, was bei meinem fall rausgekommen ist.

mein 11jähriger sohn hat nun seit einem halben jahr eine spange. die krankenkasse übernimmt gerundet 1.600 euro ( minus 20%, die ich wieder erstattet bekomme ). mein anteil dazu beträgt 2.500 euro !!!!! ich war deshalb bei zwei verschiedenen kieferorthopäden, da ich das nicht glauben konnte. laut dem zahnarzt und dem kieferorthopäden ist eine langjährige behandlung unausweichlich ( 3 zähne stecken kreuz und quer im gaumen oben, ausserdem viel zu wenig platz, 2 zähne mussten gezogen werden ) da ich derzeit arbeitslos bin habe ich mich an den kindsvater gewandt. nachdem er die letzten 11 jahre nichts von dem kind wollte, hatte ich dabei auch kein schlechtes gewissen. nach anwalt, gericht etc. steht nun fest, dass er die kosten von 2.500 euro, in raten, an mich zahlen muss. die anderen 20 % schiesse ich vor.

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#17
 Von 
Anna1812
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 2x hilfreich)

??????
Wie das?
Krankenkasse 80% bei Dir 1600 Euro -20% und Du sollst 2500 Euro zahlen?

Irgendwie kann ich nicht mehr rechnen.

Hilfe......

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#18
 Von 
guest123-950
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Praktikant
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#19
 Von 
kontorka
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

@ anna
von diesen 1600 euro, die mir die krankenkasse zahlt, muss ich 20% vorschiessen. der rest ist "privatvergnügen".

@Scaleo
die kieferorthopädin erklärte mir, wie die nächsten jahre abzulaufen haben: erst mal unten und oben jeweils eine herausnehmbare platte, die er an verschiedenen stellen 1-2x die woche nachdrehen muss, anschliessend wird er eine nachtspange bekommen, auf die er gleichzeitig von oben und unten draufbeissen muss und über dem kopf trägt. und zum guten schluss eine feste spange. laut ihrer aussage ( und der des anderen kieferorthopädens absolut notwendig ). als laie steht man schon ein wenig ratlos da und fragt sich, wie das sein kann, dass man soviel zuzahlen muss. natürlich bin ich dann froh, dass ich beim sehr gut verdienenden vater diese summe erhalte. ich habe seinem anwalt alle unterlagen von der krankenkasse und von den ärzten gegeben. zwei wochen später kam das o.k., dass man für die summe aufkommt. da er ansonsten stufe 11 zahlt, habe ich in der vergangenheit sonst nie etwas von ihm gewollt, noch werde ich in zukunft weiter dinge geltend machen.

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#20
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-1035
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Student
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#22
 Von 
kontorka
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo loddar,
die gesamtkosten belaufen sich auf über 4000 euro. was glaubst du nicht ? ich bin keine märchenerzählerin, wollte einfach kurz meine erfahrungen schildern ;) schau doch mal unter zahnklammern.de, da wirst du sehn, dass ich seit der gesundheitsreform nicht die einzigste bin, der es so geht. nicht umsonst hat der gegnerische anwalt nach durchsicht der unterlagen einer übernahme der kosten sofort zugestimmt. noch was: die erste ärztin wollte uns nur auf "privatrechnung" übernehmen, ansonsten hätten wir über ein jahr wartezeit gehabt, wie sie meinte "eine lange zeit, bei der viel verloren geht". mit privatrechnung hätte sie noch wilder abrechnen dürfen und ich wäre alleine haftbar gewesen !

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