Sonderbedarf - Was heißt denn planbare Ausgaben?

21. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Computermaus
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Frischling
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Sonderbedarf - Was heißt denn planbare Ausgaben?

Ich muss mal meinen Ärger bzgl. des Urteils vom BHG zum Thema Sonderbedarf loswerden. Dort heißt es, dass sich die Väter (oder eben auch unterhaltszahlende Mütter) nur noch in ganz wenigen Ausnahmen an den Kosten für Sonderbedarf beteiligen müssen. Wir sprechen hier auch von denen, die gerade mal den Mindestunterhalten zahlen. Das Urteil lautet:
"Der Bundesgerichtshof hat jetzt diesen Streit entschieden und festgelegt, dass nur noch ausnahmsweise der Sonderbedarf vom anderen Elternteil mitfinanziert werden muss."
Begründung: "Die meisten Sonderkosten sind planbar. Sonderzahlungen können also nach der neuesten BGH-Rechtsprechung dafür nicht verlangt werden."
Was bitte schön soll das denn?? Es geht hier nicht um die (im meisten Fall) Väter, die sich um ihre Kinder kümmern und auch zB sich mal an Geschenken beteiligen. Es geht mir um die Väter, die sich weder um ihre Kinder kümmern, noch einen Cent über dem Mindestunterhalt zusteuern, sei es in Form von Beteiligung an Schulbücher, Fahrrad etc. Was heißt denn bitteschön "planbare Ausgaben" in diesem Fall??? Für (in meinem Fall) Vater sollen die Kosten auf Jahre überschaubar bleiben, das Kind quasi ein "Ausrutscher" in seinem Leben sein, nachdem er schnell wieder auf den grünen Zweig kommt und so gut wie möglich verdrängen kann, dass er Verantwortung zu tragen hätte?? Und die Mutter??? Die soll sein Fehlverhalten auffangen, sich um das gemeinsame Kind kümmern, alles bezahlen? Was ist mit ihrer Zukunft? ZB mit ihrer Altervorsorge?? Alles planbar, logo aber WOVON bitteschön??? Die Mütter müssen Finanzen/Kind/Organisation abdecken und die Väter sollen in Ruhe gelassen werden?? Es geht nicht darum, dass der eine den anderen grenzenlos "ausnimmt" aber DAS finde ich nicht gerecht! Warum soll der Vater sich nicht an Kosten beteiligen, die "ausserordentlich" anfallen, zb Klassenfahren, Konfirmationsfeier (wenn er sie schon nicht mit ausrichten muss)??? Das Leben ist sauteuer und wird immer teurer. Meinen die Herren Richter, dass die Unterhaltspflichtigen das höchsten "kulanterweise" tun sollten?? Und was ist, wenn die Herren Väter das nicht tun? Dann eben nicht, oder was?? Mit 250 EUR sind die Väter dann schön raus, können weiter ihrer Tätigkeit in vollem Umfang nachgehen, ihr Alter absichern, in Urlaub fahren, sich Häuser kaufen (so wie meiner)... Und ich... Pech gehabt, oder?? Also ich finde dieses Urteil zu pauschal getroffen und einfach nur ungerecht!!!

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37 Antworten
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#1
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guest123-1954
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Student
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#2
 Von 
Computermaus
Status:
Frischling
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Das ich hier eine Diskussion auslöse, war das Ziel!! Meiner Ansicht nach ist es trotzdem unfair, dass über Sonderbedarf pauschal ein Urteil erlassen wurde. Wie schon geschrieben, ging es mir nicht darum, den Unterhaltspflichtigen unendlich zu melken!!! Und es geht auch nicht darum, jemanden Geld abzuknöpfen, das er nicht hat!!! Es geht mir um den Individualfall! Ich erziehe seit 11 Jahren meinte Tochter allein, die der Vater wollte und nach der Geburt hat er es sich halt mal anders überlegt...! Pech gehabt! Da wir nicht verheiratet waren, kommt er (als gutverdienender Single) meiner Ansicht nach mit 250 EUR gut davon. Zumindest kann er sich 2 Motorräder leisten, Urlaub und nun auch noch 1 Haus als Altersvorsorge. Er kümmert sich nicht um sein Kind (0 Kontakt), sprich alles bleibt an mir hängen. Ich kann nicht ganztägig arbeiten, habe aber genauso hohe Ausgaben + Sonderausgaben!! Und das finde ich moralisch mehr als bedenklich!!! Das ich hier Vätern auf den Schlips trete, die ihren Pflichten nachkommen, ist nicht gewollt. Es geht mir um die "schwarzen Schafe", die mit Hilfe dieses Pauschalurteils grinsend davonkommen!!

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#4
 Von 
hauptfrau-meri
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Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Computermaus, nun komm mal wieder runter von deinem Trip.

Du schreibst von deinem persönlichen Fall und pauschalisierst. Nun gut, das kann ich auch:

Mein Mann zahlt für seinen Sohn seit über 8 Jahren regelmäßig Unterhalt, dynamisch. Er hat allen Sonderbedarf ohne Murren und Urteile oder Beschlüße übernommen.
Was ist der Dank? Er wird ausgeschlossen aus dem Leben des Sohnes, darf an nichts teilnehmen, erhält null Informationen über Schule, oder Gesundheit.
Mutter und Sohn fahren 4mal im Jahr in Urlaub, wir nicht. Ich gönne es Ihnen und bin nicht neidisch. Lass sie leben, doch sollten Sie auch uns unser Leben lassen und sich nicht nur dann melden wenn die 2Jahresfrist um ist und der Unterhalt neuberechnet wird.Oder wenn eine tarifliche Gehaltserhöhung anstand, oder von Bekannten Gerüchte gestreut werden wir hätten uns was Neues zugelegt.

So wie die Väter mit ihrem Geld auskommen müssen, so sollen es bitte schön auch die Mütter.

Jetzt solltest du aufhören alles über einen Kamm zu scheren. Nicht alle Väter sind gleich und nicht alle Mütter sind abgezockt.

Ich bin froh über dieses Urteil, nicht wegen uns da bei uns bald die Volljährigkeit ansteht und wir den Sonderbedarf freiwillig gezahlt haben, aber für andere Zahlväter und ihre Zweitfamilien bin ich froh.

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#5
 Von 
Computermaus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Lieber Herr Geröllheimer... ich bin nicht neidisch auf den Vater meines Kindes. Ich gönne ihm jeden Cent, jedes Hobby und jede Freude von Herzen!!! Ehrlich! Was daran ist verwerflich, dass ich mir aufgrund meiner Situation auch Sorgen um meine Zukunft mache?? Hängt doch alles irgendwie ineinander, oder? Wer bezahlt die Zahnspange für die Tochter (2500 EUR)?? Wovon soll man sowas ansparen?? Mir geht es um das gemeinsame Kind und die Verantwortung, die daran hängt. Von mir aus könnte er seine Tochter gerne immer sehen, wenn er es denn nur umsetzen würde. Wie kann man die Kostenrechnung nach einer Trennung von dem Status verheiratet, nicht verheiratet abhängig machen?? Ist so, ist mir klar aber ist doch Quark! Kindesunterhalt... 250 EUR... für das Kind! Stimmt, vermutlich sehe ich die Diskrepanz in der Tat auch darin, dass ich meine finaziellen Lücken nicht bezahlt bekomme. Muss ich mich abfinden, muss ich aber nicht gut finden. Dafür habe ich das Kind:-) Im Normalfall deckt sich die monatl. Unterhaltszahlung auch mit dem, was ein Kind kostet, pi mal Daumen. Mal mehr, mal weniger. Also rein rechnerisch machen Vater und Mutter halbe/halbe. Aber Sonderbeträge (Zahnspange, Klassenfahrten), sprich ausserordentliche Beträge sollte auch geteilt werden... finde ich, finden aber offenbar viele anderen nicht. Deswegen offensichtlich die vielen verschiedenen Urteile der OLGs, die waren individuell, so individuell, wie das Leben nunmal ist. Wovon soll eine teilzeitbeschäftige Mutter das alles finanzieren???? Am Ende des Monats stehe ich bei 0,00 EUR. Sicher, hat nicht jeder Cent direkt mit dem Kind zu tun aber bei genauer Betrachtung... vielleicht doch, oder?? Es kommt immer auf die Perspektive an, aus der man die Dinge betrachtet, oder??

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#6
 Von 
guest123-950
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Praktikant
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#7
 Von 
guest123-712
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 96x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-950
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Praktikant
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#9
 Von 
Sissi1967
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also ich kann Computermaus verstehen.

Bei der Zahnspange dachte ich auch erst, dass zahlt doch die Kasse, aber bei meinem Kind war es auch so , dass 200 Euro für einen Retainer (?) aus meiner Tasche gezahlt werden muss. Ich hatte bei der Krankenkasse nachgefragt, diese Zahlung übernimmt sie nicht.
Bei einer Arbeitskollegen ist es so , dass sie selbst 2100 euro für die Kieferorthopädische Behandlung zahlen muss. Da sind Messungen des Kiefers bei jedem 2. BEsuch enthalten, die irgendwo für eichtig sind. Will auch nicht abschweifen, nur sagen , dass im Einzelfall auch eine solche Behandlung nicht komplett übernommen wird.
Hinzu kommt, das man die 20 % Selbstkosten erstmal zahlen muss und nur nach Erfolgreicher Behandlung von der Krankenkasse zurück ertattet wird.

Sonderausgaben....

Mein Kind bekam die Diagnose Grüner Star. Plötzlich mussten HRT Untersuchungen gemacht werden die jedes mal 80 Euro kosteten. Plötzlich musste ich die zahlen, warum davon nicht hälftig der Vater?

Ja, Klassenreisen sind vorhersehbar, aber mal Hand aufs Herz wovon soll man als Alleinerziehende (Ohne Partner, welcher sonst noch etwas dazu beisteuern könnte) und Teilzeitbeschäftig sparen?

Yvonne

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#10
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Yvonne,

ich nehme mal folgenden Fall.

Paar, unverheiratet, er Bäcker, verdient 1200€ netto.
Sie nix....Erziehungsgeld wird wegen der Millionärseinnahmen des Dads hälftig gekürzt (auf 147€), Wohngeld abgelehnt, weil Dad ja sooooooooo viel verdient.

Heißt........3 köpfige Familie muß mit rund 1500€ um die runden kommen............Sonderausgaben oder so kommt natürlich niemand für auf ;) .......und trotzdem machbar.

Als Alleinerziehende Hartz 4 Empfängerin mit einem Baby, hat man rund 1100€+ volles Erziehungsgeld..........macht die gleiche Summe, die vorher 3 Personen (2 Erwachsene zum leben hatten, oder?).

Ein unterhaltspflichtiger hat 890 € SB, bei etwa 390€ Miete. Wahrscheinlich Fahrtkosten zur Arbeit ohne Ende etc..........er steht nicht unbedingt besser da.

Bei Normalverdienern steht er schlechter da.....so...oder so.

Zahnspangenrückerstattung.............find ich gut, somit ist geregelt, das keiner der erziehenden Elternteil schlampt, sondern den Kindern hinter hängt, das ding auch zu tragen.

Auf Ratenzahlungen lässt sich jeder Zahnarzt heutzutage ein.

Für Klassenfahrten etc. wird man als geringverdienende unterstützt.

Und drückt man die Daumenschrauben runter, kann man auch die ansparen.

Ist Muttern mit der finanziellen Konstellation nicht einverstanden, gäbe es ja immer noch die Möglichkeit des Rollentausches, oder?

Heißt.....Vater anbieten.......übernimm Du den Part Kind, ich gehe lieber arbeiten, und fühl mich nicht ungerecht behandelt.

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#11
 Von 
Computermaus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, nicht 250 EUR sondern 259 EUR!!

Bei einigen mails bin ich echt der Ansicht, dass die der Vater meiner Tochter geschrieben hat. Das sind (m.E.) die Männer, die die Nach-mir-die-Sinnflut Strategie fahren... und das gefällt mir nicht!! Rollentausch... Gerechtigkeit muss sein!! GERNE! Aber das lässt sich nunmal nicht immer umsetzen. ZB wenn der Vater überhaupt keine Bindung zum Kind hat oder das nicht will. Und ich bin mir ganz sicher, wenn sich das in der Praxis umsetzen lassen würde, die Männer die Betreuung der Kinder übernehmen und "verzichten" müssten... längerfristig, auf Arbeitsplatz, Verdienst, Sicherheit... dann würde auch die Rechtsprechung anders laufen!! Es geht hier nicht um einen Entscheidungsspielraum den man gerne hätte, die Möglichkeit zu agieren und nicht nur zu reagieren. Diese Einstellung spiegelt genau das wieder, was viele Männer denken. Ich verdiene das Geld, die Frauen hocken doch eh nur zuhause. Ein Rollentausch könnte dieses Missverständnis schnellstens aufklären. Natürlich kommt es auch ein wenig aufs Niveau an. Man kann auch mit Kind den ganzen Tag fernsehglotzend auf dem Sofa sitzen, keine Frage. Ich bin nicht Hartz IV Empfängerin obwohl das vom Verdienst her sicher erstmal kein großer Unterschied wäre, wie ich es oben lese. Ich versuche zu kompensieren, was der Vater des Kindes verbockt hat. Frau könnte natürlich diegleiche Mentalität an den Tag legen und sagen... was interessiert mich das Kind, ich mache Karriere und gut ist. Das als flächendeckendes Modell und um die Nachkommenschaft ist es finster bestellt.
Es geht hier doch wirklich nicht um die Männer, die an ihrem Nachwuchs interessiert sind und sich kümmern. Und es geht doch auch nicht darum, den ehemaligen Partner auszunehmen und sich auf dessen Kosten ein schönes Leben zu machen. Oberquark! Das kann nur jemand in dieser Form äussern, der keine Kinder zu betreuen hat. Und eine kleine Ergänzung zu meinem Statement oben... ich bin nicht neidisch auf das was ER hat aber ehrlich gesagt gönne ich meiner Tochter mind. das gleiche Vergnügen. Und wenn er das zahlen KANN, warum sollte das dann der Staat für ihn übernehmen??? Was ist denn das für eine Einstellung! WARUM soll ich zum Amt laufen, wenn es einen Vater gibt, der in der Lage ist die Hälfte für (sporadisch) anfallende Extrakosten zu zahlen?? Genau um diese dargestellte Einstellung geht es mir. Vogel Strauss lässt grüßen.

Und zum Thema Zahnspange: Ein Schiefstand der Zähne wird von der Kasse ab 3 mm übernommen. Im Fall meiner Tochter berträgt dieser "nur" 2,5 mm. Optisch kein gravierender Unterschied (schief ist schief) aber die Kasse zahlt das nicht. Die Antwort des Vaters: Wenn die Kasse nicht zahlt, dann zahle ich auch nicht. Wo ist denn da die Logik?? WER soll denn sonst zahlen, wenn nicht er?? Natürlich geht Ratenzahlung aber die muss auch finanziert werden. Und egal ob 2500 EUR oder 400 EUR... ICH kann das nicht abzwacken oder drauf hinsparen... aber der Vater könnte. Geteiltes Leid ist halbes Leid. Es geht doch auch vorangig um das Wohl des Kindes oder sehe ich das falsch??

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#12
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich habe in den 13 Jahren nicht ein einziges mal etwas als Sonderbedarf vom Vater gefordert. Nächstes Jahr steht die Konfirmation an und ich plane das finanziell so, dass ich auch dafür keinen Sonderbedarf vom Vater fordern muss.
Ebenso wie bei der KFO-Behandlung.

Bei genau solchen Müttern wie oben versteh ich oft genug die Väter, die langsam aber sicher verzweifeln.
Wenn er sich nicht kümmert, soll er wenigstens zahlen? Viele Mütter fragen sich dann, warum er sich so wenig kümmert: klar, er ist ja nur zum Bezahlen da! Er wird bewusst ausgegrenzt, darf sich kümmern, wenn Muttern mal grade danach ist, ansonsten: löhnen, löhnen, löhnen.

Danke, Mädels! Tollen Dienst, den ihr uns andren leistet.

ZK

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#13
 Von 
Computermaus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe in den letzten 11 Jahren auch nie was gefordert. Also... 11 Jahre still gehalten aber die Ausgaben werden mit Größe des Kindes nicht geringer, im Gegenteil Oh je...!! Deine Argumentation ist richtig richtig! WENN ER SICH SCHON NICHT KÜMMERT, DANN SOLL ER WENIGSTENS ZAHLEN? Der Umkehrschluss, also Deine Denke, WENN ER SICH SCHON NICHT KÜMMERT, BRAUCHT ER AUCH NICHT ZAHLEN... leuchtet mir beim besten Willen nicht ein. Wie meinst Du das?? Meinst Du, wenn er es geschafft hat, die Existenz seines Kindes zu 90 % (also bis auf den Mindestunterhalt) zu verdrängen, dann ist es unfair, ihn daran zu erinnern?? Die Männer sind nicht nur zum Bezahlen da... NEIN... aber was, wenn sie sich selbst dahin degradieren??? Wenn sie sich gar nicht kümmern wollen????

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#14
 Von 
hauptfrau-meri
Status:
Schüler
(247 Beiträge, 11x hilfreich)

Computermaus,

wie kommt es das der KV nur den Mindestsatz bezahlt wo er doch angeblich in Geld schwimmt?

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#15
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Computermaus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja, Herr Geröllheimer, das ist ja durchaus differenziert zu betrachten! Sie vermutlich aus der Position des zahlenden Mannes, ich aus der Position der erziehende Mutter. Oder man ist Frau eines Mannes, der Unterhalt zahlen muss und auch wieder "neue" eigene Kinder hat... und die Ex auch. Alles unterschiedliche Lebenssituationen. Und vermutlich ist die Darstellung meiner eigenen für die Allgemeinheit nicht anwendbar aber von Fall zu Fall eben doch. Deswegen sage ich, dass man so eine Entscheidung (wie im Fall Sonderbedarf vom BGH) nicht pauschal treffen kann.

Ich lasse mich mit guten Argumenten gern vom Gegenteil überzeugen und sicher würde ich auch persönlich von Fall zu Fall individuell urteilen. Mich haben Leute gefragt (auch Männer), warum der Vater des Kindes "nur" den Mindestunterhalt zahlen muss, warum er sich nicht den Sonderbeträgen(Klassenfahrten, Brille etc) beteiligt... haben das Urteil kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen. DAS es so ist, steht doch ausser Frage! Wäre ich ein neidischer, unersättlicher Mensch, hätte ich das sicher schon viel früher getan, zumal die Situation vor dem i.J. 2006 erlassenem Urteil deutlich besser war. Eine sehr wichtige Frage: Was habe ich getan, um die Beziehung Vater-Kind zu fördern?? Einiges! Ich habe versucht zu intervenieren, ich habe versucht, mit dem Vater wieder eine Beziehung zu führen, ich habe auch danach weiter versucht, Termine festzumachen. Der Vater meiner Tochter weiß, dass das Problem auf seiner Seite liegt, nicht auf meiner! Meine Tochter hat ihn natürlich erstmal abgelehnt, weil er sich nie gekümmert hat. Ich habe die Beziehung aber nach besten Wissen und Gewissen gefördert und im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützt, mit dem Ergebnis, dass sie ganz weit aufgemacht hat. Die beiden sassen schon kuschelnd auf dem Sofa und haben auch schon verschiedenes ohne mich zusammen unternommen. Dann war ihm die Familienkiste doch wieder zu eng und er hat den Kontakt ohne wirklichen Grund auch zu ihr wieder abgebrochen und zwar zu 100 %. DAS IST FRUSTRIEREND, vor allem, weil das enttäuschte Kind bei mir war, er hat dicht gemacht. Aber gut, ist so und damit können/müssen wir leben. Ich überlege grad... Frust... auch so ein überflüssiges Gefühl, oder?

Was ich damit sagen will; es ist ganz individuell zu betrachten. Ob ich deswegen ein neidischer Mensch bin steht dabei doch nicht zur Debatte. Den meisten Menschen ist das Hemd näher als die Hose... im Zweifelsfall. Ich muss für 2 denken u. bin vorerst die "Anwältin" meiner Tochter. Nun gut. Abschliessend... ich persönlich stimme dem Urteil des BGH nicht zu, ist meine Meinung, stehe ich in meinem persönlichen Fall auch zu!

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#17
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich habe aus der Position der alleinerziehenden Mutter argumentiert und gebe Geröllheimer vollinhaltlich recht.

Und der Vater meiner Tochter kümmert sich auch nicht gerade jedes zweite Wochenende um das Kind.

Ich kann nur versuchen, meine Tochter in ihrer zeitweise auftauchenden Wut zu begleiten.
Dies aber in klingender Münze ausdrücken zu wollen: klar, das ist ganz effektive Unterstützung, das fördert das Miteinander ganz weit ........

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#18
 Von 
Sissi1967
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ICh glaube immer och , das Computermaus falsch verstanden wird.
Es ghet nicht darum , das alle Väter immer den Sonderbedarf zahlensollen , sondern das es statt keinen Sonderbedraf mehr zahlen, eine bessere Regelung geben sollte.

Ich habe bisser auch neinenSonderbedarf gefordert (ausser den KU).
Denoch wäre ich froh wenn es acuh nur mal 10 /20 Euro oder so zu einem Besondern Anlass geben würde.

Denn auch bei den vorhergesehenden Klassenreisen kommt noch ein Kleines Taschengeld dazu, welches ja alle Klassenkameraden auch mmit nehmen....

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#19
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

zum Thema Sonderbedarf habe ich folgendes gefunden:

1. Anspruchsvoraussetzungen
Das Gesetz regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen Sonderbedarf neben dem laufenden Unterhalt verlangt werden kann. Es enthält lediglich in § 1613 II Nr. 1 BGB , der den Verwandtenunterhalt für die Vergangenheit betrifft, eine gesetzliche Definition. Danach ist Sonderbedarf ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Auf § 1613 II BGB wird beim Familienunterhalt (§ 1360a III BGB ), beim Trennungsunterhalt (§ 1361 IV 4 BGB ), beim nachehelichen Unterhalt (§ 1585b BGB ), beim Unterhalt der nichtehelichen Mutter bzw. des nichtehelichen Vaters (§ 1615l III 1, 4, IV BGB ), beim Unterhalt zwischen getrennt lebenden Lebenspartnern (§ 12 II LPartG , § 1361 IV 4, 1360a III BGB) und beim nachpartnerschaftlichen Unterhalt (§ 16 II 2 LPartG , § 1585b BGB ) verwiesen. Daraus folgt, dass Sonderbedarf neben dem laufenden Unterhalt bei allen Unterhaltsarten geschuldet ist, auch beim nachehelichen Unterhalt nach §§ 58, 59 EheG1 und beim Verwandtenunterhalt. 1
Sonderbedarf ist Teil des Lebensbedarfs im Sinne des § 1610 II BGB . Er dient nicht der Finanzierung unnötiger Vergnügungen. So rechtfertigt er nicht den Ersatz unnötiger Fernsprechgebühren, die ein minderjähriges oder volljähriges Kind durch die Anwahl sog. Servicenummern, die Telefonsex anbieten, verursacht hat.2 Im Übrigen können Kosten für Telefon, Internet und Handy in unserer hoch technisierten Zeit zum Bedarf gehören; sie sind aber als regelmäßige Ausgaben aus dem laufenden Unterhalt zu bestreiten. Sonderbedarf ist dagegen ein unregelmäßiger außerordentlich hoher Bedarf, der nicht auf Dauer besteht und daher zu einem einmaligen, jedenfalls aber zeitlich begrenzten Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führen kann (vgl. Rn. 2/138). Er ist zu unterscheiden einerseits vom Regelbedarf (Rn. 2/122), andererseits vom Mehrbedarf (Rn. 2/133, 317 ff., 401 ff., 4/437 ff.). 2

Unregelmäßig ist der Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist und deshalb bei der Bemessung des Regelbedarfs (einschließlich des regelmäßigen Mehrbedarfs) und damit des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden kann.3 Selbst eine im Verhältnis zum laufenden Unterhalt ungewöhnlich hohe Einzelausgabe stellt keinen Sonderbedarf dar, wenn sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussehbar war (vgl. aber Rn. 4). Ausgaben, auf die sich der Berechtigte hätte einstellen können, sind durch den laufenden Unterhalt auszugleichen. Dieser ist so zu bemessen, dass sämtliche voraussehbaren Ausgaben abgedeckt werden und genügend Spielraum für eine vernünftige Planung verbleibt.4 Ggf. ist der sich aus den Tabellen und Leitlinien ergebende Regelbedarf um Mehrbedarf angemessen zu erhöhen.5 Dies bedeutet allerdings, dass der zusätzliche Unterhalt - anders als Sonderbedarf (vgl. dazu Rn. 9) - nur unter den Voraussetzungen der §§ 1613 I, 1585b II BGB (vgl. dazu Rn. 100 ff.), also in der Regel bei Verzug, geschuldet wird.6 Liegt über den laufenden Unterhalt bereits ein Titel vor, muss wegen des Mehrbedarfs Abänderungsklage erhoben werden.7 Sonderbedarf ist dagegen durch Zusatzklage geltend zu machen. 3

Viele außerplanmäßige Ausgaben zeichnen sich jedenfalls eine gewisse Zeit vorher ab. Dies gilt - von akuten Krankheitsfällen abgesehen - selbst für Operationen und Kuren (vgl. Rn. 14). In solchen Fällen darf das Erfordernis der Nichtvorhersehbarkeit des Zusatzbedarfs nicht dazu führen, unabweisbare Ausgaben von der Unterhaltspflicht auszunehmen. Entscheidend ist, ob der Berechtigte sich noch auf die Zusatzausgaben einstellen und sie bei seinen Planungen berücksichtigen kann.8 Derartige Kosten können danach als Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen zu tragen sein, - wenn sich die Notwendigkeit der zusätzlichen Kosten so kurzfristig abzeichnet, dass aus dem laufenden Unterhalt keine ausreichenden Rücklagen mehr gebildet werden können,
- wenn die laufende Unterhaltsrente so niedrig ist, dass sie die Bildung ausreichender Rücklagen von vornherein nicht erlaubt.9
4

Wann ein unregelmäßiger Bedarf außergewöhnlich hoch ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen. Entscheidend sind die Höhe des laufenden Unterhalts, die sonstigen Einkünfte des Berechtigten, der Lebenszuschnitt der Beteiligten sowie Art und Umfang der besonderen Aufwendung. Unter beengten wirtschaftlichen Verhältnissen wird eine unvorhergesehene Ausgabe eher außergewöhnlich hoch erscheinen als bei gehobenem Lebenszuschnitt. Ausschlaggebend ist das Verhältnis der in Frage stehenden Aufwendung zu den Mitteln, die dem Berechtigten für seinen laufenden Unterhalt zur Verfügung stehen.10 5

In der Wortwahl des Gesetzes, das nur einen „außergewöhnlich“ hohen Bedarf als Sonderbedarf gelten lässt, kommt zum Ausdruck, dass es im Zweifel bei der laufenden Unterhaltsrente, die den gesamten regelmäßigen Bedarf einschließlich etwaigen Mehrbedarfs abzudecken hat, sein Bewenden haben muss und nur in Ausnahmefällen die gesonderte Ausgleichung unvorhergesehener Ausgaben erfolgen soll. Die Pauschalierung des laufenden Unterhalts soll im Interesse einer Befriedung und Beruhigung des Verhältnisses von Unterhaltsgläubiger und Unterhaltsschuldner die Berücksichtigung bedarfserhöhender Umstände nach Möglichkeit vermeiden.11 Vgl. dazu Rn. 2/125, 2/212 ff. 6

Sonderbedarf wird nur geschuldet, wenn und soweit der Pflichtige leistungsfähig ist. Ihm muss beim Kindesunterhalt mindestens der notwendige Selbstbehalt nach den Tabellen und Leitlinien verbleiben (vgl. Rn. 2/264 ff.). Denselben Maßstab wird man vielfach beim Trennungsunterhalt anlegen können. Beim nachehelichen Unterhalt ist § 1581 BGB zu beachten. Die Leistungsfähigkeit muss im Zeitpunkt der Fälligkeit des Sonderbedarfs bestehen.12 Wird der Schuldner erst zu einem späteren Zeitpunkt leistungsfähig, entsteht eine Nachzahlungspflicht nicht.13 Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner innerhalb der Jahresfrist des § 1613 II Nr. 1 BGB zu höherem Einkommen gelangt, das ihm nunmehr die Befriedigung des Sonderbedarfs erlauben würde.14 Andererseits wird man nicht verlangen können, dass der Schuldner in der Lage sein muss, den Sonderbedarf gerade aus dem Einkommen des laufenden Monats aufzubringen. Der Berechtigte hat die Obliegenheit, den Schuldner rechtzeitig auf die Entstehung von Sonderbedarf hinzuweisen, damit dieser die erforderlichen Rücklagen bilden und den Anspruch bei Fälligkeit (Rn. 8) erfüllen kann.15 Zudem ist ggf. der Berechtigte, beim Kindesunterhalt der andere Elternteil, an der Finanzierung des Sonderbedarfs zu beteiligen; vgl. dazu Rn. 10 ff. 7

Der Anspruch auf Erstattung des Sonderbedarfs wird fällig, sobald der besondere Bedarf entsteht, in der Regel also, wenn die Kosten dem Berechtigten in Rechnung gestellt werden. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, da der Berechtigte dann den Bedarf vorfinanzieren muss. Jedoch steht ihm die Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO offen; hierfür ist nur notwendig, dass der Schuldner seine Leistungspflicht ernstlich, wenn auch gutgläubig bestreitet.16 Einer Feststellungsklage bedarf es nicht. Im Übrigen darf das Problem nicht überbewertet werden. Werden für längere Zeit Aufwendungen erforderlich, die über den Regelbedarf hinausgehen, liegt im Zweifel kein Sonderbedarf, sondern Mehrbedarf vor, der durch Erhöhung des laufenden Unterhalts auszugleichen ist (vgl. Rn. 2/317 ff., 4/437 ff.). 8

Sonderbedarf kann für die Vergangenheit auch dann verlangt werden, wenn die Voraussetzungen des § 1613 I BGB nicht vorliegen, insbesondere der Schuldner nicht in Verzug gesetzt worden ist. Der Anspruch erlischt jedoch spätestens ein Jahr nach seiner Entstehung, wenn nicht vor Fristablauf Verzug oder Rechtshängigkeit eingetreten sind (§ 1613 II 1 BGB ). Zur Obliegenheit, den Schuldner rechtzeitig auf bevorstehenden Sonderbedarf hinzuweisen, vgl. Rn. 7; zum Unterhalt für die Vergangenheit vgl. Rn. 6/100 ff. 9




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1 BGH, FamRZ 1983, 29 =R138

2 Scholz, FamRZ 2003, 1900; a.A. AG Nordenham, FamRZ 2003, 629 mit zust. Anm. Melchers

3 BGH, FamRZ 1982, 145 =R095; vgl. auch BGH, FamRZ 2001, 1603 , 1605

4 BGH, FamRZ 1982, 145 =R095

5 OLG Hamm, FamRZ 1994, 1281

6 OLG Hamm, FamRZ 1996, 1218

7 OLG Hamm, FamRZ 1994, 1281

8 OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1226

9 Ähnlich OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 1349 ; NJW-RR 1998, 1226

10 BGH, FamRZ 1982, 145 =R095; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1226 ; vgl. auch BVerfG, FamRZ 1999, 1342

11 BGH, FamRZ 1982, 145 =R095; BGH, FamRZ 1984, 470 , 472

12 OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1226

13 KG, FamRZ 1993, 501 = NJW-RR 1993, 1223 ; OLG Köln, FamRZ 1986, 593

14 Anders Schwab/Borth, Scheidungsrecht, 4. Aufl., IV 134

15 OLG Hamburg, FamRZ 1991, 109 mit Anm. Henrich, a.a.O.; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1994, 1281

16 BGH, NJW 1978, 1262

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#20
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
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#21
 Von 
Mikromaxx
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Grollheimer!
Danke... Du sprichst mir aus der Seele!

Und Sissi....eins wird leider von den forderndern Müttern vergessen: dass die Kosten fürs Abhollen (oft lange Strecken), Übernachtung, Verpflegung übers Wochenende oder Ferien auch dem KV nicht unbedingt vom Himmel fallen.... er sie aber trotzdem selbst tragen muss (oder kennst Du eine Mutter, die von sich aus sagt: ahhh komm ich gebe dir die Hälfte der Spritkosten zurück. Du bist ja schliesslich xxx km gefahren.... also solche Edle Ex-Frau-Art habe ich noch nie getroffen).... Es wird dem KV von Staat einfach zugemutet, dass er das selbst zu tragen hat, wenn er Wert auf Umgang mit Kind liegt....auch wenn es bei seinem niedrigen Selbstbehalt, bedeutet dass er im Notfall in die Wand beissen muss um überhaupt irgendetwas zwieschen die Zähne zu kriegen... Also meine Frage... ist das Gerecht?

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#22
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

nach folgendem Urteil kann man die Umgangskosten beim Kindesunterhalt berücksichtigen:

OLG Frankfurt 1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 29.01.2004
Aktenzeichen: 1 UF 309/02
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1601 BGB , §§ 1601ff BGB


Kindesunterhalt: Berücksichtigung der Kosten der Umgangsrechtsausübung

Orientierungssatz

Stehen einem umgangsberechtigten und unterhaltspflichtigen Elternteil nach der Bezahlung des Unterhalts keine Geldmittel mehr zur Verfügung stehen, den Umgang (mit dem in einer anderen Stadt wohnenden Kind) auszuüben, ist der Kindesunterhalt herabzusetzen.



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#23
 Von 
Mikromaxx
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Meri,

...es ist sehr nett von Dir und gut zu wissen dass es sowas gibt... nur für uns ist der Zug leider abgefahren. Um das noch ein Mal aufzurollen, würde bedeuten klagen vor Gericht oder wie auch immer.... aber das bedeutet wieder Anwalts- und Gerichtskosten die einem sogar die Tappeten von der Wand "fressen".... und weil man sich das meistens nicht mehr leisten kann, nach dem die Scheidung gelaufen ist.
Aber wie gesagt: Danke schön!

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#24
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

möglicherweise kann man auch einen Teil über die Einkommenssteuererklärung zurückerhalten:

[Absetzbarkeit der Kosten für das Umgangsrecht vor dem Bundesfinanzhof


02.03.2006

Nach bisheriger Rechtsprechung sind Kosten zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses und zur Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Solche Aufwendungen waren nach bisheriger Auffassung durch den halben Kinderfreibetrag abgegolten. Nun hat der Bundesfinanzhof aber in einem Urteil erwogen, ob solche Kosten nicht doch berücksichtigt werden können. Peter Kauth vom Internetportal Steuerrat24.de empfiehlt daher, Fahrtkosten und andere Auslagen für die Kontaktpflege mit den Kindern als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen und bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Das Finanzamt muß die Sache dann ruhen lassen, denn zur endgültigen Klärung sind einige Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig (AZ: III R 41/04 und III R 28/05 ). tex.

welt.de/data/2006/03/02/853554.html]

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#25
 Von 
Mikromaxx
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Wow...das ist natürlich was Neues und interessantes!
Es ist bei uns in der Tat jedes Mal abgelehnt worden.... auch die Versuchung mit der Unterstützung der Bedürftigen.... aber diese Urteil schöpft kleine Hoffnung.
Wirklich Danke Meri! Solche Infos sind Gold wert.... aber eine Frage diesbezüglich hätte ich noch: für das Jahr 2005 kann der Einspruch nicht mehr eingereicht werden, oder? *wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein*

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#26
 Von 
Sissi1967
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Mikromaxx

In der Tat kenne ich einen anderen Fall.
Ein Kind lebt ncahder SCheidung bei der Mutter.
Der Vater kommt nach mehreren Klagen durch nur einen Unterhalt von 94 Euro zahlen zu müssen. Er ist Berufstätig allerdings im Familien Unternehmen und das gilt nicht als Einkommen ..... Tja gewußt wie...

Alle 14 Tage muss die Mutter auf Ihre Kosten das Kind 300KM zum Vater bringen , welcher nach der Scheidung weg zog.
Das Gericht hat es so angeordnet. Und Glaub mir, er hat noch nie nur einen Cent dazu gegeben bzw mal gesagt, ich hole das Kind.

Achso die Begründung des Gerichtes ist, dass es dem Vater aus Gesundheitlichen Gründen ( Bandscheibenvorfall) nicht möglich ist, so lange Strecken zu fahren.

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#27
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
Computermaus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Jetzt ist die ganze Diskussion endlich mal auf das Niveau gekommen (streckenweise zumindest) das ich angestrebt hatte :) Puh, hard work!

Scaleo: Warum so offensiv?? Ich habe auch ohne deine mail diesen Weg eingeschlagen und unser Zahnarzt ist ein Guter, er hat mich genau in der von Dir genannten Reihenfolge beraten. Ich sagte dann, ok, wenn es vertretbar ist, würde ich gern warten, ob die Zähne auf 3 mm kommen. Soviel dazu. Was mich an der ganzen Geschichte total genervt hat war, das der Vater auf meine freundl. Anfrage, ob er mich unterstützen würde (die schiefen Zähne hat sie von ihm..;) direkt abgelehnt hat und mich noch beschimpft hat. Ich habe ihm angeboten, er könne gern mitkommen zum Zahnarzt und wir könnten gemeinsam schauen, ob es "günstige" Alternativen gibt... kam aber goanix! Und diese Reaktion hat mich wütend und traurig gemacht. Weil ihn seine Tochter einen ****** interessiert. Eine junge Frau (also später mit unkorrigierten Zähnen) mit schiefen Zähnen... das kratzt schon arg am Selbstbewusstsein aber was geht es ihn an. Sie ist sein einziges Kind und wird es auch bleiben und ich kann sowas nicht verstehen...! Jetzt drifte ich schon wieder zu sehr in meine persönlichen Angelegenheiten. In meinen persönlichen Fall kann ich noch hinzufügen, dass wenn die beiden in der kurzen Episode in der er an unserem Leben teilgenommen habe, IMMER die Kosten für meine Tochter übernommen habe. Sei es für Getränke, Kino (auch wenn ich nicht dabei war) etc. Für mich war es das wichigste und schönste, DAS die beiden was unternommen haben! Ich glaube nicht, dass ICh zu den Frauen gehöre, die radikal gegen die Männer vorgeht... im Gegenteil! Ich kann also auch in dieser Sache nicht stellvertretend für alle Frauen den Kopf hinhalten.

Danke Geröllheimer... für ein klein wenig Verständnis :)

Aber aber aber... jeder Fall ist so individuell (siehe postings) und DESWEGEN mein Plädoyer auch für individuelle Entscheidung! Es gibt so wahnsinnig viele unsinnige Gesetze aber hier geht es um Menschen und das ist wichtig!! Wichtig für jeden einzelnen menschlichen Weg! Ich persönlich habe mich auch immer dafür ausgesprochen, dass erstmal beide Elternteile das Sorgerecht erhalten. Es ist meiner Ansicht nach ein UNDING, dass Väter von vornherein ausgegrenzt werden... weil irgendwann ein pauschales Urteil darüber erlassen wurde. Bedeutet = jeder Vater ist erstmal ein potentieller Gewalttätiger! So ein Quark! Bevor ich mich erneut in die Nesseln setze. Es gibt natürlich Fälle, denen diese Regelung auf jeden Fall zuguten kommt!!! Keine Frage!

Um nochmal auf die postings derjenigen einzugehen, die es verwerflich finden, Extrageld vom Ex zu fordern... Mir geht es nicht darum, den Ex auszunehmen. Es geht auch nicht um horrende Summen, die monatlich extra rüberkommen sollen. Ich weiß nicht wie und wo ihr wohnt und was für KOsten ihr habt. Ich stehe am Ende des Monats bei 0 ohne das ich mir viele Extras geleistet habe. Ich unterhalte ein Auto... das ist ein teures Extra.. zugegeben! Ich könnte auch auf das Heizen im Winter verzichten... Aber das kann unmöglich das Ziel sein! DER Vater des Kindes hat derzeit genau wie ich entschieden, dass das Kind zur Welt kommt. Aber er hat es nicht durchgezogen. Neid hin oder her... er lebt wie die Made im Speck und erzählt freudig, er habe seine Felgen vom Motorrad für 50 EUR aufpolieren lassen. Da bleibt mir echt die Spuke weg. Sorry!

Dieser Tread hat nun auch paar aktuelle Tipps vermitteln können, also war die Diskussion nicht ganz umsonst.

In diesem Sinne... munter bleiben!


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"Wer seine Hände in Unschuld wäscht, entzieht sich meist der Verantwortung!!"

-- Editiert von Computermaus am 23.09.2006 08:57:29

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#29
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
Computermaus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

...JA, vermutlich liegt meine persönliche Diskrepanz genau an dieser Schnittstelle, Geröllheimer. Und in so einem speziellen Fall ist die Aussage: "Wenn er sich schon nicht kümmert, dann soll er "wenigstens" zahlen" sicherlich meine ganz persönliche Meinung, zu der ich auch stehe. Den langwierigen Versuch, ihn in irgendeiner Form zu integrieren, habe ich verloren! Dazu gehören immer 2, meine Tochter erstmal aussen vor, da sie in dieser unglücklichen Konstellation die am meisten Leidtragende ist und ich kann nur beten, dass sie diesbzgl. später keinen seelischen Knacks bekommt. Ich bin nunmal ein sehr verantwortungsvoller Mensch und meine Tolernazschwelle dahingehend ist nicht unendlich. Das Beispiel "Felgenputzen für 50 EUR"... da stehen mir wirklich die Nackenhaare zu Berge und ich könnte noch x weitere nennen. Ich mache für mein persönliches "Schiksal" (wenn man es mal so nennen will) niemanden verantwortlich, erwarte das aber auch zB vom Vater. Immer nur lamentieren, sich auf seine Rechte berufen und die Pflichten vergessen... das ist nicht meins und ich finde es nie verkehrt, den Menschen ein Verantwortungsbewusstsein zu vermitteln. Mensch Leute, es geht hier um Kinder!

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"Wer seine Hände in Unschuld wäscht, entzieht sich meist der Verantwortung!!"

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