Sonderbedarf?

10. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.03.2009 19:22:56
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderbedarf?

Hallo zusammen :)
Ich habe mal wieder eine Frage.
Die EX von meinem Lebensgefährten hat eine SMS an ihn geschickt mit dem Text:
Ich habe 200€ für den Abschluss unseres Sohnes ausgegeben und erwarte das du dich dran beteildigst. :schock:
1. Sie hat im Vorfeld mit keinem Wort erwähnt, geschweige denn gefragt, das er sich dran beteildigen soll, geschweige denn irgendein Wort dazu gesagt das sie mit dem Sohnemann einkaufen geht.
2. Ich habe den Sohnemann letzte Woche getroffen und da sagte er
das er mit dem Freund der Mutter in der Stadt war und er ihn auch Eingekleidet hat!
Zählen diese Ausgaben als Sonderbedarf?
Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten für mich.
Danke schonmal im voraus
Grüßle
ursel
Ach, noch was ich habe unter OLG Hamm schon nachgesehen wegen SOnderbedarf, aber nichts gefunden

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12304.03.2009 19:22:56
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Also das Belohnen wird anders ablaufen und zwar das der Vater ganz alleine mit dem Sohne ein Angelwochenende machen wird.
:)
Grüßle
ursel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

ursel567 hallo,
es wird Zeit, dass eure Ex ihren Besitzanspruch an deinen LG ablegt.
Und, der Ton macht auch noch mal die Musik.
Wie habe ich so ein Getue von unserer Ex gehasst. :kotz:
Zum Sonderbedarf gibt es echt unzählige Infos, da steigt keiner wirklich durch und manchmal lohnt sich der Weg zum Anwalt erst gar nicht.
Und, na ja, warum muss ein Kind neu eingekleidet werden, wenn ein Abschluss ansteht?
Anders wäre es sicher, wenn beide in Ruhe darüber sprechen, wer welche Kosten tragen wird.
Kann ja jeder kommen* habe Sonderbedarf* hier ist die Rechnung!
Dreist, die A........

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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Neue Klamotten sind nicht zwingend erforderlich. Außerdem ist der Termin des Abschlusses bekannt, er ist nicht plötzlich und unterwartet. Man kann aus dem laufenden Unterhalt ansparen. Damit also kein Sonderbedarf!

Aber versuchen kann es die Ex ja mal. Macht unsere auch ständig :devil:

Grüße

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