Sonderbedarf - Behandlung in einer Praxis für Neuro-physiologische Kindesentwicklungsförderung?

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gazelle1000
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 18x hilfreich)
Sonderbedarf - Behandlung in einer Praxis für Neuro-physiologische Kindesentwicklungsförderung?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Sonderbedarf.
Die Zähne versiegeln oder eine Behandlung in einer Praxis für Neuro-physiologische Kindesentwicklungsförderung zu Sonderbedarf und müssen von beiden Elternteilen zu 50% getragen werden?
Vielen Dank + Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Gazelle,

medizinisch Notwendiges wird von der Krankenkasse getragen. Alle anderen Maßnahmen sind "Kür" und darüber müssen sich die Eltern - idealerweise vor Behandlungsbeginn - absprechen.

Sonderbedarf wird nach den Einkommensverhältnissen der Eltern aufgeteilt, nicht je 50%.


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"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gazelle1000
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Mikkian,

Danke für die Antwort.

Ich stecke mitten in einem Unterhaltsverfahren für mein Kind.

Die Kindesmutter wurde jetzt endlich zu Kindesunterhalt verurteilt - auch ein paar Monate rückwirkend den Mindestunterhalt zu bezahlen. Nun will sie den Unterhalt kürzen weil sie eben solche Ausgaben für das Kind gehabt hätte!!! Das Kind lebte bereits seit über einem Jahr bei mir, und die Mutter hat keinerlei Unterhaltszahlungen geleistet bis jetzt. Und jetzt zahlt sie nicht einmal den Verurteilten Mindestunterhalt und will den noch kürzen und ggf. Klage wegen dem Sonderbedarf einreichen.

Viele Grüße




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