Sonderbedarf - Schüleraustausch

14. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Helenchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderbedarf - Schüleraustausch

Hallo,

ich würde gerne wissen, wie es sich bei der Beteiligung zu Sonderkosten wie Schüleraustausch und Landschulheime verhält, ich konnte dazu nichts Genaues finden. Zu meinem Fall: Geschieden, Vater zahlt Unterhalt, unwillig (nach mehreren,sich über Jahre ziehende Klagen, auch trotz Unterhaltstitel und Pfändung immer wieder Stress deswegen). Mein Nettoverdienst beläuft sich auf rund 1400 netto, seiner bereinigt auf rund 8000 Euro (könnte derweil auch mehr sein). Nach Auskunft der letzten Anwälte (auch seinem) sollten Sonderkosten im Verhältnis der Einkommen verteilt werden. Natürlich macht er das nicht, nur wenn ich klagen gehe. Beim Landschulheim zahle ich nun die 300 Euro voll selbst, aber beim anstehenden Schüleraustausch bin ich nicht mehr gewillt, das zu zahlen, da wirds nämlich deutlich teurer. Er sagt, ich müsse eben ansparen, er zahle genug Unterhalt. Telefonische Auskunft beim Jugendamt deckte sich mit der schon etwas älteren Anwaltsaussage (Verteilung im Verhältnis der Einkommen).
Was würdet ihr mir raten? Wegen 300 Euro rennt ja keiner zum Gericht, das weiß er schließlich auch und spekuliert darauf. Dass es aber ausschließlich immer nur mein Kind ist, wenn es um Zahnspangen und Schul-Extras geht, halte ich für ungerecht, auch vor dem Anblick unserer Einkommensverteilung.

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22 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Er sagt, ich müsse eben ansparen, er zahle genug Unterhalt.


Damit könnte er u.U. recht haben. Wie hoch ist denn der KU, den der Vater zahlt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Helenchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort Loddar. Wieso könnte er damit Recht haben, wenn das 2 Anwälte und das Jugendamt anders sehen? Er geht wie die meisten von der üblichen Verteilung von Mangelfällen und von Normalverdienern aus, was bei ihm jedoch nicht der Fall ist.

jemand der über 8000 Euro bereinigtes Netto heimträgt, zahlt übrigens den Betrag in der Tabelle ganz unten. Und nach Auskunft der Anwälte und des JA anteilig zum Einkommen die Sonderkosten. Die Frage ist immer noch: Lohnt sich eine Klage damit das für die Zukunft geklärt ist? Er hatte schon öfters abstruse Theorien, die er sich aus Mangelfällen rausgelesen hat, Hauptsache nix zahlen.

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Bei mir stehen in der Tabelle ganz unten 4 Beträge. Wäre also sinnvoll, mal die Altersklasse bzw. den wirklich genauen Betrag zu schreiben. Kann doch nicht so schwer sein.

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Helenchen,

gerade weil er KU nicht im geringen Maße zahlt, braucht er sich an zusätzlichen Kosten nicht zusätzlich zu beteiligen. Diese sind vielmehr aus dem gezahlten KU zu bestreiten.

Die Kosten eines Schüleraustausches stellen darüber hinaus auch keinen Sonderbedarf dar. Lediglich das OLG Schleswig hat in einem Urteil vom 15.02.2006 mal ein Auslandsschuljahr bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen akzeptiert. Das OLG Naumburg diesen allerdings schon im April 1999 verneint.
Frag doch mal die Anwälte, aufgrund welcher OLG oder BGH Urteile sie zu der anderen Einschätzung kommen. An Urteilen des zuständigen OLG´s besser noch an richtungsweisenden des BGH kann man sich eigentlich gut orientieren.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Helenchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, das Jugendamt hat sich bereit erklärt, die Kosten für das Schullandheim einzutreiben (was aber bei ihm erfahrungsgemäß nichts bringt, weil er nur auf Zwangsvollstreckung reagiert). Auf irgendeiner Basis werden wohl auch die arbeiten.

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#6
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Helenchen,

ich kann Sir Berry nur beipflichten, ausschlaggebend ist die Rechtsprechung des zuständigen OLGs und und dann des BGH.
Die können zwischen den Bundesländern etwas variiren.
Auch das OLG Brandenburg hat mal entschieden das Klassenfahrten nicht als Sonderbedarf gelten. Gerade bei weiterbildenden Schulen ist mit Klassenfahrten und, bei Dir jetzt, Schüleraustausch zurechnen.
Diese sind langfristig in der Regel bekannt und treten nicht unerwartet und in unabsehbarer Höhe auf, was wiederum für einen Sonderbedarf spricht.

Grüße

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieviel zahlt er im Monat für das Kind? Hab ich da was überlesen? Nach welcher Gehaltsgruppe, oder frei festgelegt? Was kostet der Schüleraustausch? Ist der freiwillig?

Ausserdem handelt es sich hier nicht um Sonderbedarf, sondern um Mehrbedarf. Vielleicht hast Du deshalb die abweichenden Auskünfte bekommen. In der Einschätzung ist da nämlich durchaus ein Unterschied im Hinblick auf die Zahlungsverpflichtungen.



wirdwerden

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-- Editiert am 15.06.2010 08:08

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#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Moin,

auch das Jugendamt handelt nicht immer rechtssicher. ;)

Google mal nach Sonderbedarf, unter verschiedenen Links kommst du immer wieder auf eine Tabelle, unter der fast regelmäßig folgende Bemerkung zu finden ist:

quote:<hr size=1 noshade>Anmerkung: Bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch und ähnlichen Kosten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind. Andere Gerichte unterscheiden danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 4) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. Denn dann ist es schwerer bis unmöglich, den zusätzlichen Bedarf aus dem Unterhalt anzusparen. <hr size=1 noshade>

Heißt im Umkehrschluss, dass bei Zahlung des KU nach den höheren Einkommensstufen durchaus auf das Ansparen verwiesen wird.

Und mal ehrlich, wenn ich mir die Beträge aus "der Tabelle ganz unten" (wie du es so schön nennst) so anschaue und wenn ich bedenke - Schüleraustausch, also Kind mindestens in der 3. Altersstufe und damit wenigstens 590 € KU Zahlbetrag monatlich, kannst du mir nicht erzählen, dass da kein Raum fürs Ansparen wäre.

Hab da übrigens zwecks Schüleraustausch noch was gefunden:
quote:<hr size=1 noshade>Kein Sonderbedarf sind nach der Entscheidung [URL=http://www.123recht.net/Aufenthalt-im-Ausland-kein-Sonderbedarf-__a16507.html]OLG Schleswig 15.02.2006 - 15 UF 134/05 [/URL] die Kosten für einen zehnmonatigen Auslandsaufenthalt in den USA. <hr size=1 noshade>

Ich interpretiere das ein wenig anders als Sir Berry, auch oder gerade bei finaniell besser gestellten Familien wird hier aufs Ansparen verwiesen.

Und noch ein Zitat:

quote:<hr size=1 noshade>Generell wird man sagen können, dass je niedriger der laufende Unterhalt ist, umso eher eine außergewöhnliche Höhe des Sonderbedarfs anzunehmen ist. Bis zur Einkommensstufe 6 werden daher beim Kindesunterhalt an die außergewöhnliche Höhe des Bedarfs keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sein, markiert doch die Grenze von 135% des Regelbetrags auch gleichzeitig den notwendigen Bedarf des Kindes. Unterhalb dieses Bedarfs muss man davon ausgehen, dass der gesamte Barunterhalt des Kindes für laufende Bedürfnisse verwendet wird. Oberhalb der Einkommensstufe 6 können Rücklagen für Sonderbedarf gebildet werden, die im Fall seines Auftretens aufzulösen wären . Eine feste Grenze zur Bestimmung der Höhe des Sonderbedarfs wird man wohl nicht aufstellen können.

Sonderbedarf ist daher stets sehr konkret zu begründen und zwar bezüglich der Höhe, der Unplanbarkeit seines Entstehens und der Unzumutbarkeit der Finanzierung aus der laufenden Unterhaltsrente. <hr size=1 noshade>


Also ich sehe weder beim Landschulheim noch beim Schüleraustausch die Möglichkeit, den Sonderbedarf wirklich durchsetzen zu können.

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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Da der Vater aber noch mehr verdient, dürfte der monatliche Betrag auch entsprechend höher liegen. Deshalb ja meine Frage, was sie hat. Ich könnte mir allenfalls bei dem Austausch eine Beteiligung vorstellen, wenn dieser Austausch auf ausdrücklichen Wunsch des Vaters geschieht. Davon konnte ich allerdings nichts lesen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Helenchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo KuschelbaerR, danke für die ausführliche Antwort. Sieht also so aus, dass derjenige, der weniger Geld hat, ansparen muss, während der Großverdiener sich den dicken Bauch reibt und sich eins lacht. Ich sach´s ja immer - Deutschland und sein frauenfreundliches Familenrecht.

D.h. also, da er _nur_ nach "Tabelle" zahlt (und zwar die 534 nach Kindergeld), wäre hier ein Mehrbedarf geltend zu machen. Was wieder die ganze Packung Gericht nach sich zieht. Klar will Vater die beste Ausbildung für sein Kind, nur zahlen will er davon nix. Da wird dann dem Kind immer eingeredet: "Du musst unbedingt nach Amerika, das ist wichtig für deine Zukunft", aber wenn es dann um die Kröten geht, muss der Geringverdiener ansparen. Oooch, die Mama hat keine 5000 Euro übrig, das ist aber schade...

Hübsch.... na ja. Ist ja nicht ja nicht nur mein Kind. Um meinen lieben Frieden Willen gibts halt dann kein Ausland.


Vielen Dank Leute... :-((

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ich glaub, da hast du was falsch verstanden.

quote:
D.h. also, da er _nur_ nach "Tabelle" zahlt (und zwar die 534 nach Kindergeld), wäre hier ein Mehrbedarf geltend zu machen.


Mehrbedarf = besonderer Bedarf, der regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg anfällt und der das Übliche demaßen übersteigt, dass die typischen Durchschnittsbeträge der Düsseldorfer Tabelle dies nicht berücksichtigen
Sonderbedarf = unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf, d.h. überraschender, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbarer und der Höhe nach nicht abzuschätzender Bedarf, der aus dem laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann

Wenn, dann wäre es allenfalls Sonderbedarf, nicht Mehrbedarf.

Und ja, er zahlt "nur" nach Tabelle, aber jenseits der Einkommensstufe 6 (mehr als 135%), also ist hier ein Ansparen aus dem laufenden Unterhalt zumindest auch für solche Sachen wie das Landschulheim etc. durchaus möglich und darauf wird auch in der Rechtssprechung verwiesen.

Was den Schüleraustausch angeht, so wird es tatsächlich wohl darauf ankommen, wie er dazu steht, ob er den Schüleraustausch wünscht bzw. befürwortet. Dann hat er m.E. auch die Pflicht, sich daran zu beteiligen, anderenfalls wird man ihn kaum beteiligen können.


quote:
Ich sach´s ja immer - Deutschland und sein frauenfreundliches Familenrecht.


DAS unterschreibe ich so nicht. ;)


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"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Helene,

Deutschlands Familienrecht gibt einer Mutter die Möglichkeit, von den für zwei Kinder zur Verfügung stehenden fast 1400 €, grad mal 20 € Taschengeld im Monat zu zahlen, Kleidung von den Kids selbst durch Geldgeschenke aus der Familie zu finanzieren und sich mit dem Rest des KU einen fröhlichen Lenz zu machen....

Ohne, dass der brave Zahlpapa auch nur die geringste Einflussmöglichkeit hat.

Unterlass doch bitte diese Verallgemeinerungen, es gibt immer auch eine Kehrseite der Medaille...

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Helenchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es stände dir jederzeit offen, die Kinder selbst zu betreuen, entsprechend weniger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, eine größere Hütte anzumieten (deine 1-Zimmer-Hütte reicht da leider nicht), die lieben Kleinen zu bekochen und zu bekleiden, schön daheim bleiben, wenn diese krank sind und nicht vergessen, immer schön selbst putzen, denn 2 Kinder machen Dreck für 4. Das dann abends nachdem die Süßen bespaßt, belernt und gepampert sind. Kannst ja dann mal schauen, wie weit 1400 Euro dann so reichen, hi hi. Schon klar, dass speziell deine Ex davon ihren Porsche und den Pool noch mitfinanziert. So weit scheinen "Zahlväter" irgendwie nicht zu denken. Ich hatte meinem angeboten, das Kind doch selbst zu hüten. Er hat auch gleich zugesagt, nur hatt ich dann nach 3 Monaten das Kind wieder vor der Tür stehen. Sei zuviel Arbeit und seine Mutter sei zu alt dafür LOL....


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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Helenchen

Du bist zu verwöhnt. Oder du und deine Kinder zu anspruchsvoll. Viele bespaßen, versorgen und bepampern ihre Kinder mit gerade mal dem Mindestunterhalt. Oder noch weniger. Geht auch.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Helenchen,

du jammerst auf sehr hohem Niveau.
534 + KG = 718€, manche Mütter wären schon um die Hälfte froh.

quote:
Kannst ja dann mal schauen, wie weit 1400 Euro dann so reichen, hi hi.


Ist schließlich nur für dich. Wenns das deinen, verwöhnten, Ansprüchen nicht genügt, kannst ja aufstocken.

quote:
Ich hatte meinem angeboten, das Kind doch selbst zu hüten


.... und großzügig KU bezahlt?

Ich hoffe für deine Kids, dass sie deinen Frust nicht zu sehr abbekommen.

Hey Mikki.

du pöhser, pöhser *Zahlpapa* du..... :neck:

Grüßle

Huuuuch Azrael,

das nenn ich Timing:

Zitat:
von azrael am 16.06.2010 21:27
Status: Unsterblich (4094 Beiträge)


Zitat:
von Loddar am 16.06.2010 21:45
Status: Unsterblich (4094 Beiträge)




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 16.06.2010 21:49

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Na dann ziehe ich dir mal gleich. :grins:

Zitat:
von Loddar am 16.06.2010 21:45
Status: Unsterblich (4095 Beiträge)



Zitat:
von azrael am 16.06.2010 22:01
Status: Unsterblich (4095 Beiträge)



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"gruß azrael"

-- Editiert am 16.06.2010 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Boah ey Helene, du schiebst aber mächtig Frust... :augenroll:

Daran solltest du vor allem im Interesse deiner Kids, aber auch in deinem eigenen mal arbeiten. Aber das ist natürlich deutlich lästiger, als alle persönlichen Unzulänglichkeiten auf den bösen und zahlungsunwilligen Vater zu schieben...

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.08.2012 11:10:17
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Helenchen,

also ich finde Du jammerst wirklich auf sehr hohem Niveau.
1400 Euro habe ich selten zur Verfügung, mein Ex zahlt gar nichts - aber das ist eine andere Geschichte. Ich gehe schon immer ganztags Arbeiten und meine Kinder hatten erst gar nicht die Idee, dass ich Ihnen einen Auslandsaufenthalt zahlen soll, der 5000 Euro kostet. Nichtsdestotrotz studiert 1 Kind Jura und das andere bereitet sich auf das Abi vor. Eine schöne Abschlussfahrt, auf die man sparen kann, genügt(e) meinen Kindern. Und ich denke so und teilweise viel viel schlechter geht es vielen - egal ob Frau oder Mann, die Kind(er) haben.
Sicherlich kannst Du es per Anwalt/Gericht versuchen - Dir wurden ja hier einige Tipps dazu gegeben. Rechne aber nicht zusehr damit, dass dadurch auch nur ein Euro mehr gezahlt wird - wenn doch, dann freue Dich.



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Helenchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar im Vorteil ist, wer lesen kann:

mikkian meinte, seine Ex macht sich mit 2 Kindern und insgesamt 1400 Euro einen schönen Lenz. Wenn ihr meint....
Na denn viel Spaß beim Jammern noch ihr armen Zahlväter. Und versucht es doch mal, das spart ungemeint Geld: Selbst die Kinder nehmen und fett Kindergeld und KU einstreichen. Dann reichts auch für den Porsche, lol....



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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12329.08.2012 11:10:17
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

...und Du hast in Deiner TE angegaben 1400 Euro netto zu verdienen, dazu kommen dann noch KG und Unterhalt von Deinem Ex.

Sorry, aber das ist mehr Geld, als die meisten Durchschnittsfamilien zur Verfügung haben - geschweige denn alleinerziehende Väter oder Mütter.

Und ich bin kein Zahlvater, sondern erziehende und arbeitende Mutter, die mehr Gerichtsverfahren hinter sich hat, als ihr lieb ist, weil das niemals gut für die Kinder ist.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

quote:
Klar im Vorteil ist, wer lesen kann:


Jo, Helene! Die 1400 € stehen der Mutter ausschließlich für die Kids zur Verfügung. Es ist mitnichten das alleinige Einkommen! Und die Kinder haben beim Vater eigene Zimmer, er hätte auch die Betreuung übernommen, allein die Mama hat dies immer abgelehnt. Ist einfach angenehmer, sich als arme alleinerziehende Mutter darzustellen und im Vater per se einen Sündenbock für alles zu haben, was man nicht auf die Reihe bekommt, ... und den Kindesunterhalt quasi als persönliche Wiedergutmachungszahlung zu betrachten.

Ich hatte dich lediglich gebeten, Verallgemeinerungen zu unterlassen. Deine Reaktion spricht Bände...



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"Viele Grüße mikkian"

-- Editiert am 17.06.2010 12:18

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Jaja, die lieben Vorurteile, helenchen...

quote:
Na denn viel Spaß beim Jammern noch ihr armen Zahlväter. Und versucht es doch mal, das spart ungemeint Geld: Selbst die Kinder nehmen und fett Kindergeld und KU einstreichen. Dann reichts auch für den Porsche,lol....

Ich war alleinerziehende Mutter ohne einen Pfennig Kindesunterhalt. Trotzdem waren meine Kinder in der Lage, Ferienfreizeiten im In- und Ausland mitzumachen.

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"gruß azrael"

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