Mein fast volljähriges Kind geht seit diesem Jahr auf eine Privatschule. Der PC des Kindes musste zu Unterrichtszwecken aufgerüstet werden. Die Kindesmutter verlangt nun von mir die Hälfte der Kosten zu übernehmen---zählt das als Sonderbedarf?
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Sonderbedarf - Privatschule PC
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Ist die Aufrüstung des PC`s kostenmäßig als außergewöhnlich hoher Bedarf zu sehen, der nicht aus dem laufendem KU angespart werden kann?
Wie viel zahlst du denn?
quote:
Die Kindesmutter verlangt nun von mir die Hälfte der Kosten zu übernehmen-
Die Eltern haften nach Einkommen.
Wer zahlt die Privatschule?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 28.09.2010 20:48
Es sind um die 100 Euro für den PC. Ich zahle 360 Euro Kindesunterhalt. Meine Tochter hat den Kontakt jahrelang verweigert. Seitdem sie auf dieser Schule ist kommt die Kindsmutter nun fast monatlich mit neuen Kostenbeteiligungen.
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Hallo Hutsch,
ich persönlich würde diese 100€ nicht als Sonderbedarf werten, die sind nicht außergewöhnlich hoch, tauchen nicht wirklich überraschend auf können somit aus dem laufenden KU angespart werden.
Wer bezahlt jetzt die Privatschule?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ich gehe davon aus die Kindesmutter. Ich wusste bis vor kurzem ja nicht mal dass sie so eine Schule besucht.
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Hallo,
Sonderbedarf kann das wohl kaum sein.
Es handelt sich um Schulbedarf der Privatschule und der ist im UH enthalten.
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"Liebe Grüße"
Die Forderung wurde allerdings vom Jugendamt an mich weitergeleitet. Deswegen bin ich mir unsicher. Vll. läuft das von Bundesland zu Bundesland verschieden?
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Hallo,
nur weil das Schreiben vom JA kommt, muss man sich nicht einschüchtern lassen.
Teile dem JA mit, dass Di KM die Privatschule alleine ausgesucht hat und das der daraus resultierende Schulbedarf aus dem laufenden UH anzusparen ist.
Sie können Dir auch bitte bei der Gelegenheit mal die Rechtsgrundlage geben, womit diese kosten als Sonderbedarf zu werten sind.
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"Liebe Grüße"
Vielleicht hilft ja dieser Link :
Sonderbedarf
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"Liebe Grüße"
Hallo Hutsch,
auch ich bin der Ansicht, dass dies kein Sonderbedarf ist. Wenn es sich die Mutter leisten kann, das Kind in eine Privatschule, ist dies Ihre Angelegenheit.
Mir hat das JA auch schon mehrmals dies so mitgeteilt, als meine EX immer mehr Entscheidungen über das gemeinsame Kind gemacht hat und dann mit Geldforderungen gekommen ist.
Dies ist Ihre Angelegenheit und Sie hätte sich kümmern müssen, was für Folgekosten durch die Privatschule noch auf Sie zukommen.
Grüße,
KarlFranz
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