Sondermehrkosten für Kinder in welcher Höhe forderbar?

8. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
HomerSimpson123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondermehrkosten für Kinder in welcher Höhe forderbar?

Hallo,
die Kindsmutter unserer 3 Kinder ist sehr auf Geld fixiert. Trotzdem ich regelmäßig zahle kommen immer wieder Forderungen. Ich bin bereits am Limit meiner Möglichkeiten und rechne schon damit, dass ich wegen des Umzuges der Kindsmutter meine Kinder nicht mehr so oft holen kann.

Ich zahle 100 %, obwohl ich nur 1900 € im Monat habe. Das mache ich gerne zum Wohl der Kinder. Es bleiben mit knapp 1.000 € im Monat. Fragt nicht wie man um die Runden kommt.

Ohne Unterstützung meiner Eltern würden viele Dinge nicht klappen.

Jetzt kommt die KM mit Forderungen bei Kosten, die nun regelmäßig auf mich zukommen. Wie soll ich das bezahlen? Ich überlege wie ich das Geld auftreiben kann. Die Kinder brauchen jetzt eine Brille. Ich möchte das gerne bezahlen. Gibt es irgendwo eine Förderung?

Muss ich das denn bezahlen? Kann sie mir einen Strick drehen, wenn ich nicht bezahle?
Es sind monatlich weiter 80-120 € dazu. Dazu will sie das Geld auf Ihr Konto und nicht über das JA wie sonst.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Wie soll ich das bezahlen? Ich überlege wie ich das Geld auftreiben kann.

Nun, eventuell sollte man mal nicht jeder Forderung nachgeben welche gestellt werden?
Und mal seinen Selbstbehalt durchsetzen?

Wenn eine Kuh sich immer wieder bereitwillig melken lässt, geht man natürlich zu dieser und nicht zu der die sich wehrt.


Alternativ sich eine Arbeit suchen welche mehr als 1900 EUR / Monat einbringt.



Zitat (von HomerSimpson123):
Das mache ich gerne zum Wohl der Kinder.

Was glaubt man denn, wie viel kommt davon bei den Kindern an?
Und wichtiger, was weis man, wie viel kommt davon bei den Kindern an?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HomerSimpson123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was glaubt man denn, wie viel kommt davon bei den Kindern an?
Und wichtiger, was weis man, wie viel kommt davon bei den Kindern an?


Das weiß ich nicht. Ich weiß das 3 Kinder viel Geld kosten jedoch ist sie nicht arm.
Wenn die Kinder zu uns kommen sind die immer wie ausgehungert :) Schön das es ihnen hier schmeckt.
Die Kindsmutter geht nicht arbeiten und kann wöchentlich fast 1000 km rumfahren. Ihr neuer geht auch nicht arbeiten und hat auch ein Kind.

Perfekt würd ich sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Wenn die Kinder zu uns kommen sind die immer wie ausgehungert

Und sonst ist der Körperbau normal, nicht abgemagert / ausgemergelt?

Dann habe ich eine Vermutung.
Man lässt einfach eine Mahlzeit ausfallen / macht weniger bevor es zu Papa geht.
Hat 2 Vorteile, Geld gespart weil das Essen ja Papa zahlt und man macht ihm ein schlechtes Gewissen weil er ja offenbar zu wenig zahlt so das die Kinder hungern müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HomerSimpson123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und sonst ist der Körperbau normal, nicht abgemagert / ausgemergelt?


An den 2 kleinen ist nicht wirklich was dran. Wachstum ist normal lt. Arzt.
Die Große hat ein kleines Bäuchlein also normal.

Frühstück ist nur Kakao und TV
Zum Kiga/Schule gibt es halbes Toastbrot, bisschen Obst und eine Süßigkeit. Das wird selten gegessen.

Mittag gibt es Nudeln und Abends wieder Brotzeit wobei die Kinder alles auf den Teller bekommen. Nicht mehr und nicht weniger.

Sie kalkuliert da sehr herum obwohl bei knapp 3.000€ die sie im Monat hat.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Jetzt kommt die KM mit Forderungen bei Kosten,
Wofür will sie die 80-120 pro Monat?
Das einzig wichtige schreibst du nicht.

Was soll das übrige Gela***?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HomerSimpson123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wofür will sie die 80-120 pro Monat?
Das einzig wichtige schreibst du nicht.


Zuzahlung zu den Arztkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Zuzahlung zu den Arztkosten


Bei welchem Arzt muss ein minderjähriges Kind 80-120 im Monat zuzahlen?

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#8
 Von 
HomerSimpson123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Bei welchem Arzt muss ein minderjähriges Kind 80-120 im Monat zuzahlen?

Kieferchirurg wegen Zahnfehlstellung.

Ich hab sogar die Rechnungen gesendet bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ihre Angaben hier sind ziemlich unbrauchbar. Sie verraten weder, wie viel Sie im Monat zahlen, noch verraten Sie, woher die Mutter ihr Einkommen hat und wie sie ohne Arbeit auf 3000 (Netto????) im Monat kommen soll. Dafür verraten Sie uns, dass die ältere Tochter ein kleines Bäuchlein hat. Irrelevanter könnten Ihre Angaben nicht sein.

Sie verraten auch nicht die Höhe der Zuzahlung, die Gesamthöhe der Behandlungskosten und noch weniger, wie die Kinder krankenversichert sind. Abgesehen von der Krankenversicherung gibt es keine "Förderung". Keine öffentliche Stelle wird Ihnen Geld überweisen, nur damit Sie dieses sofort weitergeben können. Wenn Sie zahlen wollen, dann doch bitte aus eigener Tasche.

Wer bei einem Einkommen von nur 1900 (Brutto) und einer nicht berufstätigen Ehefrau mehrere Kinder in die Welt setzt, der darf sich danach nicht wundern, wenn das Geld knapp ist.

Grundsätzlich ist es möglich, dass auf den Unterhalt noch Sonderkosten oben drauf kommen. Diese sind dann oft ber von beiden Eltern zusammen zu tragen. Wer mehr verdient, der zahlt dabei auch mehr. Und diese Sonderkosten dürfen nicht schon bei dem Unterhalt mit einberechnet sein. Hier kann man sich im Einzelfall über vieles streiten.

Wenn Sie es genau wissen wollen, müssen Sie einen Anwalt beauftragen, der alles für Sie ausrechnet.

-- Editiert von User am 08.08.2022 16:59

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#10
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Ihre Angaben hier sind ziemlich unbrauchbar. Sie verraten weder, wie viel Sie im Monat zahlen,


Wieviel er zahlt steht im Eröffnungstext, nämlich 900 Euro
Zitat (von Zuckerberg):
Wer bei einem Einkommen von nur 1900 (Brutto)


Dies ist falsch, siehe Eröffnungspost.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HomerSimpson123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Sie verraten weder, wie viel Sie im Monat zahlen,

Ich zahle 100 %, obwohl ich nur 1900 € im Monat habe.
Das mache ich gerne zum Wohl der Kinder. Es bleiben mit knapp 1.000 € im Monat.

Zitat (von Zuckerberg):
Wer bei einem Einkommen von nur 1900 (Brutto) und einer nicht berufstätigen Ehefrau mehrere Kinder in die Welt setzt, der darf sich danach nicht wundern, wenn das Geld knapp ist.

Vielleicht war das vor wenigen Jahren noch nicht so? Vielleicht wird es einem als Papa besonders schwer gemacht, vielleicht ist es einfach nur Pech oder ein Learning für mich, vielleicht ist meine Ex-Frau der Teufel oder ein kleiner Hobbit der Goldmünzen sammelt.

Zitat (von Zuckerberg):
Diese sind dann oft ber von beiden Eltern zusammen zu tragen. Wer mehr verdient, der zahlt dabei auch mehr.

Wie soll das funktionieren? Von was soll man Dinge bezahlen? Dann kann ich gleich Hartzer werden und mir alles zahlen lassen :) Ich würde ein besseres Leben haben ^^


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wofür will sie die 80-120 pro Monat?
Das einzig wichtige schreibst du nicht.

Das könnte man wissen, wenn man sich mal mit dem Sachverhalt beschäftigt hätte, statt den TS zu beleidigen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich zahle 100 %, obwohl ich nur 1900 € im Monat habe.
Sie zahlen also gerade mal den Mindestunterhalt. Daran kann die Mutter sich kaum bereichern. Und dabei müsste eigentlich der Mindestunterhalt dringend nach oben korrigiert werden, wenn man bedenkt, wie die Preise für Lebensmittel und Energie sich in den letzten Monaten entwickelt haben.

Zu der unfassbaren Geldfixierung der arbeitlsosen Mutter passt das irgendwie nicht so ganz. Ganz abgesehen davon, dass Ihre Angaben zur Einkommenssituation nichtmals plausibel sind.

Zitat:
Ihr neuer geht auch nicht arbeiten
Vor ein paar Tagen wollten Sie noch unbedingt herausfinden, was der Mann berufich macht.

Zitat:
Vielleicht war das vor wenigen Jahren noch nicht so? Vielleicht wird es einem als Papa besonders schwer gemacht, vielleicht ist es einfach nur Pech oder ein Learning für mich, vielleicht ist meine Ex-Frau der Teufel oder ein kleiner Hobbit der Goldmünzen sammelt.
Vielleicht jammert der Papa auch einfach gerne?

Zitat:
Dann kann ich gleich Hartzer werden und mir alles zahlen lassen :) Ich würde ein besseres Leben haben
Probieren Sie es aus.

:augenroll:

-- Editiert von User am 08.08.2022 18:10

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#14
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Kieferchirurg wegen Zahnfehlstellung.

Ich hab sogar die Rechnungen gesendet bekommen.


Diese Rechnungen kommen i.d.R. quartalsweise. Sind Ihre Kinder gesetzlich versichert? War die Behandlung medizinisch notwendig- sprich die Kasse beteiligt sich an den Kosten?
Wenn dem so ist, erhält man den gezahlten Eigenanteil für die Kassenleistungen nämlich zurück. Wer würde die bekommen?

Im Grunde liegt doch eigentlich ein Mangelfall bei Ihnen vor. Das würde ich der Exfrau mitteilen. Der Selbstbehalt liegt aktuell bei 1140 €. Da sind ihre 900 € Zahlung schon mehr als sie müssten (und offensichtlich auch können).

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Kieferchirurg wegen Zahnfehlstellung.
Und auch Kieferorthopäde? Das könnte möglich sein. Dann würde sich auch die Zahlung auf das mütterliche Konto erklären. Das Jugendamt hat nichts damit zu tun.
Monatlich an den Kieferchirurg 80-120 als dein Anteil?? Gehts etwas genauer, was da in den Rechnungen steht, die du schon gesehen hast??

Handelt es sich evtl. um eine Korrektur der Fehlstellung von einem Kieferorthopäden, also evtl. eine Spange oder *Schneeketten*?
Dann erhält man iaR einen Großteil der Kosten nach erfolgreicher Behandlung und disziplinierter Beteiligung des Kindes zurückerstattet.

(editiert)

evtl. mal zur Info?
https://www.deutsche-familienversicherung.de/zahnversicherungen/zahnzusatzversicherung/ratgeber/artikel/zahnfehlstellungen-arten-ursachen-korrekturkosten/#newssection7



-- Editiert von Moderator am 08.08.2022 18:24

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
HomerSimpson123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kieferorthopäde
ja .. eine Spange.

Das weiß ich. Kassenanteil ist 80 % der Kosten.

Zitat (von werweiß):
Im Grunde liegt doch eigentlich ein Mangelfall bei Ihnen vor. Das würde ich der Exfrau mitteilen. Der Selbstbehalt liegt aktuell bei 1140 €. Da sind ihre 900 € Zahlung schon mehr als sie müssten (und offensichtlich auch können).

Das ist ihr egal. Sie drohte mir schon durch Ihren Anwalt.

Zitat (von werweiß):
Diese Rechnungen kommen i.d.R. quartalsweise. Sind Ihre Kinder gesetzlich versichert? War die Behandlung medizinisch notwendig- sprich die Kasse beteiligt sich an den Kosten?
Wenn dem so ist, erhält man den gezahlten Eigenanteil für die Kassenleistungen nämlich zurück. Wer würde die bekommen?


Ja war notwendig. Die Kinder sind gesetzlich versichert. Kassenanteil ist 80 % der Kosten.
Die Mutter bekommt das zurück.

Zitat (von Anami):
evtl. mal zur Info?

Danke !!!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Sie zahlen also gerade mal den Mindestunterhalt. Daran kann die Mutter sich kaum bereichern. Und dabei müsste eigentlich der Mindestunterhalt dringend nach oben korrigiert werden, wenn man bedenkt, wie die Preise für Lebensmittel und Energie sich in den letzten Monaten entwickelt haben.


Also 900 Euro plus 3mal Kindergeld sollte für drei kleine Kinder wohl mehr als locker im Monat reichen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Sie drohte mir schon durch Ihren Anwalt.

Naja, man muss ja nicht bei jeden "Buh" reagieren und nicht über jedes Stöckchen springen ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von HomerSimpson123):
Muss ich das denn bezahlen?
Kommt auf das Einkommen der Mutter an.

Zitat (von HomerSimpson123):
Kann sie mir einen Strick drehen, wenn ich nicht bezahle?
Sie könnte einen gerichtlichen Antrag stellen.

Zitat (von HomerSimpson123):
Dazu will sie das Geld auf Ihr Konto und nicht über das JA wie sonst.
Wenn hier eine Beistandschaft existiert, solltest du diese unbedingt von den Forderungen der Mutter unterrichten.

Zitat (von HomerSimpson123):
Die Kinder brauchen jetzt eine Brille. Ich möchte das gerne bezahlen. Gibt es irgendwo eine Förderung?
Bei der Krankenkasse.

Zitat (von HomerSimpson123):
Kieferchirurg wegen Zahnfehlstellung.
Auch hier ist die Krankenkasse zuständig. Wenn es dagegen nur um optische Korrekturen geht, kann man es sich ggf. einfach nicht leisten.

Zitat (von HomerSimpson123):
Das ist ihr egal. Sie drohte mir schon durch Ihren Anwalt.
Ein Schreiben eines Anwaltes ist keine Drohung, sondern eine Erläuterung, was die andere Seite in welchem konkreten Fall beabsichtigt zu tun. Das könnte in deinem Fall auch zu deinen Gunsten ausgehen, wenn deine eigene rechtliche Vertretung ein bisschen Ahnung hat.

Zitat (von Catslove):
Also 900 Euro plus 3mal Kindergeld sollte für drei kleine Kinder wohl mehr als locker im Monat reichen
Fragt sich nur warum Erwachsene dann 1160 € im Monat als notwendigen Selbstbehalt beanspruchen dürfen und dieser immer als viel zu niedrig bezeichnet wird. Vielleicht mal den Existenzminimumbericht lesen, jener auch die Basis des Mindestunterhaltes in Deutschland ist.

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