Sonderzahlungen

4. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
coldrain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderzahlungen

Guten morgen,
ich habe folgende Frage:
Zählen Sonderzahlungen auch zum regelmäßigen Einkommen und sind somit relevant für die Unterhaltszahlungen?
Ich habe im vergangenen Jahr eine Sonderzahlung für 25jährige Betriebszugehörigkeit in Höhe von 6000 Euro erhalten und es wird nun darum gestritten, ob diese Zahlung zum regelmäßigen Einkommen zählt.
Weiß jemand Bescheid?
Danke für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Moin, coldrain!

Lies mal bitte unter Punkt 1.2, in den für euch gültigen OLG-Leitlinien, da sollte das aufgeführt sein.

Lieben Gruß!

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#2
 Von 
diegetrennte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,

und wie ist das mit anderen Einmal- bzw. Sonderzahlungen? Beispielsweise Ausbezahlung von Urlaubstagen oder Einmalzahlungen aufgrund einer tariflichen Anpassung (Einmalzahlung statt Lohnerhöhung)

Danke und gute Nacht

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Morgen diegetrennte,

mit der tariflichen Anpassung verhält es sich, wie mit dem Jubiläumsgeld: Ist anrechenbar.
Eine Anpassung findet i.d.R. aufgrund eines Tarifabschlusses statt und der Betrag wäre m.E. auf die Zeit der Gültigkeit dieses Tarifes aufzuteilen.

Mit den ausgezahlten Urlaubstagen bin ich mir nicht so sicher, aber da kann ich mir vorstellen, dass die nicht so ohne Weiteres mit enfließen können.

Ich frage mich eher nach den Motiven, denn ich würde auf meinen Urlaub, wegen Kind und benötigter Auszeit wg. Trennung/Scheidung nicht verzichten.
Wenn also auf Urlaub - zugunsten von dringend benötigten Geldmitteln - verzichtet wird, sollte man schon so fair sein und an der Stelle die Finger davon lassen, ansonsten wäre dies ohnehin eine einmalige Aktion. Das würde der Betroffene garantiert nicht ein weiteres Mal mit sich machen lassen.

In beiden Fällen wäre grundsätzlich nach dem Gesamtwert zu fragen und wenn bereits Unterhalte berechnet wurden, Unterhalte bereits transferiert werden und sich das Gesamteinkommen hierdurch nicht wesentlich (>10%/Jahr) erhöht, dann bringt das ganze Fordern außer weiteres Unverständnis eh nichts ein.

Lieben Gruß!

-- Editiert von ARTiger am 13.07.2008 09:39:29

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#4
 Von 
diegetrennte
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

es verhält sich folgendermaßen:

Urlaubstage wurden schon ausbezahlt, bevor die Trennung in Sicht war. Der Arbeitgeber zahlt lieber aus, bevor er die Fristen für die Gewährung verlängert.
Bei der bevorstehenden Berechnung des Unterhalts (dauert schon seit Monaten, gezahlt wird derzeit noch nicht) liegt die Person weit über dem Mangelfall; sogar für das Haus existieren keinerlei Verbindlichkeiten - es geht also nicht "ums Überleben"...
Nur im Moment wird versucht, alle, wirklich alle Summen so in den Keller zu treiben...,

Bei Nichtanrechnung der U-Tage würde tatsächlich die 10% Marke überschritten.

Ich habe in den Leitlinien folgendes gelesen und könnte mir vorstellen, dass man sich darauf beziehen könnte.

"1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind zur Wahrung der bisherigen Lebensverhältnisse auf einen angemessenen Zeitraum umzulegen. Ent-sprechend ist bei anderen einmaligen Zuwendungen zu verfahren".


Was sagt Ihr?

Danke für die Hilfe

diegetrennte

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind zur Wahrung der bisherigen Lebensverhältnisse auf einen angemessenen Zeitraum umzulegen. Ent-sprechend ist bei anderen einmaligen Zuwendungen zu verfahren.


Das ist doch ganz was anderes.
In diesem Fall verliert der Unterhaltsverpflichtete seine Arbeit und demzufolge wird die Abfindung umgelegt und sein Einkommen in bestehender Höhe zur Berechnung herangezogen.

Tarifliche Anpassungen gehen klar, aber...
ausbezahlter Urlaub???
Find ich persönlich schon eine Frechheit, da überhaupt dran zu wollen....

Grüßle


-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

-- Editiert von Loddar am 13.07.2008 12:03:01

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi!

quote:
sogar für das Haus existieren keinerlei Verbindlichkeiten - es geht also nicht ums Überleben...
Nur im Moment wird versucht, alle, wirklich alle Summen so in den Keller zu treiben...,


Also, es gibt Positionen die man in Abzug bringen kann, dann ist dies auch rechtens (und mitunter mehr als sich so manch Unterhaltsberechtigter erdenkt!).

Hierzu zählen u.U. auch vermögenswirksame Leistungen, Gewerkschaftsbeiträge, private Altersvorsorge, gemeinsame Schulden (muss ja nicht immer das Haus sein!) und berufsbedingte Aufwendungen.

Wie ich bereits anmerkte: Überprüfe dein Ansinnen auf nachhaltige Reaktionen, seitens des Ex. Wenn der ausbezahlte Urlaub mit einfließen sollte, wird in spätestens zwei Jahren, nach der Erstberechnung ohnehin eine Neuberechnung gefordert wird und dann kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass da weniger Gesamtbrutto auf seiner Lohnsteuerkarte steht.
Ist es das wirklich Wert? Ich denke nicht.

@Loddar:
Die TE bezog ihre Frage auf den zweiten Satz, aber dein Fazit ist mal wieder typisch männlich: Grob aber zutreffend! :neck:


-- Editiert von ARTiger am 13.07.2008 12:33:58

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach ARTigerchen,

quote:
Die TE bezog ihre Frage auf den zweiten Satz,


Ich weiß, aber da hätte mein Fazit nicht dazugepasst...:)

Grüßle und nen schönen Sonntag

-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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