Sorgeentzug, Kind bei Gericht?

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
c.b.
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Sorgeentzug, Kind bei Gericht?

Hallo,

ab welchem Alter muss das Gericht bei Prozessen bzgl. elterl. Sorge das Kind mit befragen - wo stehts?

Danke!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

das Gericht hört das Kind zum Antrag auf alleinige elterliche Sorge, wenn es 14 Jahre alt ist. Das Kind kann dem Antrag widersprechen, dann wird das Gericht *ein wenig länger nachdenken* müssen.

Grüße

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#3
 Von 
morgana
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

@reike: leider ist das nicht generell so!
bei uns in der gegend werden schon sechsjährige vom richter angehört und wenn das kind unbedingt zum anderen elternteil wechseln will, dann darf es das...*kopfschüttel*
(hier war es der fall, dass das sechsjährige kind mit einem handy bestochen wurde und deshalb aus seinem sozialen umfeld gerissen wurde, nur weil es eben wegen des handys unbedingt zum anderen elternteil wollte)


gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
minerva
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo c.b.!

Mein Kind wurde im zarten Alter von 3 Jahren und 3 Monaten erstmalig zur Sorgerechtsverhandlung vorgeladen. Befragt wurde es vom Richter in Anwesenheit des Jugendamtes und in Abwesenheit der Parteien. Danach war es bei der Verhandlung dabei.

@morgana:
Was der Richter sich in dem Fall davon versprach entzieht sich meiner Kenntnis, da er zugab, er habe keine brauchbare Aussage bekommen. War auch bei einem Kleinkind kaum zu erwarten.
Hoffentlich fällt Dir der Kopf beim Schütteln jetzt nicht ab! ;)

Ich bin der Meinung, dass es dem Wohl des Kindes sehr abträglich ist, überhaupt vor Gericht erscheinen zu müssen. Ich hätte meinem jeden Termin gerne erspart.

Greetz

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