Sorgerecht , Montage

6. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519291-31
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht , Montage

Hallo ihr lieben . Ich habe da eine Frage .... und zwar bin ich im 6.monat schwanger . Mein Partner hat mich nach 5 Jahren Beziehung in der ss verlassen . Jetzt ist es so , er ist in der ss gar nicht da , ich habe erhebliche Probleme schon mit wehen soll viel liegen usw . Ist ihm alles egal ,er möchte aber das geteilte Sorgerecht . Ist aber beruflich immer auf Montage. Mal wochenlang am Stück mal kommt er nur Wochenends heim . Habe ich da eine Chance auf das alleinige Sorgerecht ? Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

das Sorgerecht umfasst eigentlich nur die wichtigen Entscheidungen wie : Religionszugehörigkeit,Schulwahl,

Zustimmung zu Operationen usw.

Wenn es darum geht wo das Kind wohnt, geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eher nicht. Das gemeinsame Sorgerecht ist kein Ex-Partner-Abstrafungsinstrument. Abgesehen davon sind doch 99% aller Entscheidungen ohnehin Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die derjenige fällt, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Und die paar Unterschriften, die er bis zur Volljährigkeit zu leisten hat, das sollte doch realisierbar sein. Ein Gerichtsverfahren würdest Du wahrscheinlich verlieren. Mein Vorschlag: gemeinsames Sorgerecht, aber für die Zeiten seiner berufsbedingten Abwesenheit eine Vollmacht für Dich.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go519291-31):
Sorgerecht
Geht es dabei nicht eher um das Sorgerecht für Kinder, die bei den Eltern leben? Oder eben bei einem Elternteil?
Zitat (von go519291-31):
Mein Partner hat mich nach 5 Jahren Beziehung in der ss verlassen . Jetzt ist es so , er ist in der ss gar nicht da , ich habe erhebliche Probleme schon mit wehen soll viel liegen usw .
Betrifft das Sorgerecht wirklich auch schwangere Frauen?

Zunächst mal alles Gute für eine glückliche Geburt.
Alles weitere danach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja, man kann auch schon während der Schwangerschaft die Elternfrage und das Sorgerecht rechtsverbindlich regeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich gehe davon aus, daß Sie nicht verheiratet sind/waren?

Sie sollten sich nun erst mal um ein "Fallnetz" kümmern, welches Sie unterstützen kann, wenn Sie viel liegen müssen. Ihr Ex ist da ja offensichtlich nicht gewillt, unterstützend aktiv zu werden.

Wenn das Kind da ist, können Sie sich immer noch Gedanken darüber machen. Aber auf ein Spielchen "Sorgerecht gegen Entlastung" bzw "Entlastung gegen Sorgerecht" würde ich mich nicht einlassen! Entweder er unterstützt Sie oder eben nicht.

BTW. Ohne eine gemeinsame Sorgeerklärung bleibt das Sorgerecht bei Ihnen. "Verlangen" kann er also viel - ohne Ihre Einwilligung geht da erst mal gar nichts.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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