Hallo zusammen,
folgendes Problem stellt sich mir zurzeit:
ich bin seit knapp 9 Wochen Vater eines ganz lieben Sohnes. Leider hat sich die Kindsmutter (KM) nun vor einigen Wochen von mir getrennt.
Ich möchte für unseren Sohn das GEMEINSAME Sorgerecht haben, denn ich will die Pflicht mich um mein Kind zu kümmern auch ausüben dürfen. Leider knüpft die KM an das Sorgerecht eine Bedingun: Sie ist bereit mit mir das gemeinsame Sorgerecht auszuüben, wenn sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht von mir erhält. Ich finde das ein bischen dreist... Daher meine Frage:
Ist es für den unverheirateten Vater überhaupt möglich das ABR allein der Mutter zu übertragen? Und ist eine solche Bedingung zum SR überhaupt statthaft?
Ich beabsichtige eigentlich nicht das ABR der Mutter zu 100% zu überlassen. So wie es dann aussieht ist ein Rechtsstreit unausweichlich. In diesem Fall würde ich bei einem Rechtspfleger des Familiengerichtes einen Antrag auf Übertragung der Gemeinsamen Sorge stellen. (Siehe Urteil BGH vom 21.07.2010) Hat von euch schon jemand mal von Urteilen oder so gehört?
Sorgerecht / ABR
30. September 2010
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Frage vom 30. September 2010 | 02:26
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht / ABR
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