Sorgerecht Ägypter deutsche

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Soulflat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht Ägypter deutsche

Hallo ein Freund von mir aus Ägypten war mit einer deutschen zusammen. Als sie schwanger war hat er sie mehrmals betrogen. Sie wurde darüber von einer anderen Person informiert. Was er getan hat ist Mega ******* aber die Frau lebt in München und er ist seit letzen Jahres Dezember in Deutschland, gekommen um seinen Sohn zu sehen. Er ist mittlerweile nach Berlin gegangen da er Musiker ist und in München keinen Job gefunden hat. Jedenfalls hat er seinen Sohn bisher ein paar mal sehen dürfen. Nun möchte die Frau das alleinige Sorgerecht. Die beiden sind nicht verheiratet er ist aber als Vater eingetragen. Er möchte das Kind unbedingt weiter sehen und ist gerade vollkommen fertig. Jetzt meinte sie zu ihm sie hat sich einen Anwalt genommen und will das er nach Ägypten zurück geht. Er will aber in Deutschland bleiben wegen dem Kind. Hat er überhaupt eine Chance das Kind weiterhin zu sehen? Er kann sich leider keinen Anwalt leisten. Was kann er tun? Kann ihm das Jugendamt helfen? Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hier haben wir ja wohl einige Baustellen.

Die erste ist sein Aufenthaltstitel. Die zweite dann Regelung der Unterhaltszahlungen für das Kind, dann Regelung des Umganges mit dem Kind. Wie will er das von Berlin aus organisieren? Das zuständige Jugendamt kann versuchen, zu vermitteln, aber letztlich bindend ist nur eine Gerichtsentscheidung.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb505777-61):
Was kann er tun? Kann ihm das Jugendamt helfen?
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Auslaenderrecht-__f547981.html
Es ist ja höchstwahrscheinlich dieser Ägypter.

DU solltest zunächst die immer offenen Fragen von Dezember beantworten.
Und:
WAS hat er denn im letzten halben Jahr für seine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland getan?
Es wurde im Dezember geraten, zunächst mal seine Aufenthaltsangelegenheiten zu klären.

Eine Aufenthaltserlaubnis erhält man nicht wegen Sehnsucht nach seinem Kind. Eine Arbeitserlaubnis auch nicht.
Das Jugendamt wird ebenfalls zunächst nach seiner Aufenthaltserlaubnis fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Er hat die schwangere Frau betrogen - nun ja, das ist sein Sache...und als das Kind da war, ist er, weil er sich ja so gut kümmern möchte, von München nach Berlin gegangen. 580 Kilometer.

Zitat (von fb505777-61):
Er möchte das Kind unbedingt weiter sehen und ist gerade vollkommen fertig.

Ich könnte mir vorstellen, daß er vollkommen fertig ist, weil sich a) herausgestellt hat, daß man bei der Distanz München-Berlin und einem Baby ein "regelmäßiges Kümmern" nur als Großverdiener mit genug Freizeit hinkriegen kann und b) daß die Tatsache, Vater eines deutschen Kindes zu sein, eben *nicht* ausreicht, um hier bleiben zu können.

Sorry, wenn man irgendwo bleiben will, um sich um sein Kind zu kümmern, dann zieht man nicht hunderte von Kilometer weg . Ich gehe mal davon aus, dass der Kerl keine superuper Gigs bekommt, von denen man ständig solche Reisen finanzieren kann, denn auch Schlagzeuger findet man in Berlin en masse. Hilfsarbeiter-Jobs gibt's aber auch in München zuhauf, da hätte er dann halbwegs ein Auskommen gehabt und sein Kind regelmäßig sehen können. Alles andere, Träume und Vorstellungen und so weiter und so fort, die muss man sich halt leisten können.

Eigentlich steht an erster Stelle das Kind und alles andere reiht sich dahinter einen. Das ist die Reihenfolge, nichts anderes. Er könnte umgehend nach München zurückkehren, sich dort (irgend)einen Job suchen und Unterhalt zahlen und sich mit ums Kind kümmern. SO wird ein Schuh draus.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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