Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
bluemchen207
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo und guten Morgen!

Ich weiß nicht, was ich machen soll und suche einfach mal euren Rat!!!!

Mir ist nämlich heute etwas passiert und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.

Also, mein Sohn wird am kommenden Donnerstag 9 Jahre alt und ich lebe vom KV getrennt. Wir haben seit 2005 gemeinsames Sorgerecht.

Der kleine hat heute außerhalb seines Regelwochenendes seinen Vater besucht und als der den Kleinen abgeholt hat, gab es eine kleine Meinungsverscheidenheit. Der KV wollte das der Kleine heute bei ihm schläft und sagte ihm das auch so. Fakt ist, dass wir in einem gemeinsamen Gespräch vor einigen Monaten besprochen haben, dass dies der Kleine selber entscheiden soll und mehr nicht. Denn der Kleine geht nicht immer gerne zu seinem Vater und kommt auch jedes Mal ziemlich mies gelaunt wieder vom Vater nach Hause, was der Vater selber auch weiß, das habe ich ihm bereits mitgeteilt. (Dafür das er nicht gerne zu seinem Vater geht, gab es in den vergangenen Jahren ein paar Vorfälle, die ich aber jetzt erst einmalnicht erwähnen möchte, da es um heute geht!)
Seit 3 Monaten sind mein Freund, der Kleine und ich für das kommende Wochenende zu einer Taufe nach Österreich eingeladen, dem Vater des Kleinen habe ich dies bereits kurz nach der erhaltenen Einladung mitgeteilt, da der Kleine nämlich an diesem Wochenende bei seinem Vater wäre. Der Vater hat dem zugestimmt und wir haben die Unterkunft gebucht. Nach dem kleinen Disput heute Mittag, kam der KV heute Abend und brachte den Kleinen mit den Worten nach Hause, dass er und seine Freundin sowie die Kinder nächsten Samstag zu einer Feier eingeladen seien und er dies vergessen hat, aus diesem Grund könne der Kleine nicht mit uns auf die geplante Taufe nach Österreich.
Der Kleine freut sich schon seit 3 Monaten auf die Taufe und auf die Feier. Ich bin auf dem Standpunkt, dass ich am nächsten Wochenende mit meinem Kleinen und meinem Freund wie geplant nach Österreich fahre.
Kann der KV mir deswegen einen Strich durch die Rechnung machen, weil wir das gemeinsame Sogerecht haben?

LG !!!

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6 Antworten
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#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@bluemchen

Du hast in der Überschrift Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht angegeben. Nur um dem vorzubeugen, ich denke, dass das geschilderte nicht ausreicht, das alleine zu erhalten.

Ich würde hier versuchen, ein vernünftiges Gespräch mit dem KV zu finden und ihm klarzumachen, dass der Kleine sich auch auf die Taufe freut.

Ansonsten, ist es natürlich sein Umgangswochenende. Für eine Einladung kannst du natürlich wieder nichts.

Versuche es mal vernünftig, denn scheinbar geht es ja sonst auch.

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#2
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


Du schreibst das der Kleine selbst entscheiden soll.
Ich finde es nicht so gut das ein Kind entscheiden soll wann es zum Vater geht.
Ich würde mit den KV eine Regelung treffen wann der Kleine zu ihm kommt,
somit kommt es zu einer Gewöhnung denn für ein Kind ist die Trennung der Eltern sehr schwer.
Natürlich wenn der Kleine sagt ich will zum Papa sollte man mit dem KV gemeinsam mal reden.
Auch wenn es Probleme gab solltest du nicht dran denken die Vater WE zu känzeln.
Ich würde mit dem KV reden und ihm dein Problem schildern,das sollte gut zu klären sein.
Denkt bitte dran das eure Konflikte untereinander getrennt wrden müssen,
denn das Kind hat nichts damit zu tun und sollte da raus gelassen werden.

LG

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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

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#3
 Von 
bluemchen207
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten!!! nUm Gottes Willen, ich möchte nicht den Kontakt zum Vater känzel, es ist nur so, dass er sich nicht an das Abgesprochene und die Zusage zu dieser Taufe halten möchte, obwohl dies seit über das 2 Monaten abgemacht war und das Regelwochenende vom kommenden Wochenende auf das darauf folgende Wochenende verschoben wurde. Der KV ist stur und beharrt nun darauf, dass der Kleine am kommenden Wochenende mit ihm auf eine Feier gehen soll, zu welcher erst seit gestern eingeladen ist und die Ansprach die bezüglich der Taufe bereits seit über 2 Monaten ihm ignoriert wird. Es wurden ja bereits Vorbereitungen getroffen und Übernachtungsmöglichkeiten etc gebucht. Es gibt auch genug Zeugen dafür, dass diese Absprache gemacht wurde. Meine Frage ist nur, kann der KV, da er ebenfalls das Sorgerecht hat, mir irgendwelche Schwierigkeiten machen, wenn der Kleine mit nach Österreich zur Taufe fährt? Ich sehe keinen Grund dem KV seinen Sohn zu enthalten, er hat sein Ausweichwochenende, welches feststeht 1 Woche später. An den ganzen Regelungen der Wochenenden und an den Sonderregelungen ändert sich nichts.
LG!!!


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#4
 Von 
Kathi-Christin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn er sich stur stellt und du nicht weiter kommst,
dann melde dich doch bei einer Beratungsstelle.
Oft hilft es auch wenn eine neutrale Person was dazu sagt.
LG

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"Aufgeben ist nichts für uns,wir kämpfen."

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#5
 Von 
bluemchen207
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Kathi-Christin
Danke für deine Antwort, habe in der Zwischenzeit erst einmal versucht meine Beraterin bei FhF zu erreichen, da ich sie nicht erreicht habe, habe ich versucht die zuständige Betreuerin des Judenamtes zu erreichen, was mir auch geglückt ist. Ich habe ihr kurz und präzise erklärt, was vorgefallen ist und sie sagte mir, dass es hier eigentlich nur darum gehen würde, dass der Vater meint "seine Rechte" mit Druck und Gewalt durchsetzen wolle und dass er wegen gestern gekränkt sei.
Erst einmal habe ich überlegt, wie sie den zu dieser Aussage kommt, denn ich habe ihr keine detailierte Auskunft über sein Verhalten etc gegeben, sondern ihr lediglich die Frage gestellt, ob der Vater mir rechtlich etwas vorweisen kann, wenn ich den Kleinen mit zur Taufe nehme. Sie hat mir erst einmal gesagt, dass er nichts unternehmen kann, da es angekündigt und abgesprochen war. Und danach hat sie mir erzählt, dass er ebenfalls versucht hat, sie zu erreichen, allerdings nur auf dem AB gelandet ist. (Ich hatte mich sogar gewundert, dass sie seinen Namen kannte ohne das ich ihn erwähnt habe.)
Die Dame und ich sind jetzt so verblieben, dass sie versucht ihn zu erreichen und mit ihm zu sprechen und dann ruft sie mich nochmal an. Bin gespannt was sie mir dann erzählt/berichtet.
LG!

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#6
 Von 
bluemchen207
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Dame von Jugendamt hat mich eben angerufen, sie möchte gemeinsam mit mir und dem KV einen Gesprächstermin. Er findet am Donnerstag um 13 Uhr statt, ausgerechnet am Geburtstag des Kleinen. Naja, es ging leider nicht anders. Ich hoffe das der KV diesen Termin auch wahrnimmt und sich nicht wieder so stur stellt.
Hoffentlich versaue es dem Kleinen nicht den Geburtstag!!!


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