Guten Abend ,
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, muss allerdings ein wenig ausholen für meine Frage:
Ich lebe seit vier Jahren dauerhaft getrennt von meinem Ehemann, Vater meines großen Sohnes von 10 Jahren. Scheidung läuft. Ist aber noch nicht durch.
Seit 2, 5 Jahren habe ich einen neuen Partner ...und einen 6 Monate alten Sohn. Da ich noch nicht geschieden bin haben mein Partner und ich vor der Geburt bereits eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt beurkunden lassen . Auch mein Nochmal hat beirkundet, dass er der Vaterschaft meines Partners zustimmt und dass mein kleiner Sohn nicht von ihm ist .
So weit, so gut ....
Tja beim Standesamt der ersteschrwck. Dabei noch verheiratet sind , wurde mein Nochmann trotz der Vaterschaftsanerkennung als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen . Das war der erste Schreck ...Den haben wir mittlerweile verdaut, da sich das mach der Scheidung ändern lässt.
Heute habe ich den kinderreisepss beantragt und erst nach zwei Stunden Diskussion erhalten. Ich habe eine Bescheinigung vom Jugendamt , dass ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn habe. Dies wurde aber kocht o hingenommen , da dort der Wortlaut vermerkt ist " sofern die Mutter nicht mit dem Vater verheiratet ist " bin ich ja mit dem leiblichen nicht. Und der rechtliche ist nicht der Vater . Dies ist ja sich beim Jugendamt vermerkt. Aber laut Aussage des Einwohnermeldeamtes hat mein nochmal trotzdem das geteilte Sorgerecht....und ich sitze hier weunendlich auf dem Sofa weil eine Kommunikation mit ihm ja ohnehin schon schwierig ist und das jetzt echt unerträglich für mich ist. Beim Jugendamt erreiche ich erst nächste Woche wieder jemanden ..So also lange Rede, kurzer Sinn : hat der Nochmann trotz Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vater das geteilte Sorgerecht ?????
Vielen Dank fürs Lesen . Sorry für die Länge
Sorgerecht. Dringend !!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja hat er.
Er ist nunmal aufgrund der Ehe der rechtliche Vater. Damit hat er auch das GSR, sofern nicht ein Gericht es ihm entzogen hat.
Aufgrund der Schwangerschaft hättest du die Scheidung beschleunigen können/sollen. Dann wäre die Situation jetzt nicht so kompliziert und vor allem kostenintensiv, bis die Vaterschaft in Ordnung gebracht wird
Hallo Chocoship,
ja ich vermute nach Deinen Äußerungen, das dein Noch-Ehemann als leiblicher Vater und Mit-Sorgerechtsinhaber geführt ist. Hier wurden scheinbar nicht alle Dokumente geprüft. Du solltest mit beiden Urkunden "Vaterschaftsaberkennung" und Vaterschaftsanerkennung" bei der Gemeinde die Korrektur fordern, das Jugendamt sollte dir dabei behilflich sein.
Grüße,
WilPa
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ZitatJa hat er. :
Er ist nunmal aufgrund der Ehe der rechtliche Vater. Damit hat er auch das GSR, sofern nicht ein Gericht es ihm entzogen hat.
Aufgrund der Schwangerschaft hättest du die Scheidung beschleunigen können/sollen. Dann wäre die Situation jetzt nicht so kompliziert und vor allem kostenintensiv, bis die Vaterschaft in Ordnung gebracht
Die Scheidung zu beschleunigen versuche ich schon seit Ewigkeiten. ..Allerdings ist das in meinem Fall nicht so einfach. Eheschließung außerhalb der EU. Gemeinsamer Grundbesitz. .etc...
Was stellt dir dein Jugendamt überhaupt eine Negativbescheinigung aus? Sowas dürfest du als Verheiratete richtigerweise gar nicht bekommen. Hast du nicht angegeben, dass du verheiratet bist?
Doch, der rechtliche Vater, dein Noch-Ehemann ist der Vater. Wer leiblicher Vater ist, interessiert fürs Erste keinen.
Eine Urkunde über eine Vaterschaftsaberkennung gibt es nicht - der Hinweis ist sinnfrei.
Deine Möglichkeiten sehen wie folgt aus:
1) Kommt beide zu Potte mit der Scheidung, denn auch dein Noch-Ehemann dürfte kein Interesse an ständigen Unterschriften und Entscheidungen für ein nicht von ihm stammendes Kind haben.
2) Es gibt die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung.
3) Stelle einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge.
Persönlich würde ich Variante 1 wählen und wenn dies nicht möglich erscheint hätte ich schon längst eine Vaterschaftsanfechtung beantragt.
Dass die Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters erst mit Scheidung wirksam wird, wurde euch auf Garantie beim Jugendamt ordnungsgemäß erklärt bzw. steht u.U. sogar in der Urkunde, mindestens in der Zustimmungsurkunde des Ehegatten.
Mir ist der Status des Kindes nicht klar. Es gibt zwar die Möglichkeit, dass nach Rechtshängigkeit (achtung, nicht Anhängigkeit) der Scheidung bei Gericht durch gemeinsame Erklärung des juristischen Vaters, des biologischen Vaters und der Mutter die Vaterschaft auch rechtsverbindlich geklärt werden kann. Also, irgendwann zum Jugendamt gehen und erklären, so und so seien die Verhältnisse, das langt nicht.
Offensichtlich sind zwar Erklärungen abgegeben worden, die aber keine Rechtsverbindlichkeit entfalten. Das ist jetzt erst einmal in Ordnung zu bringen. Etwa durch eine Vaterschaftsanfechtung, da hilft der Scheidungsanwalt mit Sicherheit gerne weiter. Und solange die Situation völlig ungeklärt ist, muss die Mutter halt die Unterschrift des rechtlichen Vaters einholen. Was ist daran so schlimm?
wirdwerden
Da es mit der Scheidung nicht vorangeht, solltest du Möglichkeit 2 von @smogman nehmen und nach §1600 BGB
die Vaterschaft des Noch-Ehemannes gerichtlich anfechten.
Das geht immerhin laut § 1600b BGB
noch, und da du "dringend" schreibst wirst du dich hoffentlich bald darum kümmern.
Das geht völlig unabhängig von Scheidung und Ähnlichen, mit den bestehenden Erklärungen dürfte es auch kein großes Ding sein. Nur muss es bald gemacht werden.
Danach kannst du mit dem - dann auch rechtlichen - Kindsvater das Sorgerecht teilen, das kann man meines Wissens nach auch beim Jugendamt einvernehmlich beurkunden, dann kostet es auch nichts.
Wenn du es billig haben willst, kannst du noch versuchen, als gesetzliche Vertreterin des Kindes die Vaterschaft im Namen des Kindes anzufechten. Da dann aber der andere gesetzliche Vertreter (dein Noch-Ehemann) mitwirken müsste, musst du selbst entscheiden, ob du dich dem aussetzen willst oder einfach in der Rolle "Mutter" anfechten willst: NOCH sind die zwei Jahre Frist nicht um!
ZitatMir ist der Status des Kindes nicht klar. Es gibt zwar die Möglichkeit, dass nach Rechtshängigkeit (achtung, nicht Anhängigkeit) der Scheidung bei Gericht durch gemeinsame Erklärung des juristischen Vaters, des biologischen Vaters und der Mutter die Vaterschaft auch rechtsverbindlich geklärt werden kann. :
Nein, eine solche Möglichkeit existiert nicht, siehe § 1599 BGB .
Die Scheidung muss vor der Geburt anhängig sein, der biologische Vater muss spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung die Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss dem zustimmen, der Ehemann muss dem zustimmen. Das wurde hier ordnungsgemäß gemacht. Frühestens ab Rechtskraft der Scheidung ist diese Vaterschaftsanerkennung wirksam. Da hier die Scheidung noch läuft, ist die beurkundete Vaterschaft schwebend unwirksam.
ZitatOffensichtlich sind zwar Erklärungen abgegeben worden, die aber keine Rechtsverbindlichkeit entfalten. Das ist jetzt erst einmal in Ordnung zu bringen. Etwa durch eine Vaterschaftsanfechtung, da hilft der Scheidungsanwalt mit Sicherheit gerne weiter. :
Jein. Die Erklärungen waren vollkommen in Ordnung. Es fehlt der Tatbestand, der diese Erklärungen wirksam werden lässt. Das kann man nicht eigenhändig beeinflussen, außer durch Beschleunigung der Scheidung. Richtig ist, dass durch eine rechtskräftige Anfechtung die Vaterschaft des Ehegatten ebenfalls gelöscht wird. Deshalb oben der Hinweis, wenn man der Meinnung ist, dass dies schneller geht, sollte man dies machen.
ZitatUnd solange die Situation völlig ungeklärt ist, muss die Mutter halt die Unterschrift des rechtlichen Vaters einholen. Was ist daran so schlimm? :
Sehe ich genauso.
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