Sorgerecht? Üble Nachrede

19. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
baddragon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht? Üble Nachrede

Hallo,
ich bin KV einer 4 Jahre alten Tochter. Seit dem Auszug meiner Ex komme ich jeden Monat wie sich`s gehört meinen Unterhaltsverpflichtungen im vollen Maße nach.
In unserer Beziehung mußte ich desöfteren für die Schulden meiner Ex aufkommen und das waren Tausende, aber das ist ein anderes Thema.
Aus diesem Mißtrauen heraus habe ich ihr diesen Monat geschrieben, dass ich das Unterhaltsgeld auf ihr Konto und nicht wie bisher auf das ihrer Eltern überweisen möchte. Sie meinte, sie hätte kein Konto. Ich weiß, dass das eine Lüge ist. Ständig wird ihr Konto gepfändet, Strom und Telefon wurde auch schon mal abgeklemmt, dann ist sie einfach umgezogen.
Sie wollte mir also ihre Kontonummer nicht mitteilen.
Daraufhin sollte sie mir eine schriftliche Anweisung zukommen lassen, in der steht, auf welches Konto ich überweisen sollte, denn ich traue ihr nicht über den Weg.
Gleich darauf rief sie in meiner Firma an und erzählte, dass ich keinen Unterhalt zahlen würde und dass die Firma "bald unangenehmen Besuch erhalten" würde.
All meine Arbeitskollegen "wissen" davon und sehen mich jetzt so an als wäre ich ein schlechter Vater.
Reicht das für eine Anzeige wegen übler Nachrede aus? Habe ich Chancen?
Nun hat sie einen neuen, der für sie bezahlen kann. Meine Ex ist mittlerweile 27, hat keine Ausbildung, denkt nicht daran eine zu machen und schlägt sich mit Gelegenheitsjobs durchs Leben.
Auch wenn es mir sehr schwer fällt, jeden Monat das Geld zu überweisen, tue ich es.
Meine Tochter wacht manchmal in der Nacht auf und meine Ex ist nicht da, sondern in der Disko bei ihrem Freund. Kann ich aufgrund dieser Tatsache alleiniges Sorgerecht einklagen? Bis jetzt habe ich nur Umgangsrecht.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Engelchen*
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich würde die Tatsache, dass deine Ex Nachts euer Kind alleine in der Wohnung lässt auf jeden Fall beim Jugendamt melden. Immerhin verletzt sie ihre Aufsichtspflicht. Allerdings denke ich auch, dass es eine langwierige Sache wird, wenn du das Sorgerecht einklagst. Ich würde es aber trotzdem versuchen und wünsche dir viel Glück und Durchhaltevermögen. (Ich wünschte mein Ex würde sich nur halb so viel für seine Kinder einsetzten wie du!)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Baddragon hallo,
das kann ich alles gut verstehen, Misstrauen ist ganz gesund in so einer Lage.
Warum wissen deine Kollegen was von den Hintergründen?
Der Anruf ging doch ins Büro, keine Diskretion?

Ein 4 jähriges Kind erzählt: Mama ist nachts lange weg und das erzählt sie auch noch dem Vater............hm, so lange ich denken kann hat das noch keine Folgen schon gar nicht macht es dich fähig das Sorgerecht zu bekommen.

Stell dir vor, du behauptest das so und sie sagt: Oma hat aufgepasst oder die Nachbarin war hier.

Das mit dem überweisen würde ich nicht machen aufs Konto der Eltern, würde die Zahlung einstellen.

Du könntest berechtigte Zweifel vorbringen, ob das Kind mit dem Unterhalt versorgt wird oder ob es die Eltern verjubeln.

Aber nein, du bist kein schlechter Vater, nur weil du denkst die Kollegen denken das.
Man, das wollte doch die Frau nur erreichen. Nicht runter ziehen lassen.
Schön das du regelmäßig Kontakt hast zu der Kleinen, würde jetzt erst mal alles dran setzen, dass es auch so bleibt.
Also, bist du in einer Zwickmühle.
Wenn du jetzt muckst............na ja du traust ihr nicht, ich kenne sie nicht.
Überlege dir alles gut.

Kenne zu wenig Hintergrund.
Seit ihr beim JA gewesen, alles ist vernünftig geregelt?
Im Moment ist es gut für die Kleine, wenn sie rundherum wenig Stress hat, so ein Sorgerechtsstreit kann lange sehr lange gehen, das Kind würde dann den Kummer mit in die erste Klasse nehmen.

Alles Gute erst mal, warte ab was andere dazu schreiben und auch deine Reaktion.




-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
erst einmal finde ich ich es gut, dass Du Dich für Deine Tochter einsetzt. Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen, ein Sorgerechtsprozeß ist sehr langwierig. Was Du aber machen kannst, einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht einreichen. Das wäre schon mal ein Anfang. Du hättest bestimmt große Chancen, wenn Du beweisen kann, dass die Kleine wirklich nachts alleine ist. (Die Kinder werden vom Richter dazu befragt, u.U. auch vom Psychologen, ob sie auch die Wahrheit sagen). Zu dem Konto kann ich nur sagen, ich würde die Unterhaltszahlungen auf ein Sparbuch einzahlen mit dem Betrett "Unterhalt" und dieses Deiner Ex mitteilen. So kann sie nicht behaupten, dass Du nicht zahlst und Du kannst es sofort überweisen, wenn Deine Ex ein eigenes Konto hat. Das wird auch von den Gerichten anerkannt, falls es einmal zu einem Prozeß kommt. Das hat ein Freund von mir so gemacht und der Richter hat ihn dafür auch gelobt.
Versuch trotzdem, noch einmal in aller Ruhe mit der Ex zu sprechen wegen dem Konto und den "nächtlichen" Ausflügen.
Viel Glück
Keken

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

huhu,

also ich würde auch erstmal nochmal versuchen mit ihr in ruhe zu reden. denn wenn ihr konto gepfändet wird, wo der unterhalt fürs kind mit drauf ist wäre das ja auch nicht so toll denn wie soll sie denn dann mit dem kind überleben, also finde ich das mal nicht ganz so schlimm das du das geld aufs konto der eltern überweist....im übrigen ist mein partner bankkaufmann und er meint wenn bei denen kontopfändungen bei kunden auftreten müssen diese kunden damit rechnen das konto gekündigt zu bekommen......nur mal so nebenbei, es könnte also sein sie hat wirklich kein konto mehr. und mit negativer schufa auskunft wirds schwer wieder eine bank zu finden und ein konto zubekommen. hast du denn angst das ihre eltern das geld ausgegeben? oder wo liegt jetzt das hauptproblem? ich habe zwar ein konto aber bei meinen exmann wurde der unterhalt von seinen konto immer wieder als er ihn überwies zurückgebucht weil in der zeit auch andere sachen abgegangen sind und er nicht genug geld drauf hatte, ich habe mich dann mit ihn geeinigt mir den unterhalt barauszuzahlen. vielleicht kannst du ja eine regelung finden ihn ihr bar auszuzahlen. das mit dem sparbuch.......halte ich nicht für so gut, da das kind ja in den moment nichts von dem unterhalt hat was nützt das geld auf einen sparbuch wenn das kind dann hungern muß. vielleicht kannst du nochmal schildern was dein hauptproblem daran ist? hast du angst sie gibt den unterhalt für was anderes aus oder die eltern?

viele grüße
cindy

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