Sorgerecht / Unterhalt

4. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Quo Vadis
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Sorgerecht / Unterhalt

"Seit kurzen" habe ich mit meiner jetzigen Partnerin – wir sind nicht verheiratet und wohnen zusammen –
ein gemeinsames Kind. Die Vaterschaft wurde von mir anerkannt, hinsichtlich des Sorgerechts wurde noch
keine Regelung getroffen. Sie hat aus ihrer früheren Ehe bereits 3 Kinder, wobei der KV so gut wie keinen
Kontakt unterhält und auch keinen Unterhalt bezahlt. Anführen möchte ich an dieser Stelle noch das
sie mit den "bisherigen" Kindern schon ziemlich überfordert ist, finanziell ziemliche Probleme hat (geringfügiges Einkommen, mehrere Kredite die noch nicht abgezahlt sind) und auch keine Sauberkeit/Ordnung
wirklich halten kann.

Da mittlerweile kein "normales Miteinander" mehr möglich ist befürchte ich das es auf eine Trennung
hinauslaufen wird.

Meine Fragen sind nun:
 wie das sinnvollste Vorgehen bzgl. des Sorgercht ist, besteht die Chance für mich ein alleiniges SR
zu erhalten ?

 das ich ggf. für das Kind Unterhalt zahlen muß ist klar – aber welche Position in der Düsseldorfer Tabelle
trifft zu ? 1. und 2. Kind (bei mir) oder 4. Kind (bei ihr – sie bezieht Kindergeld für das 4. Kind) ?

 welche Unterhaltsansprüche könnte sie stellen ? Wird hierbei berücksichtigt das sie Anspruch auf Unterhalt von ihren Ex-Mann hat auch wenn dieser nichts bezahlt ?

-Danke-


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Quo Vadis,

alleiniges Sorgerecht für dich?? Mit welcher Begründung?

Für das gemeinsame Sorgerecht müsstet ihr eine Sorgerechtserklärung unterzeichnen. Weigert sich die Mutter, müsstes du klagen. Dem würde stattgegeben, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Status, den das Kind gegenüber dir hat, also das erste Kind.

Du schuldest der Mutter Betreuungsunterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Quo Vadis,

quote:
das ich ggf. für das Kind Unterhalt zahlen muß ist klar – aber welche Position in der Düsseldorfer Tabelle


Dein Einkommen ( z.b. 1501-1900€)Alter des Kindes 0-5 Jahre

=333€ abzüglich hälftiges KG =241€ Unterhalt.

Außerdem kann sie für sich bis das Kind 3 Jahre alt ist
Trennungsunterhalt fordern.

Dieser könnte bis zu deinem Selbstbehalt von 1050€ gezahlt
werden müssen.

Falls sie staatliche Leistungen bezieht,wird man sie
auffordern den Unterhalt von dir zu verlangen.

lg
edy






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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

1x Hilfreiche Antwort


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