Sorgerecht bei Umzug nach Deutschland

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go517428-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht bei Umzug nach Deutschland

Meine Tochter ist in Spanien mit ihren zwei Kindern. Die Ehe ist seid ca zwei Jahren geschieden. Der Vater ist Spanier sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Er weigert sich die Papiere der Kinder zu unterschreiben für die Deutsche Staatsanwaltschaft. Sie möchte nun ohne Genehmigung mit den Kindern nach Deutschland umziehen da ein tei ihrer Familie dort ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Staatsanwaltschaft?!?!?

Lass es mich mal anders formulieren: Die Kinder leben in Spanien und die Mutter möchte sie nach Deutschland bringen.
Der Vater möchte das nicht.
Dann wird ein Familiengericht entscheiden müssen. Das orientiert sich (in Spanien wie auch in Deutschland) am Kindeswohl. Wenn der Vater die Kinder nicht betreuen kann oder will, dann wird die Mutter, die das (nur eben in Deutschland) will, wohl die Erlaubnis zum Umzug mit den Kindern bekommen. Wenn Vater und Mutter wollen, wird halt geschaut was für die Kinder wohl besser ist.: wenn die Kinder zurzeit überwiegend von der Mutter betreut werden dann spricht das für die Mutter. Dass die Kinder allerdings in Spanien leben, spricht - je nach Alter der Kinder mehr oder weniger - einiges dafür, dass sie in Spanien bleiben sollten, um ihr gewohntes Umfeld nicht zu verlieren: schlimm genug dass nicht mehr beide Eltern da sind.

Die Tochter kann die Kinder natürlich im Alleingang nach Deutschland bringen: Das ist alles Schengenraum und da wird eher selten nach Ausweisen oder Vollmachten gefragt, wenn man nicht gerade mit dem Flugzeug reist (und selbst da nicht immer). Allerdings kann der Vater dann die Rückführung verlangen: die wird auch von deutscher Seite aus durchgeführt und macht einen großen Minuspunkt für die Mutter im offenbar anstehenden Aufenthaltsrechtsstreit aus.

Also: erst mal gucken, was das spanische Recht für Optionen bereithält, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Da kann ein deutsches Rechtsforum wenig zu sagen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hatte kürzlich einen vergleichbaren Fall mit Canada. Da wurden die Kids zum Vater zurückgeführt, jetzt wird ein dortiges Gericht entscheiden, wie es mit den Kids weiter geht. Bis dahin bleiben die Kids dort, die Mutter versteht die Welt nicht mehr.

Die Reihenfolge ist falsch. Es ist erst zu klären, wo die Kids in Zukunft leben sollen, wenn diese Entscheidung für die Mutter ausfällt, dann kann sie die Kids mit nach Deutschland nehmen.

Und was hat die Staatsanwaltschaft damit zu tun?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32199 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von go517428-30):
Er weigert sich die Papiere der Kinder zu unterschreiben für die Deutsche Staatsanwaltschaft.
Vielleicht ist gemeint, es ist schon alles vor dem Gericht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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