Sorgerecht für Großeltern

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
pik-ass12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht für Großeltern

Kann das Sorgerecht für unsere Enkeltchter auf uns übertragen werden.
Unser Sohn und dessen Freundin haben das gemeinsame Sorgerecht und möchten uns dieses übertragen.
Beide haben Angst das wenn sie sich trennen sich ein Streit daüber entwickelt wer die Tochter nun haben soll.
Die kleine ist täglich bei uns.
Wir sind beide 46 Jahre und haben noch eine 15 jährige zuhause.
Danke für die Antworten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 474x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus das die Eltern selbst noch Kinder sind....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pik-ass12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Versorgen tun wir zum größten Teil die kleine.
Beide Elternteile sind damit einverstanden.
Vorschlag kam auch von den beiden.
Wenn die kleine bei uns ist, im Falle der Trennung hat jeder die möglichkeit sich um das Kind zu kümmern.
Also keiner der beiden kann den anderen unter Druck setzen.
Solange beide ein Paar sind bleibt alles wie gehabt.
Von morgens bis abends ist die kleine bei uns danach bei den Eltern.
Im Falle der Trennung erfolgt der Aufenthalt im Wechsel.

-- Editiert am 21.04.2009 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2462x hilfreich)

Die Eltern können jederzeit das Kind auch wieder verlangen wenn sie sich trennen. Rechtssicher wäre eine Adoption.

quote:
Von morgens bis abends ist die kleine bei uns danach bei den Eltern.

Na mit der Begründung wird dann wohl der Kindergarten als nächstes das Sorgerecht bekommen, denn dort wird das Kind auch von morgens bis abends sein.

Das Kind gehört zu den Elter nicht zum Oma.

quote:
Versorgen tun wir zum größten Teil die kleine.
Beide Elternteile sind damit einverstanden.


Versorge DEIN Kind dann kann es für den Enkel sorgen. Und beeinfluss es nicht mit doofen Ideen.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 474x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.293 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.094 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen