Hallo,
habe ich als Vater die Möglichkeit oder die Rechte, meine beiden Kinder (8 und 11 Jahre alt) bei einer eventuellen Tennung oder Scheidung von meiner Frau zu bekommen. Meine Frau kann finanziell die Kinder nicht halten, da sie nur einen 400 €-Job hat und eigentlich auch nicht mehr arbeiten möchte. Ich liebe meine Kinder über alles, habe deswegen mich bisher noch nicht getraut, meine Frau zu verlassen, weil sie mir gedroht hat, dass ich dann meine Kinder nie wieder sehen werde. Bin ich bei einer Trennung überhaupt verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen? Für hilfreiche Tips wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße
Sorgerecht für Vater
Hallo,
wie das aussieht, hat deine Frau die Kinder überwiegend betreut, so dass du schon sehr gut begründen müsstest, warum das künftig nicht mehr so sein soll.
Könntest du die Betreuung eurer Kinder gewährleisten?
quote:
, weil sie mir gedroht hat, dass ich dann meine Kinder nie wieder sehen werde
Du hast das Recht auf Umgang, genau wie eure Kinder. Das kannst du einklagen.
quote:
Bin ich bei einer Trennung überhaupt verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen?
Das wissen wir hier nicht, kommt auf dein Einkommen an. Trennungsunterhalt wäre fällig.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
quote:
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Bin ich bei einer Trennung überhaupt verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen?
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Das wissen wir hier nicht, kommt auf dein Einkommen an. Trennungsunterhalt wäre fällig.
Kann man sie nicht zwingen, sich mindestens eine Teilzeit-Stelle zu suchen?
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Hallo fighter31,
in Anbetracht der knappen Angaben kann es sein, dass ihr eine teilzeitige Erwerbsobliegenheit auferlegt wird oder es beim 400€-Job bleibt.
Eine vollschichtige Erwerbstätigkeit wird ihr mit Sicherheit nicht zugemutet werden, da sie mehr als ein Kind betreut und das jüngste Kind noch keine weiterführende Schule besucht.
Was das Umgangsrecht und seine Durchsetzbarkeit betrifft, kannst du zwar anstrengen was immer du für notwendig erachtest, jedoch ist der Ausgang nicht vorhersehbar.
Ein wenig mit Dreck schmeißen und hiernach ein paar begleitete Umgangskontakte erwirken kann dem besten Papa die Laune nachhaltig versauen.
Einmal diese Äußerung getätigt, verpflichtet sie dem Aussagenden zum handeln, damit diese Person glaubwürdig bleibt.
Insoweit bleibt die Frage, wie diese Person zum eigenen Wort steht.
Rechnen musst du in jedem Fall mit dem Vollzug der angedrohten Konsequenzen. Gesetzestexte hin oder her.
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
-- Editiert am 02.09.2010 13:31
Hallo!
@Loddar und @ArTiger haben hier ja schon zum rechtlichen Sachverhalt Stellung genommen.
Was ich nur nicht verstehe ist, dass Du es nicht in Ordnung findest, dass Deine Frau Dir droht, die Kinder nicht wieder zu sehen, Du aber ihr die Kinder auch wegnehmen möchtest.
Jeder, der meine Meinung hier im Forum kennt, dass auch ich der Meinung bin, dass die Väter leider noch viel zu wenig Rechte haben, aber Deine Einstellung kann ich nicht nachvollziehen.
Oder habe ich sie nur falsch verstanden?
Es sind Eure Kinder und demnach könnt Ihr doch beide nach der Trennung nach wie vor für die kids dasein.
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Hallo beijing ,
ich will, dass meine Kinder glücklich sind, selbst, wenn es zu einer Trennung kommen sollte... Ich gebe zu, ich bin nur noch mit meiner Frau zusammen, wegen den Kindern! Ich habe eigentlich nicht vor, ihr die Kinder weg zu nehmen, nur, wenn sie es mir untersagt, dass ich weiterhin meine Kinder sehen darf, bleibt mir ja nichts anderes übrig... Oder wie siehst du das? Ein Reden mit der Frau ist leider auch nicht möglich, da sie immer nur "ja ja" sagt, und du weißt, was das heißt...
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""
Hallo fighter31!
Ich plaudere mal ein bisschen aus dem Nähkästchen.
Eine Freundin von mir lernte einen jungen Mann kennen, der auch eine Tochter hat.
Er war schon lange getrennt von der Mutter des Kindes, war auch kurzzeitig ausgezogen. Da die KM ihm aber drohte, er sähe das Kind nie wieder, zog er wieder in die gemeinsame Wohnung. Wohlbemerkt: sie führten keine Beziehung.
Als der junge Mann dann aber Nägel mit Köpfen machte und mit meiner Freundin zusammenzog, merkte die KM, dass sie wohl nach wie vor auf ihn angewiesen war weil sie aufgrund ihrer Arbeitszeiten die Betreuung des Kindes nicht gebacken bekam. Desweiteren beriet auch das JA sie dahingehend, dass der KV auch ein Anrecht auf Umgang mit dem Kind hat.
Dann merkte die KM auch ganz schnell, wie schön es doch ist, wenn man regelmäßig das Kind zum Vater geben kann und dann Zeit für Party etc. hat.
Fazit: Sie sind nun mehr eine große Patchwork- Familie, da meine Freundin bereits einen Sohn mitbrachte und nun noch ein Kind von dem jungen Mann bekam.
Mehrmals wöchentlich und alle 14 Tage ist die Tochter auch bei ihm und es läuft super.
Ich will Dir damit nur sagen, dass es oft nur heiße Luft ist, die in solchen Drohungen steckt.
Du als Vater hast Rechte und Pflichten genau wie es die KM auch hat.
Leider läuft es nicht überall so gut wie in meine o.g. Beispiel, aber einen Versuch ist es wert.
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Hallo beijing,
nur das Problem ist, dass meine Frau ein absoluter Einzelgänger ist, keine Freunde, höchstens ab und zu mal kurz die Mutter besuchen, selbst das ist ihr teilweise schon so viel. Und dieses abgekaspelte Leben, will sie auch meine Kindern aufzwingen, sie selbst haben auch kaum Kontakt zu den wenigen Freunden. Ich selbst, arbeite Vollzeit und jeden zweiten Samstag im Monat. Wie schon gesagt, sie hat einen 400 €-Job, den sie vormittags für 4 Stunden ausübt, selbst mit ihren Arbeitskollegen hat sie kein Kontakt. Hört sich gut, wie es jetzt bei deiner Freundin läuft. Aber, dass das so bei uns dann ablaufen könnte, bezweifle ich doch sehr... Leider
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Hallo
du hast nach einer Trennung das Recht deine Kiner 1nen Tag die Woche sowie jedes 2te Wochenende zu dir zu holen zu Geburtstagen Feiertagen und in der Ferienzeit stehen die bis zu 50% der Freizeit der Kinder zu.
Einen Strich kann dir gemacht werden wenn man versucht durch z.b. begleitete Kontakte dich rauszuekeln.
Du bist wiederrum verpflichtet alle Kontakte regelmässig wahrzunehmen da man dir sonst viele aber nicht alle absprechen kann.
Sollte sie dir die Kinder vorenthalten kannst du klagen bei einer Verurteilung deiner Frau bzw. einer Psychisch nachgewisenen Krankheit hast du gute Chancen das Sorgerecht zu bekommen.
Wobei bei dir ja eher das Aufenthaltsrecht eine Rolle spielt
mfg
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ps: Sie kann dich übrigends auch Verklagen mehr arbeiten zu müssen ich glaube bis zu 60 Stunden die Woche damit du den Unterhalt leisten kannst
-- Editiert am 03.09.2010 13:55
Und vergiss bitte nicht ihr als Eltern seid "egal" es geht IMMER und NUR um die kids
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Hi Justitia,
quote:
du hast nach einer Trennung das Recht deine Kiner 1nen Tag die Woche sowie jedes 2te Wochenende zu dir zu holen
Hast du dafür eine verlässliche Quelle?
quote:
Sollte sie dir die Kinder vorenthalten kannst du klagen bei einer Verurteilung deiner Frau bzw. einer Psychisch nachgewisenen Krankheit hast du gute Chancen das Sorgerecht zu bekommen.
Das gemeinsame SR hat der TE bereits inne, man muss das also nicht einklagen.
Wobei eine psychische Erkrankung nicht zum Entzug führen muss.
Maßgeblich ist das Kindeswohl.
Welches Verbrechen hat die Frau begangen, für das eine Verurteilung drohen könnte?
@Fighter,
Einzelgänger, das ist sicherlich kein Grund, deiner Frau das Sorgerecht zu entziehen, bzw. das ABR auf dich zu übertragen. Da müssen andere Geschosse her. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, sehe ich da wenig Chancen.
Im Trennungsjahr muss deine Frau ihre Arbeitszeit nicht ausdehnen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 03.09.2010 21:21
hi die quelle wäre im BGB bei 1*** hab gerad nur nicht die Motivation das schonwieder rauszusuchen bgb is zu dick... weiss nicht genau wie es dort Formuliert wird
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html
Wer das Kind mit List vorenthält...
Das Sorgerecht vllt. nicht aber bei einer Psychischen Krankheit könnte er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen.
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Ach Justitia,
die Frau droht *nur*, das Umgangsrecht zu verweigern. Was denkst du, wie viele betreuende Elternteile das machen? Und was passiert? Nix!
Und wo siehst du eine psychsiche Erkrankung?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 03.09.2010 21:43
Ich sehe keine Psychische Erkrankung
Er meinte nur das Sie keine Sozialen Kontakte hat was durchaus ein Hinweis sein kann aber nicht muss...
Wenn das Umgangsrecht verweigert wird kann das Sorgar zum Verlust des Sorgerechts nach dem Kindeswohlprinzip führen §1697 oder so und das nix passiert liegt daran wo kein Kläger da kein Richter
Ich möchte aber auch darauf hinweisen das das Jugendamt immer darin bestrebt ist Kontakte zum Kindeswohl zu gewährleisten man muss nur nett sein und keinen miesen Eindruck hinterlassen
Der Umgang ist glaube ich garnicht näher im BGB definiert ich weiss aber aus Zuverlässigen Quellen das man sehr viel Umgang erwirken kann...
Es fehlt nur leider die Zeit diesen auch wahrzunehmen und es können VIELE Steine in den Weg gelegt werden was schade für die Kids ist
Wenn deine Kids 12 sind können diese übrigends mitbestimmen bei wem Sie leben wollen
war doch mit 12 oder?
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-- Editiert am 03.09.2010 21:59
-- Editiert am 03.09.2010 22:00
Hallo Justitia81,
ich habe nie behauptet, dass meine Frau psychisch krank sei... sie ist halt irgendwie eigenartig unterwegs und das will sie auf meine Kinder abfärben.
Zumindest ein Kind wäre nach einem Trennungsjahr 12 Jahre alt, find das aber auch nicht gut, wenn die Geschwister getrennt aufwachsen. Zum Wohl meiner Kinder bin ich ja noch bei meiner Frau, wobei ich sagen muss, dass wir schon über Jahre nur noch auf dem Papier verheiratet sind und aneinander vorbei leben..
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