Sorgerecht für die Großeltern

15. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
mountainhope
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht für die Großeltern

Hallo, ich habe eine Frage. Bei einem Bekannten hat sich folgendes ereignet.
Der Bekannte und seine Frau haben einen Sohn. Die Frau war in psychischer Behandlung wegen Borderline-Syndrom, nicht wirklich therapiert, ist auch bereits einmal zwangseingewiesen worden. Der Sohn (2 Jahre) ist bei seinen Großeltern, die im gleichen Haus wohnen, groß geworden. Die Großeltern kümmern sich liebevoll um den Kleinen. Die Mutter des Kindes kümmert sich eher um den Familienhund (obwohl sie diesen auch schon mißhandelt hat) als um das Kind und macht auch sonst kaum was im Haushalt. Ihr Mann ist viel auf der Arbeit und selten da. Bei den beiden Eltern des Kindes gab es auch schon Drogenprobleme.
Nun gibt es Streit und der Bekannte will mit seiner Familie ausziehen. Aber seine Eltern haben Bedenken wegen dem Kleinen. Können die Großeltern des Kindes auf einem Drogentest und einer Therapie der Mutter bestehen? Haben die Großeltern (67 und 60 Jahre alt) irgendwelche sorgerechtlichen Möglichkeiten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

mal so in groben Zügen...

Die Großeltern haben die Möglichkeit ihre Bedenken beim zuständigen JA vorzutragen. Das JA müsste den Fall dann prüfen.

Wenn der Verbleib des Kindes bei seinen Eltern das Kindeswohl gefährdet, würde es zu einer Herausnahme aus der Familie kommen.

Den Eltern würde vermutlich das Sorgerecht entzogen und vom Familiengericht ein Vormund für das Kind bestimmt.

Ob das dann die Großeltern sind, ist fraglich. Möglich wäre auch die Unterbringung in einer Pflegefamilie.

LG nero



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#2
 Von 
mountainhope
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bekannte hat einen Bruder in normalen, geregelten Verhältnissen... Würde das JA eher nach verwandschaftlichen Möglichkeiten suchen oder eher andere Pflegefamilien in Betracht ziehen?

-- Editiert mountainhope am 15.08.2012 14:40

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37549 Beiträge, 13799x hilfreich)

Es wird mal wieder fröhlich Vormundschaft und Sorgerecht durcheinander geworfen. Auch scheinen die Aufgaben und die Grenzen des jugendamtlichen Arbeitens nicht bekannt zu sein. Eine Vormundschaft kommt doch gar nicht in Betracht. Wenn dann die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Und ob und an wen das übertragen sind, das entscheidet das Familiengericht und nicht das Jugendamt.

Natürlich können die Eltern nicht auf Zwangstherapien bestehen, die haben wir seit dem 3. Reich dem Himmel sei Dank nicht mehr.

Was die Eltern machen können: ihre Bedenken gegen die Erziehungsfähigkeit der Kindsmutter beim Jugendamt vortragen. Wenn sie begründet sind, wird das Jugendamt sich die Situation anschauen. Möglicherweise ist ja die Herausnahme des Kindes aus dem elterlichen Haushalt gar nicht erforderlich. Es gibt auch sowas wie Familienhilfen.

Ich empfehle, sich mit dem SGB VIII zu befassen. Steht doch da alles sehr übersichtlich drinnen, was es so gibt.

wirdwerden

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