Sorgerecht für fremdes Kind

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.07.2010 21:18:31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht für fremdes Kind

Hallo,

ich lebe von meiner Frau getrennt. Die Scheidung ist eingereicht. Meine Frau ist von ihrem neuen Freund schwanger und wird vor dem Scheidungstermin entbinden. Laut Paragraph 1599 BGB bin ich bis zum Scheidungsurteil der Vater des Kindes auch wenn alle Parteien schon eine Vaterschaftsanerkennung, bzw. Vaterschaftsaberkennung unterschrieben haben.
Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht für das neue Kind aus? Werde ich vom Gesetz dazu auch verdonnert, da ich ja auch der gesetzliche Vater bin?

Viele Grüße

Taifun




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Es gibt doch für solche Fälle eine Härtefallregelung(weiss nicht genau ob das so heisst) sodass du die Scheidung vorziehen kannst, dann werden alle anderen Dinge abgetrennt.
Das würde vielleicht die Bürokratie hinterher verhindern
Es ist schon so, dass Kinder, die in einer Ehe geboren werden, erst mal als ehelich angesehen werden und du musst dann die Vaterschaft anfechten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1876
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.