Hallo,
ich lebe von meiner Frau getrennt. Die Scheidung ist eingereicht. Meine Frau ist von ihrem neuen Freund schwanger und wird vor dem Scheidungstermin entbinden. Laut Paragraph 1599 BGB bin ich bis zum Scheidungsurteil der Vater des Kindes auch wenn alle Parteien schon eine Vaterschaftsanerkennung, bzw. Vaterschaftsaberkennung unterschrieben haben.
Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht für das neue Kind aus? Werde ich vom Gesetz dazu auch verdonnert, da ich ja auch der gesetzliche Vater bin?
Viele Grüße
Taifun
Sorgerecht für fremdes Kind
22. Juni 2007
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Frage vom 22. Juni 2007 | 06:47
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorgerecht für fremdes Kind
#1
Antwort vom 22. Juni 2007 | 09:35
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 391x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. Juni 2007 | 09:53
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 78x hilfreich)
Es gibt doch für solche Fälle eine Härtefallregelung(weiss nicht genau ob das so heisst) sodass du die Scheidung vorziehen kannst, dann werden alle anderen Dinge abgetrennt.
Das würde vielleicht die Bürokratie hinterher verhindern
Es ist schon so, dass Kinder, die in einer Ehe geboren werden, erst mal als ehelich angesehen werden und du musst dann die Vaterschaft anfechten.
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#3
Antwort vom 22. Juni 2007 | 09:58
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 9x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 22. Juni 2007 | 10:06
Von
Status: Praktikant (878 Beiträge, 224x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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